Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

1.   Der Bebauungsplan KLM-BP-041 „Straße der Jugend“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.08.2009 soll für das Grundstück Karl-Marx-Straße 134 geändert werden (vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches). Die Änderung soll sich auf die Ergänzung der Zweckbestimmung des festgesetzten Sondergebietes beschränken.

2.  Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/ sonstigen Trägern öffentlicher Belange, durchgeführt.

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

4.  Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.

 

 

Anlagen

·  Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-041 „Straße der Jugend“ für das Grundstück Karl-Marx-Straße 134

·  Auszug aus dem Bebauungsplan, Teil A Planzeichnung und Teil B Textliche Festsetzungen

·  Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes vom 27.07.2021

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 083/21 beteiligt sich:

Herr Singer

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 083/21:

Die DS-Nr. 083/21 wird einstimmig beschlossen.