1.             Frau Winde

1.1          Ich habe eine Anfrage zur DS-Nr. 120/20 – Aktualisierung des Pflegekonzeptes des Bannwaldes. Ich beziehe mich da auf einen Unterpunkt. Die Öffentlichkeitsarbeit sollte ja Bestandteil des Konzeptes werden und die Verwaltung war damit aufgefordert, Vorschläge zu entwickeln, wie man den Bannwald als schützenswerten Lebensraum stärker ins Bewusstsein der Bevölkerung rücken kann. Welche Vorschläge wurden von der Verwaltung bereits entwickelt? Falls noch keine Vorschläge für Öffentlichkeitsarbeit entwickelt wurden, warum nicht? Wann sollen Vorschläge und Ideen dazu vorgelegt werden?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Die Beantwortung erfolgt im nicht öffentlichen Teil der Sitzung.

 

 

2.             Frau Dr. Bastians-Osthaus

2.1       Wir sind ja alle angeschrieben worden wegen der mobilen Luftfilter in den Schulen. Die CDU-Fraktion hatte letztes Mal schon Fragen dazu gestellt. Gibt es mittlerweile im Land Brandenburg das Förderprogramm zu Luftfiltern in Schulen? Ist die fehlende Belüftung in den Klassenräumen tatsächlich eine Voraussetzung für die Förderung oder können Luftfilter grundsätzlich für alle Klassenräume angeschafft werden? Zunehmend findet es in vielen Städten und Gemeinden statt, dass insbesondere Räume für die Klassen 1 bis 6 ausgestattet werden, da sich die Kinder noch nicht impfen lassen können. Beabsichtigt der Bürgermeister das zu tun oder nicht?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Die Bundesregierung hat 200 Mio. Euro für die Förderung von mobilen Luftfiltern oder den Einbau von stationären Anlagen zur Verfügung gestellt. Ausgangspunkt ist, dass das Klassenzimmer nicht ausreichend nach bestimmten Kriterien gelüftet werden kann. Das Land Brandenburg hat 6 Mio. Euro an Fördergeldern zugeteilt bekommen. Die Förderrichtlinie des Landes Brandenburg liegt noch nicht vor. Der Einbau von mobilen Luftfilteranlagen ist nach meiner und nach Auffassung der Verwaltung nicht zielführend für die Lösung des Problems im Winter 2021/2022 und dies aus mehreren Gründen.

 

1.   Alle Räume der drei Grundschulen und der Maxim-Gorki-Gesamtschule, die als Klassenräume genutzt werden, erfüllen nach dem Bundesumweltamt die Qualifikation für ein ausreichendes Lüften.

2.   Der Einbau eines vernünftigen Lüftungsgerätes würde zwischen 5.000 und 7.000 Euro kosten.

3.   Selbst die Uni Stuttgart und das Bundesumweltamt sagen, dass die Maßnahmen der mobilen Luftfilteranlage nur flankierend für das Lüften sein können und auf keinen Fall das Lüften ersetzen würden. Das bedeutet, dass die Klassenräume nach wie vor gelüftet werden müssen.

4.   Der Ankauf von Lüftungsanlagen ist im Haushalt nicht vorgesehen und müsste durch einen Nachtragshaushalt in den Haushalt eingebracht werden. Wir reden hier über Kosten von ca. 1 Mio. Euro.

5.   Der Auftrag müsste wegen seiner Größe öffentlich ausgeschrieben werden. Nach der öffentlichen Ausschreibung und unter Berücksichtigung der Lieferzeiten, Einbau etc. bedeutet das, dass wir theoretisch frühestens im Sommer 2022 die Chance hätten, Lüftungsgeräte in den Klassenräumen zu haben.

 

Die Uni Stuttgart und das Bundesumweltamt haben gesagt, dass Lüftungsanlagen, neben ganz vielen Dingen wie z. B. Wartung, auch erfüllen muss, dass die Raumluft im Klassenraum fünf bis sechs Mal in einer Stunde durchforstet. Das ist bei den vielen großen Klassenräumen mit einem Lüftungsgerät gar nicht zu schaffen, also müssten für diese Klassenräume zwei Lüftungsgeräte angeschafft werden. Die Inzidenzwerte bei Kindern sind, nach den Urlaubs- und Auslandsaufenthalten zu Beginn des Schuljahres, im Moment etwas rückläufig. Es hilft nicht viel, wenn es in den Klassenräumen mobile Lüftungsgeräte gibt, zusätzlich noch gelüftet wird und die Kinder dann nach der Schule in den Hort gehen, wo es keine Lüftungsgeräte gibt.

Die augenblickliche Zahl von 21 Infizierten und einer ganz geringen Zahl von Kindern unter 16 Jahren lässt vermuten, dass wir auch nicht besonders viel bekommen werden. Zudem ist es so, dass die Quarantäneregeln des Landes Brandenburg ab 14. September 2021 dahingehend geändert werden, dass nur noch direkt betroffene Kinder in die Quarantäne geschickt werden. Des Weiteren ist die große Mehrheit der Erzieherinnen sowie der Lehrerinnen und Lehrer geimpft, d. h. bis auf Impfdurchbrüche ist eine erhöhte Inzidenz von Erzieherinnen und Lehrpersonal nicht zu erwarten.

 

 

Frau Schwarzkopf

Wäre es möglich, dass Herr Bültermann das auf dem kleinen Dienstweg der Leiterin der Eigenherd-Schule mitteilt?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Eigentlich hatte ich die Frage in der Einwohnerfragestunde erwartet. Anfang nächster Woche werden die Eltern und auch die Eigenherd-Schule eine Antwort erhalten. Ich will nicht sagen, dass wir möglicherweise im Sommer 2022 eine andere Änderung der Situation haben. Ich glaube, dass die Pandemie sich abschwächen wird und wir im Sommer 2022 ziemlich durch sein werden, da wir jetzt schon Impfquoten von 61% und 64 % haben. Jetzt werden auch die Kinder ab 12 Jahren geimpft. Wir werden dann ca. auf 75% bis 80% Geimpfte kommen und dann haben wir auch schon 5 Mio. Infizierte. Ich hoffe, dass wir 2022 so weit sind wie Dänemark. Sollte es sich drastisch verschlimmern, dann müssen wir anders handeln. Der Einbau von stationären Anlagen ist einfach nicht möglich. Es gibt auf Grund Ihres Antrages ein Gutachten, das kommt demnächst.

 

 

Herr Bültermann

Die Verwaltung wird gebeten, die Aussagen des Bürgermeisters an die Elternkonferenzen der drei Grundschulen weiterzuleiten.

 

 

3.         Frau Schwarzkopf

3.1       Im Jahr 2017 haben wir beschlossen, einen Bürgerhaushalt auszurufen. 2018 haben wir eine Befragung durchgeführt. Aus der Befragung heraus wurde erkannt, dass der Abenteuerspielplatz ein dringliches Bedürfnis für den familienfreundlichen Standort Kleinmachnow ist. Ein Standort wurde bereits favorisiert. Ich glaube es war POT 90 oder 91, jedenfalls am Teltowkanal. In dem Beschluss stand, dass der Bürgermeister Gespräche mit der Nachbarkommune Teltow aufnehmen soll, weil ein Teil der Fläche Teltow gehört. Dieser Beschluss ist nicht weiterbearbeitet worden, deswegen meine Frage. Wie geht es mit dem Abenteuerspielplatz weiter?

Ein kleiner Hinweis: Ich habe intern bei der Nachbarkommune Teltow mal nachgefragt und  die Auskunft bekommen, dass Teltow eventuell nicht an einem Flächentausch interessiert ist, weil sie die Fläche als Kompensationsfläche angeben. Das ist ja im Moment Wiese und nicht versiegelt. Wie ist der Stand?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Der Beschluss, den Sie ansprechen, ist nie in die Gemeindevertretung gelangt. Ich weiß leider nicht mehr, warum. Mit Sicherheit habe ich ihn nicht vergessen. Wenn ich ihn vergessen hätte, Frau Schwarzkopf, hätten Sie mich solange gepiesakt, dass ich ihn hätte wiederaufnehmen müssen. Er ist aus einem Konsens im Hauptausschuss heraus abgestorben.

Ein Flächentausch selber in so einer Art könnte höchstens mit einem Vertrag, aber nicht als Flächentausch, gehen. Ein Flächentausch bedarf der Zustimmung der Landesregierung. Der Flächentausch Stahnsdorfer Damm war relativ einfach, hat aber acht oder neun Jahre gedauert. Also ein Flächentausch ist nicht machbar, das könnte man höchstens privatrechtlich regeln. Ich weiß nicht, warum der Beschluss nicht weitergegangen ist und denke, dass der Beschluss auch nicht mehr sinnvoll ist. Wenn wir das ganze Verfahren wieder aufgreifen würden, sollten wir im KuSo-Ausschuss darüber diskutieren. Es gab ganz viele Gründe, warum dieser Standort nicht so geeignet ist. Ich würde vorschlagen, dass die Verwaltung spätestens zur Sitzung im Dezember über den KuSo-Ausschuss wieder einen Beschluss über einen Abenteuerspielplatz bzw. Standort für einen Abenteuerspielplatz ins Rennen bringt.

 

 

Frau Schwarzkopf

Es ist ja nicht mein Wunsch, sondern der Wunsch der Bürger und ein ganz reguläres Verfahren gewesen. Wenn eine Beschlussvorlage mehrheitlich abgestimmt wurde und in den Gremien nicht weitergeht, dann bin ich als Gemeindevertreterin quasi verpflichtet, den Bürgern gegenüber das Thema nochmal aufzurufen.

Ich habe nachgeschlagen, es war die Beschlussvorlage DS-Nr. 175/17, in der Folge DS-Nr. 182/17, die im Hauptausschuss noch behandelt wurde und dann nicht mehr in die Gemeindevertretersitzung weitergereicht wurde.

 

 

Frau Heilmann

Ich bitte darum, dass das von Verwaltungsseite eindeutig geklärt wird. Ich bin auf der Seite des Bürgermeisters. Wenn der Beschluss im Hauptausschuss eine Zustimmung bekommen hat, dann kommt er automatisch in die Gemeindevertretung. Das ist noch nie vergessen worden. Wir haben damals in den Sitzungen des KuSo wahnsinnig diskutiert. Ich höre noch Friederike Linke, die als Mutter gesprochen und gesagt hat, auf keinen Fall da, wo Wasser ist. Für diesen Standort haben wir unsere riesigen Bedenken geäußert. Aus diesem Grund muss es im Hauptausschuss abgelehnt worden sein. Ich nehme es nicht auf die Tagesordnung des SKS, wenn nicht vorher geklärt worden ist, warum der Beschluss vom Hauptausschuss nicht in die Gemeindevertretung weitergegangen ist. Ich bitte darum, dass das erstmal eindeutig geklärt wird.

 

 

4.             Herr Gutheins

4.1        Ist die Wahlleitung darauf vorbereitet, dass eventuell Maskenverweigerer ins Wahllokal kommen? Was wird dann passieren?

 

 

Wahlleiter, Herr Piecha

Es gibt eine eindeutige Regelung des Bundeswahlleiters, die mit den Landeswahlleiterinnen und Landeswahlleitern abgestimmt ist. Maskenverweigerern wird der Zutritt zum Wahllokal verweigert. Es gibt eine Grundrechtsabwägung die lautet, Gesundheit geht vor Wahlrecht. So ist die Aussage des Bundeswahlleiters und so haben wir es auch in der Wahlhelferschulung in der vergangenen Woche kommuniziert. Es liegen Masken bereit, falls Bürgerinnen und Bürger ihre Masken vergessen haben sollten. Des Weiteren gibt es noch die Möglichkeit der Briefwahl.

 

 

5.             Frau Linke

5.1        Von Seiten meiner Fraktion habe ich gehört, dass die Homepage neugestaltet wird. Ist daran gedacht worden, eine Lesbarkeit für Menschen mit Handicap und auch eine Version in einfacher Sprache zu berücksichtigen? Gibt es ein Konzept oder Leitbild dazu, das man einsehen könnte?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Die Barrierefreiheit sicherzustellen, ist das wichtigste Ziel der Änderung, die voraussichtlich zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Unsere jetzige Seite ist nicht so schön und auf keinen Fall barrierefrei.

 

 

 

 

20:35 Uhr – Ende der öffentlichen Sitzung