Sitzung: 09.09.2021 Gemeindevertretung
1.
Frau Winde
1.1
Ich habe eine Anfrage zur DS-Nr. 120/20 –
Aktualisierung des Pflegekonzeptes des Bannwaldes. Ich beziehe mich da auf
einen Unterpunkt. Die Öffentlichkeitsarbeit sollte ja Bestandteil des Konzeptes
werden und die Verwaltung war damit aufgefordert, Vorschläge zu entwickeln, wie
man den Bannwald als schützenswerten Lebensraum stärker ins Bewusstsein der
Bevölkerung rücken kann. Welche Vorschläge wurden von der Verwaltung bereits
entwickelt? Falls noch keine Vorschläge für Öffentlichkeitsarbeit entwickelt
wurden, warum nicht? Wann sollen Vorschläge und Ideen dazu vorgelegt werden?
Bürgermeister
Herr Grubert
Die Beantwortung erfolgt im nicht öffentlichen Teil der Sitzung.
2.
Frau Dr. Bastians-Osthaus
2.1 Wir sind ja alle
angeschrieben worden wegen der mobilen Luftfilter in den Schulen. Die
CDU-Fraktion hatte letztes Mal schon Fragen dazu gestellt. Gibt es mittlerweile
im Land Brandenburg das Förderprogramm zu Luftfiltern in Schulen? Ist die
fehlende Belüftung in den Klassenräumen tatsächlich eine Voraussetzung für die
Förderung oder können Luftfilter grundsätzlich für alle Klassenräume
angeschafft werden? Zunehmend findet es in vielen Städten und Gemeinden statt,
dass insbesondere Räume für die Klassen 1 bis 6 ausgestattet werden, da sich die
Kinder noch nicht impfen lassen können. Beabsichtigt der Bürgermeister das zu
tun oder nicht?
Bürgermeister
Herr Grubert
Die Bundesregierung hat 200 Mio. Euro für die Förderung von mobilen
Luftfiltern oder den Einbau von stationären Anlagen zur Verfügung gestellt.
Ausgangspunkt ist, dass das Klassenzimmer nicht ausreichend nach bestimmten
Kriterien gelüftet werden kann. Das Land Brandenburg hat 6 Mio. Euro an
Fördergeldern zugeteilt bekommen. Die Förderrichtlinie des Landes Brandenburg
liegt noch nicht vor. Der Einbau von mobilen Luftfilteranlagen ist nach meiner
und nach Auffassung der Verwaltung nicht zielführend für die Lösung des
Problems im Winter 2021/2022 und dies aus mehreren Gründen.
1.
Alle
Räume der drei Grundschulen und der Maxim-Gorki-Gesamtschule, die als
Klassenräume genutzt werden, erfüllen nach dem Bundesumweltamt die
Qualifikation für ein ausreichendes Lüften.
2.
Der
Einbau eines vernünftigen Lüftungsgerätes würde zwischen 5.000 und 7.000 Euro
kosten.
3.
Selbst
die Uni Stuttgart und das Bundesumweltamt sagen, dass die Maßnahmen der mobilen
Luftfilteranlage nur flankierend für das Lüften sein können und auf keinen Fall
das Lüften ersetzen würden. Das bedeutet, dass die Klassenräume nach wie vor
gelüftet werden müssen.
4.
Der
Ankauf von Lüftungsanlagen ist im Haushalt nicht vorgesehen und müsste durch
einen Nachtragshaushalt in den Haushalt eingebracht werden. Wir reden hier über
Kosten von ca. 1 Mio. Euro.
5.
Der
Auftrag müsste wegen seiner Größe öffentlich ausgeschrieben werden. Nach der
öffentlichen Ausschreibung und unter Berücksichtigung der Lieferzeiten, Einbau
etc. bedeutet das, dass wir theoretisch frühestens im Sommer 2022 die Chance
hätten, Lüftungsgeräte in den Klassenräumen zu haben.
Die Uni Stuttgart und das Bundesumweltamt haben gesagt, dass
Lüftungsanlagen, neben ganz vielen Dingen wie z. B. Wartung, auch erfüllen
muss, dass die Raumluft im Klassenraum fünf bis sechs Mal in einer Stunde
durchforstet. Das ist bei den vielen großen Klassenräumen mit einem
Lüftungsgerät gar nicht zu schaffen, also müssten für diese Klassenräume zwei
Lüftungsgeräte angeschafft werden. Die Inzidenzwerte bei Kindern sind, nach den
Urlaubs- und Auslandsaufenthalten zu Beginn des Schuljahres, im Moment etwas
rückläufig. Es hilft nicht viel, wenn es in den Klassenräumen mobile
Lüftungsgeräte gibt, zusätzlich noch gelüftet wird und die Kinder dann nach der
Schule in den Hort gehen, wo es keine Lüftungsgeräte gibt.
Die augenblickliche Zahl von 21 Infizierten und einer ganz geringen
Zahl von Kindern unter 16 Jahren lässt vermuten, dass wir auch nicht besonders
viel bekommen werden. Zudem ist es so, dass die Quarantäneregeln des Landes Brandenburg
ab 14. September 2021 dahingehend geändert werden, dass nur noch direkt
betroffene Kinder in die Quarantäne geschickt werden. Des Weiteren ist die
große Mehrheit der Erzieherinnen sowie der Lehrerinnen und Lehrer geimpft, d.
h. bis auf Impfdurchbrüche ist eine erhöhte Inzidenz von Erzieherinnen und
Lehrpersonal nicht zu erwarten.
Frau Schwarzkopf
Wäre es möglich, dass Herr
Bültermann das auf dem kleinen Dienstweg der Leiterin der Eigenherd-Schule
mitteilt?
Bürgermeister Herr Grubert
Eigentlich hatte ich die Frage in der Einwohnerfragestunde erwartet.
Anfang nächster Woche werden die Eltern und auch die Eigenherd-Schule eine
Antwort erhalten. Ich will nicht sagen, dass wir möglicherweise im Sommer 2022
eine andere Änderung der Situation haben. Ich glaube, dass die Pandemie sich abschwächen
wird und wir im Sommer 2022 ziemlich durch sein werden, da wir jetzt schon
Impfquoten von 61% und 64 % haben. Jetzt werden auch die Kinder ab 12 Jahren
geimpft. Wir werden dann ca. auf 75% bis 80% Geimpfte kommen und dann haben wir
auch schon 5 Mio. Infizierte. Ich hoffe, dass wir 2022 so weit sind wie
Dänemark. Sollte es sich drastisch verschlimmern, dann müssen wir anders
handeln. Der Einbau von stationären Anlagen ist einfach nicht möglich. Es gibt
auf Grund Ihres Antrages ein Gutachten, das kommt demnächst.
Herr Bültermann
Die Verwaltung wird gebeten,
die Aussagen des Bürgermeisters an die Elternkonferenzen der drei Grundschulen
weiterzuleiten.
3.
Frau Schwarzkopf
3.1 Im
Jahr 2017 haben wir beschlossen, einen Bürgerhaushalt auszurufen. 2018 haben
wir eine Befragung durchgeführt. Aus der Befragung heraus wurde erkannt, dass
der Abenteuerspielplatz ein dringliches Bedürfnis für den familienfreundlichen
Standort Kleinmachnow ist. Ein Standort wurde bereits favorisiert. Ich glaube
es war POT 90 oder 91, jedenfalls am Teltowkanal. In dem Beschluss stand, dass
der Bürgermeister Gespräche mit der Nachbarkommune Teltow aufnehmen soll, weil
ein Teil der Fläche Teltow gehört. Dieser Beschluss ist nicht weiterbearbeitet
worden, deswegen meine Frage. Wie geht es mit dem Abenteuerspielplatz weiter?
Ein
kleiner Hinweis: Ich habe intern bei der Nachbarkommune Teltow mal nachgefragt
und die Auskunft bekommen, dass Teltow
eventuell nicht an einem Flächentausch interessiert ist, weil sie die Fläche
als Kompensationsfläche angeben. Das ist ja im Moment Wiese und nicht
versiegelt. Wie ist der Stand?
Bürgermeister Herr Grubert
Der Beschluss, den Sie ansprechen, ist nie in die Gemeindevertretung
gelangt. Ich weiß leider nicht mehr, warum. Mit Sicherheit habe ich ihn nicht
vergessen. Wenn ich ihn vergessen hätte, Frau Schwarzkopf, hätten Sie mich
solange gepiesakt, dass ich ihn hätte wiederaufnehmen müssen. Er ist aus einem
Konsens im Hauptausschuss heraus abgestorben.
Ein Flächentausch selber in so einer Art könnte höchstens mit einem
Vertrag, aber nicht als Flächentausch, gehen. Ein Flächentausch bedarf der
Zustimmung der Landesregierung. Der Flächentausch Stahnsdorfer Damm war relativ
einfach, hat aber acht oder neun Jahre gedauert. Also ein Flächentausch ist
nicht machbar, das könnte man höchstens privatrechtlich regeln. Ich weiß nicht,
warum der Beschluss nicht weitergegangen ist und denke, dass der Beschluss auch
nicht mehr sinnvoll ist. Wenn wir das ganze Verfahren wieder aufgreifen würden,
sollten wir im KuSo-Ausschuss darüber diskutieren. Es gab ganz viele Gründe,
warum dieser Standort nicht so geeignet ist. Ich würde vorschlagen, dass die
Verwaltung spätestens zur Sitzung im Dezember über den KuSo-Ausschuss wieder
einen Beschluss über einen Abenteuerspielplatz bzw. Standort für einen
Abenteuerspielplatz ins Rennen bringt.
Frau Schwarzkopf
Es ist ja nicht mein Wunsch,
sondern der Wunsch der Bürger und ein ganz reguläres Verfahren gewesen. Wenn
eine Beschlussvorlage mehrheitlich abgestimmt wurde und in den Gremien nicht
weitergeht, dann bin ich als Gemeindevertreterin quasi verpflichtet, den
Bürgern gegenüber das Thema nochmal aufzurufen.
Ich habe nachgeschlagen, es war
die Beschlussvorlage DS-Nr. 175/17, in der Folge DS-Nr. 182/17, die im
Hauptausschuss noch behandelt wurde und dann nicht mehr in die
Gemeindevertretersitzung weitergereicht wurde.
Frau Heilmann
Ich bitte darum, dass das von
Verwaltungsseite eindeutig geklärt wird. Ich bin auf der Seite des
Bürgermeisters. Wenn der Beschluss im Hauptausschuss eine Zustimmung bekommen
hat, dann kommt er automatisch in die Gemeindevertretung. Das ist noch nie
vergessen worden. Wir haben damals in den Sitzungen des KuSo wahnsinnig
diskutiert. Ich höre noch Friederike Linke, die als Mutter gesprochen und
gesagt hat, auf keinen Fall da, wo Wasser ist. Für diesen Standort haben wir
unsere riesigen Bedenken geäußert. Aus diesem Grund muss es im Hauptausschuss
abgelehnt worden sein. Ich nehme es nicht auf die Tagesordnung des SKS, wenn
nicht vorher geklärt worden ist, warum der Beschluss vom Hauptausschuss nicht
in die Gemeindevertretung weitergegangen ist. Ich bitte darum, dass das erstmal
eindeutig geklärt wird.
4.
Herr Gutheins
4.1 Ist die Wahlleitung
darauf vorbereitet, dass eventuell Maskenverweigerer ins Wahllokal kommen? Was
wird dann passieren?
Wahlleiter, Herr Piecha
Es gibt eine eindeutige Regelung des Bundeswahlleiters, die mit den
Landeswahlleiterinnen und Landeswahlleitern abgestimmt ist. Maskenverweigerern
wird der Zutritt zum Wahllokal verweigert. Es gibt eine Grundrechtsabwägung die
lautet, Gesundheit geht vor Wahlrecht. So ist die Aussage des Bundeswahlleiters
und so haben wir es auch in der Wahlhelferschulung in der vergangenen Woche
kommuniziert. Es liegen Masken bereit, falls Bürgerinnen und Bürger ihre Masken
vergessen haben sollten. Des Weiteren gibt es noch die Möglichkeit der
Briefwahl.
5.
Frau Linke
5.1 Von Seiten meiner
Fraktion habe ich gehört, dass die Homepage neugestaltet wird. Ist daran
gedacht worden, eine Lesbarkeit für Menschen mit Handicap und auch eine Version
in einfacher Sprache zu berücksichtigen? Gibt es ein Konzept oder Leitbild
dazu, das man einsehen könnte?
Bürgermeister Herr Grubert
Die Barrierefreiheit sicherzustellen, ist das wichtigste Ziel der
Änderung, die voraussichtlich zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Unsere jetzige
Seite ist nicht so schön und auf keinen Fall barrierefrei.
20:35 Uhr –
Ende der öffentlichen Sitzung