-           Klageverfahren der Gemeinde Kleinmachnow, der gewog sowie 2 Bürgern gegen das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg

In diesem Klageverfahren gibt es einen richterlichen Hinweis vom Bundesverwaltungsgericht von 31. 03. 2011. Dieser Hinweis ist nur eine Aktennotiz, noch kein Bescheid. Wir werden dagegen vorgehen und unsere Rechte wahrnehmen. Der richterliche Hinweis geht davon aus, dass man sagt, man sehe zum einen auf Grund des Schriftsatzes von Herrn Herber aus dem Jahre 1998/99 grundsätzliche keine Beschneidung der Rechte der Gemeinde Kleinmachnow, und wenn wir uns darauf berufen hätten, die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu verlangen, um dann gegen den Planfeststellungsbeschluss vorgehen zu können, dann sieht man an der Stelle die Frist versäumt. Die Frist wäre – unabhängig von allen rechtlichen Problemen - im September 2010, nämlich mit der Veröffentlichung der Routen durch die DFS und durch das bekanntgegebene Schreiben, damit beginnend 14 Tage, abgelaufen. Unsere Klage vom 23. 12. 2010 wäre zu spät gewesen und deshalb würde ein Anspruch auf die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nicht vorliegen.

Am 11. 04. 2011 fand eine weitere Sitzung der Fluglärmkommission statt. Dort ist allerdings nicht über die Abflugrouten im Westen gesprochen worden. Die Sitzung ging von 10:00 – 17:00 Uhr. Sie war zunächst einmal mit vielen Formalien belastet, weil die Gemeinden Blanckenfelde-Mahlow, und Großbeeren – die bei letzten Mal überstimmt worden sind – noch einmal ihre Einwendungen vorgebracht haben. Wir selbst haben mit Steglitz-Zehlendorf, Potsdam, Teltow und Stahnsdorf gemeinsam einen Antrag eingebracht, der kurz gesagt heißt:            außen rum, statt oben drüber; und wollen eine Alternative beschließen lassen, die so aussieht: gerade Abflugrouten und um den Autobahnring erst wieder zurückzukehren sowie eine Mindesthöhe von mindestens 8000 Fuß festzulegen, von der man die Flugrouten nicht verlassen darf. Das hätte für die ganze Region den Vorteil, dass selbst wenn dann ein Flugzeug über unsere Region fliegt, befindet es sich in solch einer Höhe, dass wir nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen rechnen müssen.