Sitzung: 18.04.2011 Hauptausschuss
- Klageverfahren der Gemeinde
Kleinmachnow, der gewog sowie 2 Bürgern gegen das Ministerium für Infrastruktur
und Landwirtschaft des Landes Brandenburg
In diesem Klageverfahren gibt es einen
richterlichen Hinweis vom Bundesverwaltungsgericht von 31. 03. 2011. Dieser
Hinweis ist nur eine Aktennotiz, noch kein Bescheid. Wir werden dagegen
vorgehen und unsere Rechte wahrnehmen. Der richterliche Hinweis geht davon aus,
dass man sagt, man sehe zum einen auf Grund des Schriftsatzes von Herrn Herber
aus dem Jahre 1998/99 grundsätzliche keine Beschneidung der Rechte der Gemeinde
Kleinmachnow, und wenn wir uns darauf berufen hätten, die Wiedereinsetzung in
den vorherigen Stand zu verlangen, um dann gegen den Planfeststellungsbeschluss
vorgehen zu können, dann sieht man an der Stelle die Frist versäumt. Die Frist
wäre – unabhängig von allen rechtlichen Problemen - im September 2010, nämlich
mit der Veröffentlichung der Routen durch die DFS und durch das bekanntgegebene
Schreiben, damit beginnend 14 Tage, abgelaufen. Unsere Klage vom 23. 12. 2010
wäre zu spät gewesen und deshalb würde ein Anspruch auf die Wiedereinsetzung in
den vorherigen Stand nicht vorliegen.
Am 11. 04. 2011 fand eine weitere Sitzung der
Fluglärmkommission statt. Dort ist allerdings nicht über die Abflugrouten im
Westen gesprochen worden. Die Sitzung ging von 10:00 – 17:00 Uhr. Sie war
zunächst einmal mit vielen Formalien belastet, weil die Gemeinden
Blanckenfelde-Mahlow, und Großbeeren – die bei letzten Mal überstimmt worden
sind – noch einmal ihre Einwendungen vorgebracht haben. Wir selbst haben mit Steglitz-Zehlendorf,
Potsdam, Teltow und Stahnsdorf gemeinsam einen Antrag eingebracht, der kurz
gesagt heißt: außen rum, statt
oben drüber; und wollen eine Alternative beschließen lassen, die so aussieht:
gerade Abflugrouten und um den Autobahnring erst wieder zurückzukehren sowie
eine Mindesthöhe von mindestens 8000 Fuß festzulegen, von der man die
Flugrouten nicht verlassen darf. Das hätte für die ganze Region den Vorteil,
dass selbst wenn dann ein Flugzeug über unsere Region fliegt, befindet es sich
in solch einer Höhe, dass wir nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen rechnen
müssen.