1.
Kinder
in Kleinmachnow, die aufgrund des pandemiebedingten Ausfalls des
Schulschwimmens in der 3. Klasse als förderbedürftig im Bereich des Schwimmens
betrachtet wurden, erhielten eine Bescheinigung (vgl. Muster auf u. g.
Internetseite). Diese berechtigte sie dazu, im Rahmen
des vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
finanziell geförderten Ferienprogramms kostenlos einen Schwimmkurs zu besuchen.
Das Freibad Kiebitzberge befand sich nicht auf der Angebotsliste (https://www.ferienangebote-brandenburg.de/ferienangebote.html). Andere, weiter entfernte
Schwimmkursanbieter (u. a. in Potsdam) befanden sich hingegen auf der
Liste und boten geförderte Schwimmkurse an.
·
Wieso waren
die Schwimmkursangebote des Freibads Kiebitzberge nicht bei den Schwimmkursen
der Ferienangebote 2021 (https://mbjs.brandenburg.de/corona-aktuell/ferien-lernangebote.html) dabei?
2.
Die
Gemeinde Kleinmachnow hat ein eigenes Kostenerstattungsprogramm für
Seepferdchen-Schwimmkurse im Freibad Kiebitzberge aufgelegt. Kinder in der 3.
Klasse haben bei Durchführung des (ausgefallenen) Schulschwimmens in der Regel
bereits das Abzeichen Seepferdchen. Damit sind sie jedoch keine sicheren
Schwimmer. Das Schulschwimmen soll die Schwimmfähigkeiten
dahingehend vertiefen. Die durch pandemiebedingten Ausfall des
Schulschwimmens betroffenen Kinder fallen derzeit bei Durchführung eines Schwimmkurses
in unserer Kommune (nächstes Abzeichen nach Seepferdchen: Bronze) nicht unter
die Kriterien der Gemeinde für die Erstattungsfähigkeit eines Schwimmkurses.
Als Kompensation für den pandemiebedingten Ausfall des Schulschwimmens
wäre gerade bei diesen Kindern eine finanzielle Beteiligung an ihren
Kursen angebracht, wie dies bei der Landesförderung auch vorgesehen ist.
·
Wieso
knüpft die Gemeinde Kleinmachnow die gemeindeeigene Erstattung von
Ferienkursen ausschließlich an die Erlangung des Abzeichens Seepferdchen und
nicht z. B. alternativ an das Vorhandensein einer o. g. Bescheinigung zur
Förderbedürftigkeit eines Kindes oder generell an die Betroffenheit eines
Kindes vom pandemiebedingten Ausfall des Schulschwimmens?
Zu 1.
Die Antwort hierzu wird in der „Richtlinie zur Förderung von
Ferienprogramen in Verbindung mit Lernangeboten im Land Brandenburg (RL-MBJS
Ferien 21)“ beschrieben (Anhang 1).
Zu 1. der Richtlinie wird der Zuwendungszweck sowie die Rechtsgrundlage
beschrieben, in der es eindeutig unter 1.1 heißt:
1.1.
Das
Land Brandenburg fördert gemäß § 82 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) nach
Maßgabe dieser Richtlinie und der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO)
sowie der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV/VVG) Ferienprogramm in
Verbindung mit Lernangeboten im Jahr 2021.
1.2.
1.2.1.
§
82 SGB VIII - Die oberste Landesjugendbehörde hat die Tätigkeit der Träger der
öffentlichen und der freien Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der
Jugendhilfe anzuregen und zu fördern.
Zu 3. der
Richtlinie, wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Träger der freien Jugendhilfe, die grundsätzlich
auf Landesebene in mindestens vier Landkreisen Angebote unterbreiten, und die
Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) für eigene Angebote, Angebote
von Trägern der freien Jugendhilfe oder von Gemeinden in ihrem
Zuständigkeitsbereich.
Die Freibad Kiebitzberge GmbH ist damit nicht
antragsberechtigt.
Die Schwimmkurse waren bereits im 1. Quartal 2021 auf der Plattform der
Freibad Kiebitzberge online gestellt worden, so dass diese auf dem „freien
Markt“ für alle zur Verfügung stehen. Aufgrund von Vereinbarungen mit den drei
Kommunen konnten für Schwimmkinder (Eltern) Konditionen zur Rückvergütung
ausgehandelt werden.
Zu 2.
Die Grundintention der geförderten Schwimmkurse, lief unter dem Motto
„Kleinmachnow muss Schwimmen“ und richtet sich in erster Linie an alle Kinder
bis 8 Jahre die nicht schwimmen können und durch die Corona-Lockdowns keinen
Schwimmkurs belegen konnten. Bis 8 Jahre, da in der 3. Klasse wieder
Schulschwimmen angeboten wird.
Mit der Freibad Kiebitzberge GmbH wurde in diesem Zusammenhang folgende
Vereinbarung abgeschlossen: Mit Eröffnung der Badesaison 2021 wird ein
Schwimmkurs für Kleinmachnower Kinder bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres zu
80 Prozent von der Gemeinde gefördert.
Prozedere: Die Eltern melden ihr Kind an und bezahlen die Kurs- sowie
die Prüfungsgebühren. Bei einem Nachweis, dass 80 Prozent des Kurses vom Kind
besucht wurden, erstattet die Gemeinde Kleinmachnow die Kosten von 80 Prozent,
was nicht die erfolgreiche abgeschlossene Prüfung voraussetzt. Dies gilt für
die nächsten drei Jahre.
Diese Vereinbarung ist nicht an Ferienkurse geknüpft und schließt nach
Auffassung der Verwaltung andere Formen der Förderung nicht aus.
Zusätzlich wurde für alle 4. Klässler die nicht schwimmen können,
welche Lockdown bedingt kein Schulschwimmen in der 3. Klasse hatten, angeboten
den Schwimmkurs in der Schule bei den jetzigen 3. Klassen nachzuholen.
Nachfrage von Frau
Dr. Bastians-Osthaus
Uns haben Berichte von Eltern erreicht, denen gesagt wurde, wenn ein
Kind ein Seepferdchen hat, könne es schwimmen und dann ginge es nicht mit
diesen Kursen. Ich finde es auch etwas seltsam, dass Sie „fett“ in die Antwort
schreiben, dass das Freibad Kiebitzberge nicht antragsberechtigt ist. Das
stimmt, aber wir haben ja auch nicht gefragt, warum das Freibad Kiebitzberge,
das nicht beantragt hat, sondern wieso die Schwimmkurse nicht drin waren. Ich
finde es seltsam, wenn die Gemeinde so ein kommunales Programm macht und das
Landesprogramm so hinten runterfällt. Bis heute habe ich nicht verstanden,
warum die Gemeinde das nicht beantragt hat und warum Kinder, die nicht
schwimmen können, abgewiesen wurden. Denn ein Kind, was ein Seepferdchen hat,
kann nicht schwimmen.
Bürgermeister Herr Grubert
Das war eine Initiative, die aus Kleinmachnow kam. Der Sinn und Zweck war der, dass Kinder, die nicht schwimmen können, schwimmen lernen. Grundsätzlich ist es so, dass in der 3. Klasse ein Schwimmkurs über die Schulen angeboten wird. Mit dem Beschluss wollte ich aber den Kindern, die auf Grund der Pandemie nicht schwimmen lernen konnten, einen Anreiz geben. Ich habe aber immer ganz klar gesagt, dass es für die Kinder ist, die gar nicht schwimmen können. Wenn man ein Seepferdchen hat, kann man wenigstens ein Becken durchschwimmen. Man kann natürlich auch alles fördern, das war aber nicht vorgesehen. Für dieses Jahr hatten wir 20.000 Euro in den Haushalt eingestellt, für das nächste Jahr 10.000 Euro. Man kann es auch anders sehen. Sie können für das nächste Jahr ja einen Antrag stellen, dass das Programm erweitert werden soll. Dann können im nächsten Jahr gerne auch noch andere Kinder gefördert werden.
Frau Dr. Bastians-Osthaus
Es sind genau die Kinder hinten runtergefallen, die in der 3. Klasse
waren und deren Schwimmkurse ausgefallen sind. Die konnten davon nicht
profitieren.