Beschluss: zur Kenntnis genommen

1.   Kinder in Kleinmachnow, die aufgrund des pandemiebedingten Ausfalls des Schulschwimmens in der 3. Klasse als förderbedürftig im Bereich des Schwimmens betrachtet wurden, erhielten eine Bescheinigung (vgl. Muster auf u. g. Internetseite). Diese berechtigte sie dazu, im Rahmen des vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) finanziell geförderten Ferienprogramms kostenlos einen Schwimmkurs zu besuchen. Das Freibad Kiebitzberge befand sich nicht auf der Angebotsliste (https://www.ferienangebote-brandenburg.de/ferienangebote.html). Andere, weiter entfernte Schwimmkursanbieter (u. a. in Potsdam) befanden sich hingegen auf der Liste und boten geförderte Schwimmkurse an.

·       Wieso waren die Schwimmkursangebote des Freibads Kiebitzberge nicht bei den Schwimmkursen der Ferienangebote 2021 (https://mbjs.brandenburg.de/corona-aktuell/ferien-lernangebote.html) dabei?

2.   Die Gemeinde Kleinmachnow hat ein eigenes Kostenerstattungsprogramm für Seepferdchen-Schwimmkurse im Freibad Kiebitzberge aufgelegt. Kinder in der 3. Klasse haben bei Durchführung des (ausgefallenen) Schulschwimmens in der Regel bereits das Abzeichen Seepferdchen. Damit sind sie jedoch keine sicheren Schwimmer. Das Schulschwimmen soll die Schwimmfähigkeiten dahingehend vertiefen. Die durch pandemiebedingten Ausfall des Schulschwimmens betroffenen Kinder fallen derzeit bei Durchführung eines Schwimmkurses in unserer Kommune (nächstes Abzeichen nach Seepferdchen: Bronze) nicht unter die Kriterien der Gemeinde für die Erstattungsfähigkeit eines Schwimmkurses. Als Kompensation für den pandemiebedingten Ausfall des Schulschwimmens wäre gerade bei diesen Kindern eine finanzielle Beteiligung an ihren Kursen angebracht, wie dies bei der Landesförderung auch vorgesehen ist.

·       Wieso knüpft die Gemeinde Kleinmachnow die gemeindeeigene Erstattung von Ferienkursen ausschließlich an die Erlangung des Abzeichens Seepferdchen und nicht z. B. alternativ an das Vorhandensein einer o. g. Bescheinigung zur Förderbedürftigkeit eines Kindes oder generell an die Betroffenheit eines Kindes vom pandemiebedingten Ausfall des Schulschwimmens?

 

 

Zu 1.

Die Antwort hierzu wird in der „Richtlinie zur Förderung von Ferienprogramen in Verbindung mit Lernangeboten im Land Brandenburg (RL-MBJS Ferien 21)“ beschrieben (Anhang 1).

 

Zu 1. der Richtlinie wird der Zuwendungszweck sowie die Rechtsgrundlage beschrieben, in der es eindeutig unter 1.1 heißt:

1.1.      Das Land Brandenburg fördert gemäß § 82 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) nach Maßgabe dieser Richtlinie und der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV/VVG) Ferienprogramm in Verbindung mit Lernangeboten im Jahr 2021.

1.2.      

1.2.1.     § 82 SGB VIII - Die oberste Landesjugendbehörde hat die Tätigkeit der Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern.

 

Zu 3. der Richtlinie, wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Träger der freien Jugendhilfe, die grundsätzlich auf Landesebene in mindestens vier Landkreisen Angebote unterbreiten, und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) für eigene Angebote, Angebote von Trägern der freien Jugendhilfe oder von Gemeinden in ihrem Zuständigkeitsbereich.

 

Die Freibad Kiebitzberge GmbH ist damit nicht antragsberechtigt.

 

Die Schwimmkurse waren bereits im 1. Quartal 2021 auf der Plattform der Freibad Kiebitzberge online gestellt worden, so dass diese auf dem „freien Markt“ für alle zur Verfügung stehen. Aufgrund von Vereinbarungen mit den drei Kommunen konnten für Schwimmkinder (Eltern) Konditionen zur Rückvergütung ausgehandelt werden.

 

 

 

 

Zu 2.

Die Grundintention der geförderten Schwimmkurse, lief unter dem Motto „Kleinmachnow muss Schwimmen“ und richtet sich in erster Linie an alle Kinder bis 8 Jahre die nicht schwimmen können und durch die Corona-Lockdowns keinen Schwimmkurs belegen konnten. Bis 8 Jahre, da in der 3. Klasse wieder Schulschwimmen angeboten wird.

Mit der Freibad Kiebitzberge GmbH wurde in diesem Zusammenhang folgende Vereinbarung abgeschlossen: Mit Eröffnung der Badesaison 2021 wird ein Schwimmkurs für Kleinmachnower Kinder bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres zu 80 Prozent von der Gemeinde gefördert.

Prozedere: Die Eltern melden ihr Kind an und bezahlen die Kurs- sowie die Prüfungsgebühren. Bei einem Nachweis, dass 80 Prozent des Kurses vom Kind besucht wurden, erstattet die Gemeinde Kleinmachnow die Kosten von 80 Prozent, was nicht die erfolgreiche abgeschlossene Prüfung voraussetzt. Dies gilt für die nächsten drei Jahre.

Diese Vereinbarung ist nicht an Ferienkurse geknüpft und schließt nach Auffassung der Verwaltung andere Formen der Förderung nicht aus.

Zusätzlich wurde für alle 4. Klässler die nicht schwimmen können, welche Lockdown bedingt kein Schulschwimmen in der 3. Klasse hatten, angeboten den Schwimmkurs in der Schule bei den jetzigen 3. Klassen nachzuholen. 

 

 

Nachfrage von Frau Dr. Bastians-Osthaus

Uns haben Berichte von Eltern erreicht, denen gesagt wurde, wenn ein Kind ein Seepferdchen hat, könne es schwimmen und dann ginge es nicht mit diesen Kursen. Ich finde es auch etwas seltsam, dass Sie „fett“ in die Antwort schreiben, dass das Freibad Kiebitzberge nicht antragsberechtigt ist. Das stimmt, aber wir haben ja auch nicht gefragt, warum das Freibad Kiebitzberge, das nicht beantragt hat, sondern wieso die Schwimmkurse nicht drin waren. Ich finde es seltsam, wenn die Gemeinde so ein kommunales Programm macht und das Landesprogramm so hinten runterfällt. Bis heute habe ich nicht verstanden, warum die Gemeinde das nicht beantragt hat und warum Kinder, die nicht schwimmen können, abgewiesen wurden. Denn ein Kind, was ein Seepferdchen hat, kann nicht schwimmen.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Das war eine Initiative, die aus Kleinmachnow kam. Der Sinn und Zweck war der, dass Kinder, die nicht schwimmen können, schwimmen lernen. Grundsätzlich ist es so, dass in der 3. Klasse ein Schwimmkurs über die Schulen angeboten wird. Mit dem Beschluss wollte ich aber den Kindern, die auf Grund der Pandemie nicht schwimmen lernen konnten, einen Anreiz geben. Ich habe aber immer ganz klar gesagt, dass es für die Kinder ist, die gar nicht schwimmen können. Wenn man ein Seepferdchen hat, kann man wenigstens ein Becken durchschwimmen. Man kann natürlich auch alles fördern, das war aber nicht vorgesehen. Für dieses Jahr hatten wir 20.000 Euro in den Haushalt eingestellt, für das nächste Jahr 10.000 Euro. Man kann es auch anders sehen. Sie können für das nächste Jahr ja einen Antrag stellen, dass das Programm erweitert werden soll. Dann können im nächsten Jahr gerne auch noch andere Kinder gefördert werden.

 

 

Frau Dr. Bastians-Osthaus

Es sind genau die Kinder hinten runtergefallen, die in der 3. Klasse waren und deren Schwimmkurse ausgefallen sind. Die konnten davon nicht profitieren.