Sitzung: 18.04.2011 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: DS-Nr. 056/11
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde errichtet den mit DS-Nr. 088/09 von
der Gemeindevertretung am 25.06.2009 einstimmig beschlossenen 2-geschossigen
Anbau an der
Mit dem Bau soll im Jahr 2011 begonnen werden,
die Fertigstellung hat bis spätestens 2012 zu erfolgen. Unmittelbar nach
Erteilung der Baugenehmigung ist dem Hauptausschuss der Beschluss zur Vergabe
der Ausführungsplanung vorzulegen.
Die Vorbereitung der Ausschreibung ist so zügig
zu erarbeiten, dass die öffentliche Ausschreibung, Submission, Prüfung der
Angebote und der Vergabevorschlag einen Baubeginn 2011 und die endgültige
Fertigstellung bis spätestens Mitte Juli 2012 ermöglicht.
Zur Bereitstellung der in DS-Nr. 088/029 für den
Anbau veranschlagten Mittel in Höhe von 950.000 Euro ist eine Nachtragssatzung
gem. § 68 BbgKVerf zu erlassen, in der 400.000 Euro für diese Maßnahme im Jahr
2011 und die Restsumme von 550.000 Euro im Jahr 2012 im Finanzhaushalt
eingestellt werden.
An
der Aussprache zur DS-Nr. 056/11 beteiligen sich:
-
Herr
Warnick
-
Frau
Dr. Kimpfel
-
Frau
Sahlmann
→ Der Gemeindevertretung wird einstimmig keine Empfehlung ausgesprochen, die DS-Nr. 056/11 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 05. 05. 2011 zu setzen.