Beschluss: zur Kenntnis genommen

Katastrophen gefährden zunehmend die Gesundheit der Menschen. Auch das Leben unserer Bürger*innen kann durch Naturkatastrophen in Mitleidenschaft gezogen werden. Durch den Klimawandel bedingter Starkregen und Waldbrände werden unsere Gemeinde nicht verschonen!

 

Der Bürgermeister wird um Auskünfte zu den folgenden Fragen gebeten:

1.   Sind wir auf Starkregenereignisse, wie in den danach von Hochwasser betroffenen Gemeinden in NRW und Rheinland-Pfalz, vorbereitet? Auch wenn das topographische Profil in unserer Region weniger Abflussgefahren aufweist?

2.   Welche Konsequenzen und Maßnahmen ergeben sich daraus für die Verwaltung?

3.   Gibt es aktuelle Überlegungen zu einem Katastrophenschutzkonzept, das u.a. ein akustisches Warnsystem und Maßnahmen zur Evakuierung der Bevölkerung, z.B. bei Brand des Bannwalds, vorsieht?

4.   Gibt es vorhandene Katastrophenschutzkonzepte (z. B. zum Wannsee-Reaktor), die nach einer Überarbeitung ggf. auch für Wetterereignisse wie Starkregen genutzt werden können?

 

 

Zu 1.

Grundsätzlich sind solche Lagen wie in NRW und Rheinland-Pfalz schwer mit örtlichen Situationen von Kleinmachnow vergleichbar. Der Teltowkanal kann sich aufgrund seiner Lage sowie der Funktion durch die Kleinmachnower Schleuse kaum seitlich ausbreiten, wie die Flüsse/Bäche in den aktuell betroffenen Gebieten der genannten Bundesländer.  Bisherige Starkregenereignisse (z. B. 2017) konnten durch die örtliche Feuerwehr bewältigt werden.

 

Zu 2.

Die Verwaltung wird in Abstimmung mit der Feuerwehr prüfen, inwieweit ergänzende Anschaffungen wie z. B. Pumpen, Stromerzeuger, Sandsäcke u. ä. erforderlich sind.

 

Zu 3.

Eine Neuerrichtung von Sirenen zur Bevölkerungswarnung und Information soll geprüft werden, welche bei Großschadenslagen oder vergleichbaren Ereignissen eingesetzt werden können. Aufgrund der dichten örtlichen Vernetzung von Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow ist auch ein regionales Konzept denkbar.

 

Zu 4.

Aufgabenträger für den Katastrophenschutz sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburgs (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG) die Landkreise und kreisfreien Städte.

Es gibt Konzepte für den Wannsee-Reaktor. Dieser ist seit Dezember 2019 stillgelegt und soll zurückgebaut werden.

 

 

Nachfrage von Frau Schwarzkopf

In der Antwort des Bürgermeisters zu Punkt 4 heißt es, dass für den Katastrophenschutz das Land Brandenburg zuständig ist, die Landkreise und kreisfreien Städte. Wir hatten das schon mal vorliegen im Jahr 2009. Damals ging es um den Wannsee-Reaktor. Ist es richtig, dass dieser seit Dezember 2019 stillgelegt ist und zurückgebaut wird? Der Rückbau dieses Reaktors dauert 20 Jahre und wir brauchen dennoch einen Evakuierungsplan und dieser müsste der Feuerwehr Kleinmachnow vorliegen. Auch wenn die Landkreise dafür zuständig sind, muss die Feuerwehr Kleinmachnow ja die Anweisung haben. Insofern wäre es vielleicht ganz sinnvoll, wenn man intern mal nachfragen könnte. Ist das möglich, Herr Grubert?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Das ist möglich. Soweit ich mich an die Beratungen zum Evakuierungsplan hinsichtlich des Radius um den Reaktor herum erinnern kann, sind nur kleine Teile von Dreilinden betroffen, die sich in der 1. Evakuierungsstufe befinden. Ich werde mich erkundigen. Für ganz Kleinmachnow gibt es Jodtabletten.

 

Frau Schwarzkopf

Der Evakuierungsplan basierte auf einer Studie, die von einer anderen Einwohnergröße ausging.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Ich werde mal nachfragen. Ich weiß, dass wir für alle Bürgerinnen und Bürger Jodtabletten gekriegt haben und die alle fünf Jahre neu bekommen. Auf die detaillierte Nachfrage werde ich mich erkundigen.

 

 

Frau Sahlmann

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass dieser Fragenkomplex ein Auftrag für uns und auch für die Verwaltung sein sollte, mehr über den Katastrophenschutz nachzudenken. Und ich glaube, jede Kommune, nicht nur das Land und die kreisfreien Städte, sollte sich in der jetzigen Situation, wo die Klimaveränderung nicht mehr zu leugnen ist, Gedanken machen. Klimaschutzkonzepte aufzustellen ist zwar das allerwichtigste, aber man muss auch vorbeugende Maßnahmen ergreifen, um solche Katastrophen wie in Süddeutschland nicht zu bekommen. Auch wenn das nicht direkt vergleichbar ist, aber es können andere Dinge auftreten. Dem Fragenkomplex sollte vielleicht auch noch mal ein Antrag folgen.