Katastrophen
gefährden zunehmend die Gesundheit der Menschen. Auch das Leben unserer
Bürger*innen kann durch Naturkatastrophen in Mitleidenschaft gezogen werden.
Durch den Klimawandel bedingter Starkregen und Waldbrände werden unsere
Gemeinde nicht verschonen!
Der
Bürgermeister wird um Auskünfte zu den folgenden Fragen gebeten:
1. Sind wir auf Starkregenereignisse, wie in den
danach von Hochwasser betroffenen Gemeinden in NRW und Rheinland-Pfalz,
vorbereitet? Auch wenn das topographische Profil in unserer Region weniger
Abflussgefahren aufweist?
2. Welche Konsequenzen und Maßnahmen ergeben sich
daraus für die Verwaltung?
3. Gibt es aktuelle Überlegungen zu einem
Katastrophenschutzkonzept, das u.a. ein akustisches Warnsystem und Maßnahmen
zur Evakuierung der Bevölkerung, z.B. bei Brand des Bannwalds, vorsieht?
4. Gibt es vorhandene Katastrophenschutzkonzepte (z.
B. zum Wannsee-Reaktor), die nach einer Überarbeitung ggf. auch für
Wetterereignisse wie Starkregen genutzt werden können?
Zu 1.
Grundsätzlich sind solche Lagen wie in NRW und Rheinland-Pfalz schwer
mit örtlichen Situationen von Kleinmachnow vergleichbar. Der Teltowkanal kann
sich aufgrund seiner Lage sowie der Funktion durch die Kleinmachnower Schleuse
kaum seitlich ausbreiten, wie die Flüsse/Bäche in den aktuell betroffenen
Gebieten der genannten Bundesländer.
Bisherige Starkregenereignisse (z. B. 2017) konnten durch die örtliche
Feuerwehr bewältigt werden.
Zu 2.
Die Verwaltung wird in Abstimmung mit der Feuerwehr prüfen, inwieweit
ergänzende Anschaffungen wie z. B. Pumpen, Stromerzeuger, Sandsäcke u. ä.
erforderlich sind.
Zu 3.
Eine Neuerrichtung von Sirenen zur Bevölkerungswarnung und Information
soll geprüft werden, welche bei Großschadenslagen oder vergleichbaren
Ereignissen eingesetzt werden können. Aufgrund der dichten örtlichen Vernetzung
von Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow ist auch ein regionales Konzept
denkbar.
Zu 4.
Aufgabenträger für den Katastrophenschutz sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3
des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
des Landes Brandenburgs (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz
– BbgBKG) die Landkreise und kreisfreien Städte.
Es gibt Konzepte für den Wannsee-Reaktor. Dieser ist seit Dezember 2019
stillgelegt und soll zurückgebaut werden.
Nachfrage von Frau
Schwarzkopf
In der Antwort des Bürgermeisters zu Punkt 4 heißt es, dass für den
Katastrophenschutz das Land Brandenburg zuständig ist, die Landkreise und
kreisfreien Städte. Wir hatten das schon mal vorliegen im Jahr 2009. Damals
ging es um den Wannsee-Reaktor. Ist es richtig, dass dieser seit Dezember 2019
stillgelegt ist und zurückgebaut wird? Der Rückbau dieses Reaktors dauert 20
Jahre und wir brauchen dennoch einen Evakuierungsplan und dieser müsste der
Feuerwehr Kleinmachnow vorliegen. Auch wenn die Landkreise dafür zuständig
sind, muss die Feuerwehr Kleinmachnow ja die Anweisung haben. Insofern wäre es
vielleicht ganz sinnvoll, wenn man intern mal nachfragen könnte. Ist das
möglich, Herr Grubert?
Bürgermeister Herr Grubert
Das ist möglich. Soweit ich mich an die Beratungen zum Evakuierungsplan hinsichtlich des Radius um den Reaktor herum erinnern kann, sind nur kleine Teile von Dreilinden betroffen, die sich in der 1. Evakuierungsstufe befinden. Ich werde mich erkundigen. Für ganz Kleinmachnow gibt es Jodtabletten.
Frau Schwarzkopf
Der Evakuierungsplan basierte auf einer Studie, die von einer anderen
Einwohnergröße ausging.
Bürgermeister Herr Grubert
Ich werde mal nachfragen. Ich weiß, dass wir für alle Bürgerinnen und Bürger Jodtabletten gekriegt haben und die alle fünf Jahre neu bekommen. Auf die detaillierte Nachfrage werde ich mich erkundigen.
Frau Sahlmann
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass dieser Fragenkomplex ein Auftrag
für uns und auch für die Verwaltung sein sollte, mehr über den
Katastrophenschutz nachzudenken. Und ich glaube, jede Kommune, nicht nur das
Land und die kreisfreien Städte, sollte sich in der jetzigen Situation, wo die
Klimaveränderung nicht mehr zu leugnen ist, Gedanken machen.
Klimaschutzkonzepte aufzustellen ist zwar das allerwichtigste, aber man muss
auch vorbeugende Maßnahmen ergreifen, um solche Katastrophen wie in
Süddeutschland nicht zu bekommen. Auch wenn das nicht direkt vergleichbar ist,
aber es können andere Dinge auftreten. Dem Fragenkomplex sollte vielleicht auch
noch mal ein Antrag folgen.