Beschluss: zur Kenntnis genommen

Regelmäßig berichten Anwohnerinnen und Anwohner bei Starkregenereignissen, dass das Wasser nicht nur die Kreuzung Förster-Funke-Allee/Hohe Kiefer bis über die Bordsteinkante überschwemmt, sondern durch den Rückstau in der Kanalisation auch die Keller. Der Druck auf die Rückstauklappen wird so groß, dass die Klappen das Wasser nicht mehr vollständig halten. In der Folge mussten Keller trockengelegt werden, teilweise kam es auch zu Schimmelbefall.

Nach den Berichten führte selbst der Einbau größerer Rückstauklappen nicht zur vollständigen Abhilfe.

 

Wir fragen daher den Bürgermeister:

1.   Gibt es schon jetzt Kapazitätsengpässe bei den Abwasserleitungen? Wenn ja, welche Abhilfemaßnahmen sind geplant?

2.   Welche Auswirkungen auf die Kapazitäten hat der beabsichtigte Neubau mit den erwarteten Nutzern und der Flächenversiegelung?

 

 

Für die Abwasserbeseitigung ist nicht die Gemeinde, sondern der Wasser- und Abwasserzweckverband (WAZV) „Der Teltow“ bzw. dessen Geschäftsbesorger MWA GmbH zuständig. Kapazitätsengpässe bei den Abwasserleitungen im Bereich Hohe Kiefer/Förster-Funke-Allee/Ring am Feld sind der Gemeinde aber bisher nicht bekannt geworden. Die am 08.09.2021 eingegangene Anfrage wurde parallel an den WAZV mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet, eine Antwort des Verbandes liegt heute, am 09.09.2021, noch nicht vor.

 

Vorab möchte ich aber noch auf Folgendes hinweisen:

Bei Starkregenereignissen kann es auf den öffentlichen Verkehrsflächen zu kurzzeitigen Wasseransammlungen kommen, weil der Abfluss in die für diesen Bereich vorhandenen drei Regenwassersickerbecken (Becken Hohe Kiefer/Heidefeld, Förster-Funke-Allee/Heinrich-Heine-Straße und Spandauer Teich/südlich Schopfheimer Allee) eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Niederschlagswasser auf privaten Grundstücksflächen ist gemäß kommunaler Satzung zwingend auf den privaten Grundstücken selbst zu versickern, unabhängig von deren Versiegelungsgrad. Eine Ableitung auf öffentliche Flächen oder in die Abwasserkanalisation ist untersagt. Das wird auch für den Neubau der gewog – Gemeindliche Wohnungsgesellschaft GmbH gelten, der auf dem Grundstück Förster-Funke-Allee 107/109 realisiert werden soll. Der Neubau wird die bauplanungsrechtliche maximal zulässige Versiegelung gemäß Grundflächenzahl (GRZ) einhalten und das Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück zur Versickerung bringen.

Während starker Regenfälle kann es deshalb aus zwei Gründen zur Überlastung der öffentlichen Abwasserleitung kommen:

1.   Durch das verbotswidrig direkt in die Kanalisation geleitete Niederschlagswasser und

2.   Durch das Niederschlagswasser, welches von der Straße über die Kanalschächte in die Kanalisation gelangt.

 

Gegen den Eintritt des Abwassers in das Haus kann eine Eigentümerin/ein Eigentümer sich durch den Einbau einer elektronischen Rückstauklappe absichern. Wichtig dabei ist, dass die Rückstauklappe DIN geprüft ist und so dem Druck von Abwasser standhält. Eine solche Klappe muss auch regelmäßig gewartet werden.