Regelmäßig berichten Anwohnerinnen und Anwohner bei
Starkregenereignissen, dass das Wasser nicht nur die Kreuzung
Förster-Funke-Allee/Hohe Kiefer bis über die Bordsteinkante überschwemmt,
sondern durch den Rückstau in der Kanalisation auch die Keller. Der Druck auf
die Rückstauklappen wird so groß, dass die Klappen das Wasser nicht mehr
vollständig halten. In der Folge mussten Keller trockengelegt werden, teilweise
kam es auch zu Schimmelbefall.
Nach den Berichten führte selbst der Einbau größerer Rückstauklappen
nicht zur vollständigen Abhilfe.
Wir fragen daher den Bürgermeister:
1.
Gibt
es schon jetzt Kapazitätsengpässe bei den Abwasserleitungen? Wenn ja, welche
Abhilfemaßnahmen sind geplant?
2.
Welche
Auswirkungen auf die Kapazitäten hat der beabsichtigte Neubau mit den
erwarteten Nutzern und der Flächenversiegelung?
Für die Abwasserbeseitigung ist nicht die Gemeinde, sondern der Wasser-
und Abwasserzweckverband (WAZV) „Der Teltow“ bzw. dessen Geschäftsbesorger MWA
GmbH zuständig. Kapazitätsengpässe bei den Abwasserleitungen im Bereich Hohe
Kiefer/Förster-Funke-Allee/Ring am Feld sind der Gemeinde aber bisher nicht
bekannt geworden. Die am 08.09.2021 eingegangene Anfrage wurde parallel an den
WAZV mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet, eine Antwort des Verbandes liegt
heute, am 09.09.2021, noch nicht vor.
Vorab möchte ich aber noch auf Folgendes hinweisen:
Bei Starkregenereignissen kann es auf den öffentlichen Verkehrsflächen
zu kurzzeitigen Wasseransammlungen kommen, weil der Abfluss in die für diesen
Bereich vorhandenen drei Regenwassersickerbecken (Becken Hohe Kiefer/Heidefeld,
Förster-Funke-Allee/Heinrich-Heine-Straße und Spandauer Teich/südlich
Schopfheimer Allee) eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Niederschlagswasser
auf privaten Grundstücksflächen ist gemäß kommunaler Satzung zwingend auf den
privaten Grundstücken selbst zu versickern, unabhängig von deren
Versiegelungsgrad. Eine Ableitung auf öffentliche Flächen oder in die
Abwasserkanalisation ist untersagt. Das wird auch für den Neubau der gewog –
Gemeindliche Wohnungsgesellschaft GmbH gelten, der auf dem Grundstück
Förster-Funke-Allee 107/109 realisiert werden soll. Der Neubau wird die
bauplanungsrechtliche maximal zulässige Versiegelung gemäß Grundflächenzahl
(GRZ) einhalten und das Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück zur
Versickerung bringen.
Während starker Regenfälle kann es deshalb aus zwei Gründen zur
Überlastung der öffentlichen Abwasserleitung kommen:
1.
Durch
das verbotswidrig direkt in die Kanalisation geleitete Niederschlagswasser und
2.
Durch
das Niederschlagswasser, welches von der Straße über die Kanalschächte in die
Kanalisation gelangt.
Gegen den Eintritt des Abwassers in das Haus kann eine Eigentümerin/ein
Eigentümer sich durch den Einbau einer elektronischen Rückstauklappe absichern.
Wichtig dabei ist, dass die Rückstauklappe DIN geprüft ist und so dem Druck von
Abwasser standhält. Eine solche Klappe muss auch regelmäßig gewartet werden.