1.   Für die Grundstücke im Bereich „Wolfswerder“ und „Am Rund“ (Flurstücke 510 bis 514, 540 bis 552, 1552, 1553 und Teile der Flurstücke 509 u. 527) soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“ aufgestellt werden. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in Anlage 1 dargestellt.

2.   Mit dem Bebauungsplan sollen auf den Grundstücken im Geltungsbereich durch Festsetzung u.a. einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15 und von überbaubaren Grundstücksflächen („Baufenstern“) die Voraussetzungen für eine behutsame ergänzende Wohnbebauung und für einen möglichst umfassenden Baumerhalt geschaffen werden. Weitere, insbesondere gestalterischen Festsetzungen sollen sich an den Regelungen im angrenzenden Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ orientieren.

3.   Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

4.   Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Vorentwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen zur Beratung und Billigung vorzulegen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-026

·       Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP), Auszug

Nur zur Information:

·  DS-Nr. 204/17 vom 20.09.2018

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 103/21 beteiligen sich:

Frau Dr. Bastians-Osthaus

Frau Sahlmann

Herr Singer

Herr Schubert

Frau Schwarzkopf

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 103/21:

Die DS-Nr. 103/21 wird mehrheitlich beschlossen.