Sitzung: 04.11.2021 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Nein: 10, Enthaltungen: 3
Vorlage: DS-Nr. 103/21
2. Mit dem Bebauungsplan sollen auf den Grundstücken im Geltungsbereich durch Festsetzung u.a. einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15 und von überbaubaren Grundstücksflächen („Baufenstern“) die Voraussetzungen für eine behutsame ergänzende Wohnbebauung und für einen möglichst umfassenden Baumerhalt geschaffen werden. Weitere, insbesondere gestalterischen Festsetzungen sollen sich an den Regelungen im angrenzenden Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ orientieren.
3. Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt
zu machen.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Vorentwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen zur Beratung und Billigung vorzulegen.
Anlagen
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Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-026
·
Flächennutzungsplan
Kleinmachnow (FNP), Auszug
Nur zur Information:
·
DS-Nr. 204/17
vom 20.09.2018
Ø
Erläuterungen
zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache zur DS-Nr. 103/21 beteiligen sich:
Frau Dr. Bastians-Osthaus
Frau Sahlmann
Herr Singer
Herr Schubert
Frau Schwarzkopf
Abstimmung zur DS-Nr. 103/21:
Die DS-Nr. 103/21 wird
mehrheitlich beschlossen.