Sitzung: 04.11.2021 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 104/21
vom Grundstück Ringweg 26 A (Flurstücke 300, 451 u. 453) auf das Grundstück Erlenweg 95 (Flurstück 452) sowie
vom Grundstück Ringweg 26 (Flurstück 337) auf das Grundstück Erlenweg 93 (Flst. 454).
Entsprechend angepasst werden sollen auch die durch diese Änderung berührten eröffnenden und einschränkenden Festsetzungen.
2. Das Verfahren soll unter der Bezeichnung 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost für die Grundstücke Erlenweg 93 und 95 sowie Ringweg 26 und 26 A geführt werden.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
5. Der Bürgermeister wird darüber hinaus beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 1. Änderung nur dann zu veröffentlichen, wenn die Antragsstellenden der Gemeinde das Eigentum an allen von der Änderung unmittelbar betroffenen Grundstücken nachweisen.
Anlagen
· Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-044
· Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes vom 31.03.2021 mit zugehöriger Skizze
· Auszug aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-044
· Luftbild 2019, Auszug
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
An der Aussprache zur DS-Nr. 104/21 beteiligen sich:
Herr Ernsting, FBL B/W
Herr Templin
Abstimmung zur DS-Nr. 104/21:
Die DS-Nr. 104/21 wird einstimmig beschlossen.