Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Gemeindevertretung und die von ihr berufenen sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner (Aufwandsentschädigungssatzung) wird beschlossen.

 

 

 

Anlage


Herr Piecha erläutert die vorliegende Drucksache.

 

Er informiert, dass die Kommunalverfassung in einigen Punkten geändert wurde. Bisher haben die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner ein Sitzungsgeld in Höhe von 40,00 € pro Sitzung erhalten. Das war in diesem Maße nicht zulässig. Maximal 30,00 € pro Sitzung hätte Sitzungsgeld gezahlt werden dürfen.

Im Ältestenrat wurde darüber beraten und entschieden, dass die sachkundigen Einwohnrinnen und Einwohner nun kein Sitzungsgeld, sondern eine Aufwandsentschädigung von monatlich 40,00 € erhalten. Diese Verfahrensweise hat der Ältestenrat so einstimmig empfohlen.

Herr Gutheins möchte wissen, was ist, wenn ein sachkundiger Einwohner oder Einwohnerin in zwei Ausschüssen vertreten ist.

Dazu erklärt Herr Piecha, dass diese Aufwandsentschädigung personengebunden und nicht sitzungsgebunden ist.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr. 105/21 zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 105/21 erfolgt einstimmig mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen.

 

An der Diskussion beteiligt sich:

Herr Gutheins