Herr Hahn, Ausschussvorsitzender, begrüßt alle Anwesenden. Es wird festgestellt, dass allen Mitgliedern die Unterlagen rechtzeitig zugegangen sind und der Ausschuss beschlussfähig ist.

 

Weiterhin führt er aus, dass der Gemeindevertretung ein Beschlussantrag vorliegt, der beinhaltet, dass, auf Grund der hohen Infektionen mit dem Corona-Virus, bis zum 31.03.2022 alle Sitzungen der Ausschüsse, des Hauptausschusses und der Gemeindevertretung per Video-Sitzung abzuhalten sind. Die Gemeindevertretersitzung ist am 18.11.2021. Da die UVO-Ausschuss-Sitzung noch vor der Gemeindevertretersitzung stattfindet, müsse die Feststellung der außergewöhnlichen Notlage gemäß § 50a Brandenburger Kommunalverfassung für die heutige Ausschuss-Sitzung, mit einer 2/3-Mehrheit, mit folgendem Beschlussvorschlag beschlossen werden:

 

Beschluss

Der UVO-Ausschuss stellt gemäß § 50a Brandenburger Kommunalverfassung in der starken Verbreitung des SARS-COV-2-Virus in unserer Region eine außergewöhnliche Notlage fest. Die heutige Sitzung des UVO-Ausschusses findet per Video-Sitzung statt.

 

Eine Einzelabstimmung wird durchgeführt.

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen = einstimmig beschlossen