Beschluss: zur Kenntnis genommen

1.   Was tut die Gemeinde Kleinmachnow, um die Schulen und Kitas in den bevorstehenden Herbst- und Wintermonaten bei der Durchführung der Hygieneschutzmaßnahmen zu unterstützen?

2.   Welche zusätzlichen Maßnahmen sind denkbar und zeitnah umsetzbar?

3.   Wie viele CO2-Messgeräte wurden bereits angeschafft? Der Kauf wie vieler Messgeräte ist weiterhin geplant?

4.   Ist eine Nachrüstung der Kleinmachnower Schulen mit festen Belüftungsanlagen möglich?

 

 

Begründung:

Die steigenden Corona-Zahlen zeigen, dass auch in den kommenden Wochen und Monaten mit einer Entspannung der Situation an den Schulen und Kitas leider nicht zu rechnen sein wird. Die Lehrerinnen/Lehrer und Schülerinnen/Schüler sollen bei der Durchführung der angeordneten Hygienemaßnahmen daher bestmöglich unterstützt werden. Eine zeitnahe Anschaffung und Installation von Luftfilteranlagen für alle Schulräume haben sich leider als nicht umsetzbar erwiesen. Zumal Luftfilter auch nicht die Lüftung der Klassenräume ersetzen können, so dass trotz kalter Außentemperaturen Klassenräume regelmäßig gelüftet werden müssen. Expertinnen/Experten empfehlen als sinnvollere Maßnahme, die Anschaffung und Nutzung von C02 Messgeräten, die bei einer effektiven Raumlüftung unterstützen können. Die Nachrüstung der Schulen mit Belüftungsanlagen hätte auch langfristig einen hohen Nutzen für Lehrende und Lernende an den Schulen und soll daher von der Gemeinde Kleinmachnow geprüft werden.

 

 

Zu1.

Der Gemeinde Kleinmachnow ist es sehr wichtig, dass die kommunalen Schulen geöffnet bleiben können und das Unterrichtsangebot fortgeführt werden kann. Die kommunalen Schulen haben ein geltendes Hygienekonzept und befolgen alle empfohlenen und vorgeschriebenen Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos. Als Schulträger unterstütz die Gemeinde bei der Schaffung der sächlichen und soweit möglich der räumlichen Voraussetzungen z. B. durch das Bereitstellen von ausreichend Desinfektionsmitteln und weiteren von den kommunalen Schulen benötigten Mitteln und Ausstattungsgegenständen für die Umsetzung präventiver Maßnahmen. Die Gemeinde steht hierfür in engem Austausch mit den Schulleitungen der kommunalen Schulen.

 

 

Zu 2.

Die Verwaltung prüft eine Installation integrierter CO 2 Ampeln in den Unterrichtsräumen der Grund- und weiterführenden Schulen, um eine kontrollierte Lüftung zu organisieren, aber auch die Daten zu evaluieren. Angebote und Markterkundungen werden gerade durchgeführt.

 

 

Zu 3.

Im Bestand der Schulen befinden sich jeweils 3-4 mobile CO 2 Ampeln, weitere 5 pro Schule sollen noch in diesem Jahr folgen. Je nach Marktpreis ist auch eine höhere Anzahl möglich.

 

 

Zu 4.

Zur ersten Grobklärung dieser Frage gab es am 08.09.2021 Besichtigungstermine der drei älteren gemeindeeigenen Schulen mit einem TGA-Planungsbüro; die Grundschule Auf dem Seeberg ist mit einer stationären, zentralen Lüftungsanlage ausgestattet.

 

Im Ergebnis ist festzuhalten:

 

Þ      Die nachträgliche Ausrüstung der drei untersuchten Schulen ist grundsätzlich möglich, jedoch nur mit erheblichen baulichen und finanziellen Aufwendungen.

 

Þ      Der Platzbedarf der dafür nötigen Zentraleinheiten ist in den Gebäuden nicht zu realisieren. Hier wird von technischen Einrichtungen in den Dimensionen von 7m x 2m x 2,5m auszugehen sein. Diese Räumlichkeiten stehen in den Schulen nicht zur Verfügung.

 

Þ      Es wird außerdem ein komplexes Rohrsystem einzubauen sein, bei denen die Hauptrohre etwa einen Durchmesser von 40-45 cm haben müssen. Diese müssten an den Decken der Flure angebracht werden, was die lichte Höhe der Flure erheblich mindern würde.

 

Þ      Es ist mit erheblichen Bauzeiten zu rechnen. Nach Einschätzung des konsultierten Ing.-Büros ist eine Nachrüstung nur während Ferienzeiten nicht zu bewerkstelligen. Die erforderlichen Eingriffe in die Bausubstanz – einschließlich der zugehörigen brandschutztechnischen Maßnahmen – hätte eine vollständige Schließung der Gebäude für mehrere Monate zur Folge; es entstünde daher der Bedarf an Ersatzbauten, um den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten.

 

Þ      Im Falle der Eigenherdschule gäbe es überdies denkmalrechtliche Belange zu berücksichtigen, was mutmaßlich den Einbau einer solchen stationären Lüftung sehr erschweren würde.

 

 

Nach Auswertung der vorgenannten Punkte, hält die Verwaltung die Nachrüstung mit fest installierten Lüftungsanlagen mit tatsächlich vertretbarem finanziellen und baulichen Aufwand für nicht darstellbar.