1. Was tut die Gemeinde Kleinmachnow, um die Schulen
und Kitas in den bevorstehenden Herbst- und Wintermonaten bei der Durchführung
der Hygieneschutzmaßnahmen zu unterstützen?
2. Welche zusätzlichen Maßnahmen sind denkbar und
zeitnah umsetzbar?
3. Wie viele CO2-Messgeräte wurden bereits
angeschafft? Der Kauf wie vieler Messgeräte ist weiterhin geplant?
4. Ist eine Nachrüstung der Kleinmachnower Schulen
mit festen Belüftungsanlagen möglich?
Begründung:
Die steigenden Corona-Zahlen
zeigen, dass auch in den kommenden Wochen und Monaten mit einer Entspannung der
Situation an den Schulen und Kitas leider nicht zu rechnen sein wird. Die
Lehrerinnen/Lehrer und Schülerinnen/Schüler sollen bei der Durchführung der
angeordneten Hygienemaßnahmen daher bestmöglich unterstützt werden. Eine
zeitnahe Anschaffung und Installation von Luftfilteranlagen für alle Schulräume
haben sich leider als nicht umsetzbar erwiesen. Zumal Luftfilter auch nicht die
Lüftung der Klassenräume ersetzen können, so dass trotz kalter Außentemperaturen
Klassenräume regelmäßig gelüftet werden müssen. Expertinnen/Experten empfehlen
als sinnvollere Maßnahme, die Anschaffung und Nutzung von C02 Messgeräten, die
bei einer effektiven Raumlüftung unterstützen können. Die Nachrüstung der
Schulen mit Belüftungsanlagen hätte auch langfristig einen hohen Nutzen für
Lehrende und Lernende an den Schulen und soll daher von der Gemeinde
Kleinmachnow geprüft werden.
Zu1.
Der Gemeinde Kleinmachnow ist es sehr
wichtig, dass die kommunalen Schulen geöffnet bleiben können und das
Unterrichtsangebot fortgeführt werden kann. Die kommunalen Schulen haben ein
geltendes Hygienekonzept und befolgen alle empfohlenen und vorgeschriebenen
Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos. Als Schulträger unterstütz die
Gemeinde bei der Schaffung der sächlichen und soweit möglich der räumlichen
Voraussetzungen z. B. durch das Bereitstellen von ausreichend
Desinfektionsmitteln und weiteren von den kommunalen Schulen benötigten Mitteln
und Ausstattungsgegenständen für die Umsetzung präventiver Maßnahmen. Die
Gemeinde steht hierfür in engem Austausch mit den Schulleitungen der kommunalen
Schulen.
Zu 2.
Die Verwaltung prüft eine Installation
integrierter CO 2 Ampeln in den Unterrichtsräumen der Grund- und
weiterführenden Schulen, um eine kontrollierte Lüftung zu organisieren, aber
auch die Daten zu evaluieren. Angebote und Markterkundungen werden gerade
durchgeführt.
Zu 3.
Im Bestand der Schulen befinden sich
jeweils 3-4 mobile CO 2 Ampeln, weitere 5 pro Schule sollen noch in diesem Jahr
folgen. Je nach Marktpreis ist auch eine höhere Anzahl möglich.
Zu 4.
Zur ersten Grobklärung dieser Frage gab es am 08.09.2021
Besichtigungstermine der drei älteren gemeindeeigenen Schulen mit einem
TGA-Planungsbüro; die Grundschule Auf dem Seeberg ist mit einer stationären,
zentralen Lüftungsanlage ausgestattet.
Im Ergebnis ist festzuhalten:
Þ Die
nachträgliche Ausrüstung der drei untersuchten Schulen ist grundsätzlich
möglich, jedoch nur mit erheblichen baulichen und finanziellen Aufwendungen.
Þ Der
Platzbedarf der dafür nötigen Zentraleinheiten ist in den Gebäuden nicht zu
realisieren. Hier wird von technischen Einrichtungen in den Dimensionen von 7m
x 2m x 2,5m auszugehen sein. Diese Räumlichkeiten stehen in den Schulen nicht
zur Verfügung.
Þ Es wird
außerdem ein komplexes Rohrsystem einzubauen sein, bei denen die Hauptrohre
etwa einen Durchmesser von 40-45 cm haben müssen. Diese müssten an den Decken
der Flure angebracht werden, was die lichte Höhe der Flure erheblich mindern
würde.
Þ Es ist mit erheblichen
Bauzeiten zu rechnen. Nach Einschätzung des konsultierten Ing.-Büros ist eine
Nachrüstung nur während Ferienzeiten nicht zu bewerkstelligen. Die
erforderlichen Eingriffe in die Bausubstanz – einschließlich der zugehörigen
brandschutztechnischen Maßnahmen – hätte eine vollständige Schließung der
Gebäude für mehrere Monate zur Folge; es entstünde daher der Bedarf an
Ersatzbauten, um den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten.
Þ Im Falle der
Eigenherdschule gäbe es überdies denkmalrechtliche Belange zu berücksichtigen,
was mutmaßlich den Einbau einer solchen stationären Lüftung sehr erschweren
würde.
Nach Auswertung der vorgenannten Punkte, hält die Verwaltung die
Nachrüstung mit fest installierten Lüftungsanlagen mit tatsächlich vertretbarem
finanziellen und baulichen Aufwand für nicht darstellbar.