Sitzung: 29.11.2021 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen mit Maßgabe
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 128/21
Auf der Grundlage des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die Haushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2022 in der vorliegenden Fassung, einschließlich Haushaltsplan, beschlossen.
Frau Braune, Fachbereichsleiterin
Finanzen/Beteiligungen/Liegenschaften, erläutert die vorliegende
Beschlussvorlage.
An der Aussprache zur DS-Nr.
121/21 beteiligen sich:
- Herr Templin
- Herr Warnick
- Herr Grubert
Maßgabe des Hauptausschusses:
In der Haushaltssatzung ist die Wertgrenze, ab der eine
Nachtragssatzung zu erlassen ist, im § 4a.) die Wertgrenze bei der Erhöhung des
gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages auf 4,4 Mio € festzusetzen.
→ Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmen der Maßgabe
mehrheitlich zu.
Der Gemeindevertretung wird
einstimmig unter Beachtung der mehrheitlich beschlossenen Maßgabe empfohlen,
die DS-Nr. 128/21 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 16.12.2021 zu setzen.