Beschluss: einstimmig beschlossen mit Maßgabe

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die Haushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2022 in der vorliegenden Fassung, einschließlich Haushaltsplan, beschlossen.


Frau Braune, Fachbereichsleiterin Finanzen/Beteiligungen/Liegenschaften, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 121/21 beteiligen sich:

- Herr Templin

- Herr Warnick

- Herr Grubert

 

 

Maßgabe des Hauptausschusses:

In der Haushaltssatzung ist die Wertgrenze, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, im § 4a.) die Wertgrenze bei der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages auf 4,4 Mio € festzusetzen.

         Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmen der Maßgabe mehrheitlich zu.


Der Gemeindevertretung wird einstimmig unter Beachtung der mehrheitlich beschlossenen Maßgabe empfohlen, die DS-Nr. 128/21 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 16.12.2021 zu setzen.