Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderungsantrag

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die Haushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2022 in der vorliegenden Fassung, einschließlich Haushaltsplan, beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Die Beschlussvorlage DS-Nr.: 128/21 wurde bisher in den entsprechenden Fachausschüssen wie folgt abgestimmt:

 

Bauausschuss            7 Ja-Stimmen; 0-Nein-Stimmen und 0-Enthaltungen

Kulturausschuss         6 Ja-Stimmen; 0-Nein-Stimmen und 2-Enthaltungen

Umweltausschuss      9 Ja-Stimmen: 0-Nein-Stimmen und 0-Enthaltungen               

 

 

Frau Braune erläutert die vorliegende Beschlussvorlage anhand einer Präsentation. Die Präsentation wird als Anlage zum Protokoll gegeben.

Die Kämmerin macht darauf aufmerksam, dass in der Haushaltssatzung eine Änderung vorgenommen wurde. Es ist auch leider noch ein Fehler im Entwurf der Haushaltssatzung, im § 5 Punkt 4a. Hierbei geht es um die Festlegung der Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist.

Im Punkt 4a geht es um die Wertgrenze bei der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages.

Im letzten Jahr wurde die Wertgrenze bei diesem Punkt auf 600.000,00 € festgesetzt.

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2022 weißt aktuell einen Fehlbetrag in Höhe von 3,8 Mio. € aus. Nach Rücksprache mit der Unteren Kommunalaufsicht ist bei diesem Punkt die Wertgrenze zum aktuellen Fehlbetrag hinzuzurechnen. Das Musterformblatt für die Haushaltssatzung hat sich in dem § 5 Punkt 4a geändert. Das Wort „um“ wurde durch das Wort „auf“ ersetzt. Nach Aussage von Frau Braune ergab sich aus Erfahrung ein Betrag in Höhe von 2,2 Mio. €, der dem aktuellen Fehlbetrag hinzuzurechnen ist, sodass hier ein Betrag von insgesamt 6 Mio. € ausgewiesen wird.

Herr Warnick kann die Aussage von Frau Braune unterstützen. Nach intensiver und langer Diskussion machte Herr Templin den Vorschlag, dass die Wertgrenze in diesem Punkt auf 4,4 Mio. € festgesetzt wird. Also 3,8 Mio. € Fehlbetrag + 600.000,00 €.

  

Herr Templin formuliert seinen Änderungsantrag:

In der Haushaltssatzung ist die Wertgrenze, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, im § 4 a.) die Wertgrenze bei der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages auf 4,4 Mio. € festzusetzen.  

 

 

Herr Gutheins hat Nachfragen zur Regenentwässerung am Rathaus und zur Heizungsanlage im Rathaus. Warum müssen dafür Gelder im Haushalt eingestellt werden. Die Heizung ist doch erst ca. 15 Jahre alt.

Weiterhin merkt er an, dass auf der 1. Seite der Haushaltssatzung die Gemarkungsfläche genannt ist. Im letzten Jahr gab es einen Flächentausch mit Stahnsdorf. Ist dies berücksichtigt worden?

Frau Braune informiert zum Flächentausch, dass die Flächengröße identisch bleibt, weil exakt die gleiche Flächengröße mit Stahnsdorf getauscht wurde.

Zum Thema Heizungsanlage im Rathaus teilt Sie mit, dass immer mehr größere Reparaturen notwendig sind. Dies ist nicht mehr wirtschaftlich, auch wenn die Heizungsanlage erst ca. 15 Jahre alt ist.    

Auch die Lichtschächte im Innenhofbereich müssen erneuert werden, da Sie zu klein sind.

 

 

Herr Warnick stellt den Änderungsantrag von Herrn Templin zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung des Änderungsantrages erfolgt mit 4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.

 

Herr Warnick stellt nun die Drucksache DS-Nr. 128/21 mit dem Änderungsantrag zur Abstimmung.

 

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr. 128/21 mit dem Änderungsantrag erfolgt mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Herr Gutheins, Herr Templin, Herr Warnick, Frau Richel und Herr Priebe