Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Gemeindevertretung stellt gemäß § 50a Brandenburger Kommunalverfassung wegen der starken Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus in unserer Region eine außergewöhnliche Notlage fest.

 

Bis 31. März 2022 finden gemäß § 50a Brandenburger Kommunalverfassung alle Sitzungen der Gemeindevertretung, des Hauptausschusses und der einzelnen Ausschüsse, inklusive Werksausschuss KITA-Verbund, per Video-Sitzung statt.

 

Diese Festlegung ist aufzuheben, wenn die außergewöhnliche Notlage nicht mehr besteht.

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Herrn Liebrenz.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 138/21 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Frau Schwarzkopf

Frau Dr. Bastians-Osthaus

Herr Bültermann

 

 

Der Bürgermeister berichtet über den Stand der Maßnahmen

·       Die Kammerspiele haben seit dem letzten Wochenende wieder die kostenlose Testung aufgenommen. Im Moment finden die Testungen aber nur in der Zeit von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr statt. Über eine Erweiterung wird nachgedacht.

·       Die Verwaltung hat den Standort Freibad Kiebitzberge wieder ins Gespräch gebracht. Das Labor Dedimed prüft, ob es den Standort als Teststelle übernimmt. Der Bürgersaal steht erst im Januar 2022 wieder als Testzentrum zur Verfügung, da im Moment Bauarbeiten stattfinden und vor Weihnachten noch einige Veranstaltungen stattfinden, die nicht mehr abgesagt werden können.

·       Bezüglich des Impfens haben wir mit dem Landkreis Kontakt aufgenommen, inwieweit wir eine mobile Impfstation im Ort aufbauen können. Der Landkreis steht dem sehr positiv gegenüber. Im September/Oktober hatten wir im Bürgersaal schon einmal eine Impfaktion durchgeführt. Durch den Landkreis wird gerade eine Umfrage bei den Ärzten in der Region durchgeführt, ob sie dem zustimmen würden. Die Verwaltung wird morgen die niedergelassenen Ärzte in Kleinmachnow anschreiben, ob sie sich beteiligen wollen. Wenn es machbar ist, wäre es aber erst im Januar 2022 möglich. Die Kammerspiele wollen auch prüfen, ob sie ein Impfzentrum einrichten können. Sie hätten ein kleines Ärzteteam, das in den nächsten zehn die Arbeit aufnehmen könnte. Die Gemeinde hat eine Unterstützung bezüglich des Equipment und dessen Aufbaus zugesagt.

·       Eine Gruppe von interessierten Eltern hat mich angeschrieben bezüglich der Einrichtung einer mobilen Impfstation für Kinder von 5 bis 11 Jahren. Das können wir momentan nicht realisieren, da es weder eine Empfehlung der StiKo noch den Impfstoff für diese Altersgruppe gibt. Das wurde den Eltern schriftlich mitgeteilt.

·       Im Rathaus wird momentan die Regelung 3G am Arbeitsplatz vorbereitet. Wenn der Bundesrat morgen beschließt, ergeht ein Schreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Abfrage und Kontrolle des Impfstatus sowie die Kontrolle der Testergebnisse erfolgt durch die Mitarbeiterinnen der Personalabteilung.

·       Beim Landkreis haben wir angefragt, ob wieder eine Maskenpflicht für den Rathausmarkt eingeführt werden soll. Dem Landkreis fehlen dafür aber auch die gesetzlichen Grundlagen. Morgen findet eine Beratung mit dem Landkreis statt, wo wir das weitere Vorgehen beraten.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 138/21 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Singer

Frau Scheib

Herr Gutheins

 

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 138/21:

Die DS-Nr. 138/21 wird einstimmig beschlossen.