Sitzung: 29.11.2021 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 135/21
1.
Das Bebauungsplan-Verfahren wird unter
der Bezeichnung
„1. Änderung
des Bebauungsplanes KLM-BP-041 „Straße der Jugend“ für die Grundstücke
Karl-Marx-Straße 132 und 134“
und als
Textbebauungsplan weitergeführt. Die geänderte Verfahrensbezeichnung ist
öffentlich bekannt zu machen.
2. Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-041 „Straße der Jugend“
für die Grundstücke Karl-Marx-Straße 132 und 134 sowie die Begründung werden
gebilligt.
3. Der Entwurf und die Begründung sind gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich
bekannt zu machen.
4. Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung
benachrichtigt werden.
5. Die Änderung des Bebauungsplanes wird im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von
Öffentlichkeit und Behörden/ sonstigen Trägern öffentlicher Belange,
durchgeführt.
Herr Ernsting,
Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
Der Gemeindevertretung wird
einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 135/21 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
16.12.2021 zu setzen.