Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.     Das Bebauungsplan-Verfahren wird unter der Bezeichnung

1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-041 „Straße der Jugend“ für die Grundstücke Karl-Marx-Straße 132 und 134

und als Textbebauungsplan weitergeführt. Die geänderte Verfahrensbezeichnung ist öffentlich bekannt zu machen.

2.     Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-041 „Straße der Jugend“ für die Grundstücke Karl-Marx-Straße 132 und 134 sowie die Begründung werden gebilligt.

3.     Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

4.     Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

5.     Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/ sonstigen Trägern öffentlicher Belange, durchgeführt.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 135/21 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 16.12.2021 zu setzen.