Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Frau Wagner-Lippoldt

Was macht diesen B-Plan so besonders, dass man hier eine Sonderregelung trifft, die in allen anderen B-Plan-Gebieten, in denen es auch Bebauungen dieser Art gibt, keine Gültigkeit haben würde?

 

Herr Ernsting

Uns liegt ein Antrag eines Grundstückseigentümers vor, den B-Plan so wie er Ihnen vorliegt zu ändern. Über diesen Antrag zu einer Regelung, die in diesem B-Plan bisher nicht enthalten ist, legen wir Ihnen heute vor.

 

Frau Neidel

Großteile dieses Gebietes erinnern an die Sommerfeldsiedlung durch den gleichen Haustyp und die Vorbauten, die es im Bestand gibt. Auf Grund des vorliegenden Antrages wird jetzt überlegt, ob nicht durch diese Anbauten die Möglichkeit für eine Erweiterung des Dielenbereiches oder den  Einbau eines WC im Erdgeschoss eröffnet werden soll und städtebaulich verträglich sein könnte.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Dr. Klocksin, Herr Lippoldt, Herr Ernsting, Frau Eiternick

 

Herr Meyer – zu Protokoll

Im zu erarbeitenden B-Plan-Entwurf ist klarzustellen, dass die straßenseitigen Anbauten lediglich eingeschossig zulässig werden sollen.


Abstimmungsergebnis zur DS-Nr. 086/11:

6 Zustimmungen / 1 Ablehnung / 1 Enthaltung – mehrheitlich zugestimmt