Sitzung: 16.05.2011 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 086/11
Frau
Wagner-Lippoldt
Was
macht diesen B-Plan so besonders, dass man hier eine Sonderregelung trifft, die
in allen anderen B-Plan-Gebieten, in denen es auch Bebauungen dieser Art gibt,
keine Gültigkeit haben würde?
Herr
Ernsting
Uns
liegt ein Antrag eines Grundstückseigentümers vor, den B-Plan so wie er Ihnen
vorliegt zu ändern. Über diesen Antrag zu einer Regelung, die in diesem B-Plan
bisher nicht enthalten ist, legen wir Ihnen heute vor.
Frau
Neidel
Großteile
dieses Gebietes erinnern an die Sommerfeldsiedlung durch den gleichen Haustyp
und die Vorbauten, die es im Bestand gibt. Auf Grund des vorliegenden Antrages
wird jetzt überlegt, ob nicht durch diese Anbauten die Möglichkeit für eine Erweiterung
des Dielenbereiches oder den Einbau eines
WC im Erdgeschoss eröffnet werden soll und städtebaulich verträglich sein
könnte.
An
der Diskussion beteiligen sich:
Herr
Dr. Klocksin, Herr Lippoldt, Herr Ernsting, Frau Eiternick
Herr Meyer – zu Protokoll
Im zu erarbeitenden B-Plan-Entwurf ist klarzustellen, dass die
straßenseitigen Anbauten lediglich eingeschossig zulässig werden sollen.
Abstimmungsergebnis
zur DS-Nr. 086/11:
6 Zustimmungen / 1
Ablehnung / 1 Enthaltung – mehrheitlich zugestimmt