Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Änderungsantrag

Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 2

Auf der Grundlage des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die Haushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2022 in der vorliegenden Fassung, einschließlich Haushaltsplan, beschlossen.

 

 

Änderung des Hauptausschusses

In der Haushaltssatzung ist die Wertgrenze, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, im § 4a die Wertgrenze bei der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages auf 4,4 Mio. Euro festzusetzen.

 

 

Anlage

Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan 2022

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage und die Änderung des Hauptausschusses durch die Kämmerin, Frau Braune.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 128/21 beteiligen sich:

Herr Templin

Herr Warnick

 

 

Änderungsantrag der Fraktion SPD/DIE LINKE/PRO

In der Haushaltssatzung ist im § 5 Punkt 4a die Wertgrenze, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, von 4,4 Mio. auf 5 Mio. Euro zu erhöhen.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 128/21 und zum Änderungsantrag beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Frau Richel

Herr Warnick

Frau Dr. Bastians-Osthaus

Herr Templin

Frau Schwarzkopf

 

 

Abstimmung zum Änderungsantrag:

Der Änderungsantrag wird mehrheitlich angenommen.

 

 

Abstimmung zur geänderten DS-Nr. 128/21:

Die geänderte DS-Nr. 128/21 wird mehrheitlich beschlossen.