Sitzung: 16.12.2021 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Änderungsantrag
Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: DS-Nr. 128/21
Änderung des
Hauptausschusses
In der Haushaltssatzung ist die Wertgrenze, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, im § 4a die Wertgrenze bei der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages auf 4,4 Mio. Euro festzusetzen.
Anlage
Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan 2022
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage und die Änderung des Hauptausschusses durch die Kämmerin, Frau Braune.
An der Aussprache zur DS-Nr. 128/21
beteiligen sich:
Herr Templin
Herr Warnick
Änderungsantrag
der Fraktion SPD/DIE LINKE/PRO
In der Haushaltssatzung ist im § 5 Punkt 4a die
Wertgrenze, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, von 4,4 Mio. auf 5
Mio. Euro zu erhöhen.
An der weiteren Aussprache zur DS-Nr.
128/21 und zum Änderungsantrag beteiligen sich:
Bürgermeister Herr Grubert
Frau Richel
Herr Warnick
Frau Dr. Bastians-Osthaus
Herr Templin
Frau Schwarzkopf
Abstimmung zum Änderungsantrag:
Der Änderungsantrag wird mehrheitlich angenommen.
Abstimmung zur geänderten DS-Nr. 128/21:
Die geänderte DS-Nr. 128/21 wird mehrheitlich beschlossen.