1.   Das Bebauungsplan-Verfahren wird unter der Bezeichnung

1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-041 „Straße der Jugend“ für die Grundstücke Karl-Marx-Straße 132 und 134

und als Textbebauungsplan weitergeführt. Die geänderte Verfahrensbezeichnung ist öffentlich bekannt zu machen.

2.   Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-041 „Straße der Jugend“ für die Grundstücke Karl-Marx-Straße 132 und 134 sowie die Begründung werden gebilligt.

3.   Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

4.   Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

5.   Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/sonstigen Trägern öffentlicher Belange, durchgeführt.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-041 „Straße der Jugend“ für die Grundstücke Karl-Marx-Straße 132 und 134

·       Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-041
(Textbebauungsplan, Stand 15.11.2021)

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 135/21 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 135/21:

Die DS-Nr. 135/21 wird einstimmig beschlossen.