Sitzung: 16.12.2021 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 135/21
1. Das
Bebauungsplan-Verfahren wird unter der Bezeichnung
„1. Änderung
des Bebauungsplanes KLM-BP-041 „Straße der Jugend“ für die Grundstücke
Karl-Marx-Straße 132 und 134“
und als Textbebauungsplan weitergeführt.
Die geänderte Verfahrensbezeichnung ist öffentlich bekannt zu machen.
2. Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-041 „Straße der Jugend“
für die Grundstücke Karl-Marx-Straße 132 und 134 sowie die Begründung werden
gebilligt.
3. Der Entwurf und die Begründung sind gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich
bekannt zu machen.
4. Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung
benachrichtigt werden.
5.
Die
Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13
BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
und ohne frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/sonstigen
Trägern öffentlicher Belange, durchgeführt.
Anlagen
·
Abgrenzung
des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-041
„Straße der Jugend“ für die Grundstücke Karl-Marx-Straße 132 und 134
·
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-041
(Textbebauungsplan, Stand 15.11.2021)
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
An der Aussprache zur DS-Nr. 135/21
beteiligen sich:
Eine Aussprache
findet nicht statt.
Abstimmung zur DS-Nr. 135/21:
Die DS-Nr. 135/21
wird einstimmig beschlossen.