Sitzung: 10.01.2022 Bauausschuss
Herr Ernsting
Anfrage zur Einfriedung des Grundstücks An
der Stammbahn 99 (Frau Sahlmann)
Die als Mauer
errichtete Einfriedung entspricht nicht den Vorgaben der Gestaltungssatzung für
dieses Teilgebiet der Sommerfeldsiedlung. Da die Errichtung der Einfriedung
Teil eines baugenehmigungspflichtigen Gesamtvorhabens handelt, das noch nicht
abgeschlossen ist, fällt auch die Mauer in die Zuständigkeit der Unteren
Bauaufsichtsbehörde, also des Landkreises. Die Verwaltung hat den Landkreis
bereits informiert, dessen nächste Schritte sind abzuwarten. Wir werden erneut
berichten.
Anfrage zur Versiegelung auf dem Grundstück Ernst-Thälmann-Straße
93 (Herr Sahlmann)
Das neu bebaute
Grundstück wird tatsächlich insbesondere straßenseitig umfassend versiegelt. Die
Bauarbeiten beruhen auf einer schon einige Zeit zurückliegenden Baugenehmigung.
Für die dortigen Grundstücke soll ein Bebauungsplan – Bebauungsplan Nr. 63
– aufgestellt werden, er befindet sich aber erst im Stadium des Vorentwurfes
ist noch nicht rechtswirksam.
Wir werden im
Abgleich zwischen Baugenehmigung und Vorort-Situation noch einmal prüfen, ob evtl.
von der genehmigten Ausführung abgewichen wurde und Sie anschließend informieren.