Herr Ernsting

Anfrage zur Einfriedung des Grundstücks An der Stammbahn 99 (Frau Sahlmann)

Die als Mauer errichtete Einfriedung entspricht nicht den Vorgaben der Gestaltungssatzung für dieses Teilgebiet der Sommerfeldsiedlung. Da die Errichtung der Einfriedung Teil eines baugenehmigungspflichtigen Gesamtvorhabens handelt, das noch nicht abgeschlossen ist, fällt auch die Mauer in die Zuständigkeit der Unteren Bauaufsichtsbehörde, also des Landkreises. Die Verwaltung hat den Landkreis bereits informiert, dessen nächste Schritte sind abzuwarten. Wir werden erneut berichten.

 

Anfrage zur Versiegelung auf dem Grundstück Ernst-Thälmann-Straße 93 (Herr Sahlmann)

Das neu bebaute Grundstück wird tatsächlich insbesondere straßenseitig umfassend versiegelt. Die Bauarbeiten beruhen auf einer schon einige Zeit zurückliegenden Baugenehmigung. Für die dortigen Grundstücke soll ein Bebauungsplan – Bebauungsplan Nr. 63 – aufgestellt werden, er befindet sich aber erst im Stadium des Vorentwurfes ist noch nicht rechtswirksam.

Wir werden im Abgleich zwischen Baugenehmigung und Vorort-Situation noch einmal prüfen, ob evtl. von der genehmigten Ausführung abgewichen wurde und Sie anschließend informieren.