Herr Ernsting erläutert einleitend die vorliegende Informationsvorlage. Mit dem Grundsatzbeschluss zur Sanierung des Objektes Jägerstieg 2 im Jahr 2018 entschied die Gemeindevertretung u. a., die ehemalige Auferstehungskirche sanieren zu lassen und auch zukünftig öffentlich zu nutzen.
Für die nötigen Planungsleistungen ist die Beauftragung eines qualifizierten Architekturbüros erforderlich. Die Ausschreibung dieser Leistungen erfolgt vor dem Hintergrund der zu erwartenden Auftragssumme europaweit. Die Bekanntmachung über Generalplanungsleistungen Sanierung und Umbau eines ehemaligen Kirchengebäudes erfolgte Anfang Dezember 2021.
Bei der Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens wird die Verwaltung von einer u. a. auf Fragen des Vergaberechts spezialisierten Anwaltskanzlei unter Federführung des Justitiars der Bbg. Architektenkammer unterstützt.
An der Diskussion
beteiligen sich:
Herr Prof. Sommer,
Herr Fiehler, Herr Ernsting, Frau Scheib, Herr Schubert, Frau Sahlmann,
Herr Koch, Herr
Prof. Sommer, Herr Bültermann
Diskussionspunkte:
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Ein Haus,
das offen ist für viele Nutzungen, ist sehr positiv.
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Neben
dem Gebäude sollte auch der Freiraum mit betrachtet und beplant werden.
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Das
Gebäude sollte nicht nur für multikulturelle Begegnungen genutzt werden,
sondern vorrangig für ein Museum.
·
Die Bekanntmachung
der Ausschreibung sollte kurzfristig noch präzisiert und in die Projekt-Kurzbeschreibung
„Museum“ aufgenommen werden, so dass die Museumsnutzung vollumfänglich in der zu
beauftragenden Planung enthalten ist.
·
Es
sollte noch einmal geprüft werden, ob der richtige CPV-Code veröffentlicht
wurde. Die Codes für Museum und für kulturelle Begegnungsstätte sind
unterschiedlich.
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In einem
Vergabeverfahren, bei dem eine Anwaltskanzlei mittels rein technischer
Punktevergabe ein Planungsbüro auswählt, dass dann zu beauftragen ist, haben
große Büros einen Wettbewerbsvorteil. Es wird bei so einem Verfahren an Feinfühligkeit
des ausgewählten Planers fehlen, an Bewusstsein für den Ort und für das Gebäude.
·
Es wäre
positiv, wenn mittelständische Unternehmen gefördert werden könnten. Vielleicht
sollten bereits bekannte Planungsbüros angesprochen werden?
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Klimaschutz
ist wichtig, bei einem denkmalgeschützten Gebäude aber so einfach nicht umzusetzen.
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Statt Stellplätze
in der Straße Uhlenhorst benötigen wir für das Gebäude vom Jägerstieg aus
erreichbare Stellplätze, angemessen erscheint eine Zahl von 12 Stellplätzen.
Bitte noch einmal überprüfen.
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Fahrradstellplätze
werden überhaupt nicht erwähnt und sollten berücksichtigt werden.
Herr Koch
Im gerade laufenden
Auswahlverfahren müssen die Teilnahmeanträge bis zum 13.01.2022 bei uns
eingegangen sein. Wir führen ein Verhandlungsverfahren durch und sind im Bereich
der EU-Vergabe. Darum kommen wir angesichts der für alle Planungsleistungen
zusammenzurechnenden Kosten nicht herum.
Die eingegangenen
Teilnahmeanträge werden daraufhin geprüft, ob die Eignungskriterien erfüllt
sind. Dann werden Verhandlungstermine mit vier Planungsbüros stattfinden.
Frau Scheib möchte den Wertungskatalog zur Verfügung
gestellt bekommen, Herr Ernsting bietet die Einsichtnahme im Fachbereich
Bauen/Wohnen an.
Frau Scheib zu Protokoll
Der Aussage, dass alle Planungsleistungen zusammenzurechnen sind und
deshalb ein EU-weites Verfahren nötig ist, muss ich ausdrücklich widersprechen.
Dann wären bei mindestens 20 Verfahren, an denen ich mich als Architektin
beteiligt habe und bei denen nur die Planungsleistungen für Architekten
abgefragt wurden, fehlerhaft gewesen. Da wurden die Planungsleistungen für
Statik, Haustechnik, Elektroplanungen, Freilandplanungen etc. separat
abgefragt. Es waren Baumaßnahmen die ein viel größeres Volumen hatten. Die
Verfahren wären alle dann nicht rechtskräftig, was ich mir überhaupt nicht
vorstellen kann.
Ich möchte einfach vermeiden, dass dieses Rechtsanwaltsbüro auf Basis
von irgendwelchen scheinbar objektiven Gründen wie z. B. der Bürogröße eine
Entscheidung trifft. Ich möchte wirklich ganz dringend darum bitten, dass
mindestens jemand aus der Verwaltung, der sehr gut die Gemeindevertretung
kennt, in die Vergabeentscheidung einbezogen wird. Eine Person, die weiß, wie viel
Arbeit von den Gemeindevertretern in die Konzeptfindung für dieses Museum, in die
Überlegungen zur Bespielung dieser Fläche geflossen ist. Es sollte jemand
beteiligt werden, der weiß, dass das auch wichtige Kriterien sind und es nicht
danach gehen kann, wie viele haustechnische Planungen ein Bieter bisher schon gemacht
hat. Sonst geht das Projekt insgesamt den Bach runter.
Weitere wichtige
Punkte: die Planungen zum Jägerstieg 2 sind unbedingt im Zusammenhang mit den
Grundstücken der Feuerwehr und des Bauhofes zu betrachten.
Herr Schubert
Soweit ich sehe,
sind in jedem Fall Herr Ernsting und Herr Koch in das weitere Vergabeverfahren
eingebunden.