Herr Ernsting erläutert einleitend die vorliegende Informationsvorlage. Mit dem Grundsatzbeschluss zur Sanierung des Objektes Jägerstieg 2 im Jahr 2018 entschied die Gemeindevertretung u. a., die ehemalige Auferstehungskirche sanieren zu lassen und auch zukünftig öffentlich zu nutzen.

Für die nötigen Planungsleistungen ist die Beauftragung eines qualifizierten Architekturbüros erforderlich. Die Ausschreibung dieser Leistungen erfolgt vor dem Hintergrund der zu erwartenden Auftragssumme europaweit. Die Bekanntmachung über Generalplanungsleistungen Sanierung und Umbau eines ehemaligen Kirchengebäudes erfolgte Anfang Dezember 2021.

Bei der Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens wird die Verwaltung von einer u. a. auf Fragen des Vergaberechts spezialisierten Anwaltskanzlei unter Federführung des Justitiars der Bbg. Architektenkammer unterstützt.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Prof. Sommer, Herr Fiehler, Herr Ernsting, Frau Scheib, Herr Schubert, Frau Sahlmann,

Herr Koch, Herr Prof. Sommer, Herr Bültermann

 

Diskussionspunkte:

·           Ein Haus, das offen ist für viele Nutzungen, ist sehr positiv.

·           Neben dem Gebäude sollte auch der Freiraum mit betrachtet und beplant werden.

·           Das Gebäude sollte nicht nur für multikulturelle Begegnungen genutzt werden, sondern vorrangig für ein Museum.

·           Die Bekanntmachung der Ausschreibung sollte kurzfristig noch präzisiert und in die Projekt-Kurzbeschreibung „Museum“ aufgenommen werden, so dass die Museumsnutzung vollumfänglich in der zu beauftragenden Planung enthalten ist.

·           Es sollte noch einmal geprüft werden, ob der richtige CPV-Code veröffentlicht wurde. Die Codes für Museum und für kulturelle Begegnungsstätte sind unterschiedlich.

·           In einem Vergabeverfahren, bei dem eine Anwaltskanzlei mittels rein technischer Punktevergabe ein Planungsbüro auswählt, dass dann zu beauftragen ist, haben große Büros einen Wettbewerbsvorteil. Es wird bei so einem Verfahren an Feinfühligkeit des ausgewählten Planers fehlen, an Bewusstsein für den Ort und für das Gebäude.

·           Es wäre positiv, wenn mittelständische Unternehmen gefördert werden könnten. Vielleicht sollten bereits bekannte Planungsbüros angesprochen werden?

·           Klimaschutz ist wichtig, bei einem denkmalgeschützten Gebäude aber so einfach nicht umzusetzen.

·           Statt Stellplätze in der Straße Uhlenhorst benötigen wir für das Gebäude vom Jägerstieg aus erreichbare Stellplätze, angemessen erscheint eine Zahl von 12 Stellplätzen. Bitte noch einmal überprüfen.

·           Fahrradstellplätze werden überhaupt nicht erwähnt und sollten berücksichtigt werden.

 

Herr Koch

Im gerade laufenden Auswahlverfahren müssen die Teilnahmeanträge bis zum 13.01.2022 bei uns eingegangen sein. Wir führen ein Verhandlungsverfahren durch und sind im Bereich der EU-Vergabe. Darum kommen wir angesichts der für alle Planungsleistungen zusammenzurechnenden Kosten nicht herum.

Die eingegangenen Teilnahmeanträge werden daraufhin geprüft, ob die Eignungskriterien erfüllt sind. Dann werden Verhandlungstermine mit vier Planungsbüros stattfinden.

 

Frau Scheib möchte den Wertungskatalog zur Verfügung gestellt bekommen, Herr Ernsting bietet die Einsichtnahme im Fachbereich Bauen/Wohnen an.

 

Frau Scheib zu Protokoll

Der Aussage, dass alle Planungsleistungen zusammenzurechnen sind und deshalb ein EU-weites Verfahren nötig ist, muss ich ausdrücklich widersprechen. Dann wären bei mindestens 20 Verfahren, an denen ich mich als Architektin beteiligt habe und bei denen nur die Planungsleistungen für Architekten abgefragt wurden, fehlerhaft gewesen. Da wurden die Planungsleistungen für Statik, Haustechnik, Elektroplanungen, Freilandplanungen etc. separat abgefragt. Es waren Baumaßnahmen die ein viel größeres Volumen hatten. Die Verfahren wären alle dann nicht rechtskräftig, was ich mir überhaupt nicht vorstellen kann.

Ich möchte einfach vermeiden, dass dieses Rechtsanwaltsbüro auf Basis von irgendwelchen scheinbar objektiven Gründen wie z. B. der Bürogröße eine Entscheidung trifft. Ich möchte wirklich ganz dringend darum bitten, dass mindestens jemand aus der Verwaltung, der sehr gut die Gemeindevertretung kennt, in die Vergabeentscheidung einbezogen wird. Eine Person, die weiß, wie viel Arbeit von den Gemeindevertretern in die Konzeptfindung für dieses Museum, in die Überlegungen zur Bespielung dieser Fläche geflossen ist. Es sollte jemand beteiligt werden, der weiß, dass das auch wichtige Kriterien sind und es nicht danach gehen kann, wie viele haustechnische Planungen ein Bieter bisher schon gemacht hat. Sonst geht das Projekt insgesamt den Bach runter.

Weitere wichtige Punkte: die Planungen zum Jägerstieg 2 sind unbedingt im Zusammenhang mit den Grundstücken der Feuerwehr und des Bauhofes zu betrachten.

 

Herr Schubert

Soweit ich sehe, sind in jedem Fall Herr Ernsting und Herr Koch in das weitere Vergabeverfahren eingebunden.