Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Auf Grund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom      31. Juli 2009 (BGBl. S. 2585) i.V. m.  § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I/07 S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.09.2008 (GVBl. I/08 S. 202, 207) wird die in der Anlage beigefügte 

 

Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich

„Adam-Kuckhoff-Platz/ An der Stammbahn“

 

gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB beschlossen.

Die Satzung ist ortsüblich bekanntzumachen. Sie tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Anlage

Satzung über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich Adam-Kuckhoff-Platz/An der Stammbahn“

 

 

Ø Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 058/11 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 058/11:

Die DS-Nr. 058/11 wird mehrheitlich beschlossen.