Sitzung: 21.02.2022 Bauausschuss
Herr Prof. Sommer
Bei der Neuen Hakeburg auf dem
Seeberg haben die Baumaßnahmen begonnen. Jetzt wurde bekannt, dass die
seinerzeit beauftragte Architektin nicht mehr dabei ist. Ist denn
sichergestellt, dass die Baumaßnahme auch weitergeführt wird? Wer ist dort
jetzt Architekt?
Herr Lutter
Gemeinde
und Eigentümervertreter hatten am Do., 17.02.2022 einen Vororttermin, um das
Baustellen- und Zufahrtsmanagement zu besprechen. Eine Zufahrt über die Straße
Am Hochwald wird im Wesentlichen nur für die Anlieferung der Baukräne notwendig
sein, sonst wird sie - wie vertraglich geregelt - ausschließlich aus Richtung
Zehlendorfer Damm erfolgen.
Die
Baumfällungen / Rodungen sind inzwischen abgeschlossen, aktuell wird die
Baustelle eingerichtet (Gerüstbau, Zufahrten ...). Spätestens Mitte März/Anfang
April sollen die Bauarbeiten starten. Der jetzt tätige Architekt heißt nach
unserer Kenntnis Gerd Petzsche, Tivoliplatz 3, 10965 Berlin.
Herr
Prof. Sommer
Die
Gemeinde hat im Bannwald Schilder aufstellen lassen, mit denen die
Hundebesitzer diszipliniert werden sollen. Noch besser wäre, wenn an den
Schildern auch noch eine Dog-Station aufgestellt würde.
Herr Ernsting
Die
Aufstellung der Hundewarnschilder und -toiletten erfolgt auf Veranlassung des
FB Fachbereich Recht/Sicherheit/Ordnung durch den Zweckverband Bauhof, der dazu
vom FB Bauen/Wohnen beauftragt wird. Der Vorschlag wurde deshalb an den
Fachbereich R/S/O weitergegeben. Eine erste zusätzliche „Dog-Station“ ist bereits
in Höhe Am Fuchsbau aufgestellt worden.
Aktuell
sind am Bannwald an 9 Zugängen/ Wegkreuzungen insgesamt 18 Schilder
aufgestellt. An jedem Schild eine Dog-Station anzubieten, ist nicht sinnvoll,
bestenfalls je Einmündung/ Kreuzungspunkt eine, also in Summe maximal 9 im
Bereich des Bannwaldes.
Herr
Wolschon
Die
Baumaßnahme auf einem Grundstück an der Hohen Kiefer, rechts neben der kath.
Kirche, kommt seit vielen Monaten nicht voran. Es wird nicht oder nur sehr
wenig gebaut. Wie lange muss die Gemeinde das Sondernutzungsrecht des Gehweges
zulassen?
Herr Ernsting
Für
das Bauvorhaben Hohe Kiefer 109 wurde auf Antrag der Bauherrschaft eine weitere
Verlängerung der Gehwegnutzung bis zum 31.05.2022 genehmigt. Der Kran wird noch
ca. zwei Monate stehen müssen, bis zur Fertigstellung des Daches.
Es
kam während der Bauzeit immer wieder zu Verzögerungen auf Grund von Lieferschwierigkeiten,
die u. a. der pandemischen Lage geschuldet waren. Noch für einige Wochen können
die Beeinträchtigungen deshalb leider nicht vermieden werden.
Frau
Masche
Auf
einem Grundstück an der Straße Langendreesch neben dem vom Architekten M.-Dudler
entworfenen Haus wurde ein sehr großer Carport gebaut. Ist dieser bauplanungsrechtlich
zulässig?
Herr Lutter
Der
Carport auf dem Grundstück Langendresch 12a, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
KLM-BP-001-d, befindet sich im vorderen Grundstücksbereich, von der Straße aus
betrachtet auf der rechten Seite.
Dieser
Bebauungsplan trifft keine Festsetzungen zum Standort von Garagen und Carports.
Gemäß der Baugenehmigung vom 23.10.2018 (Fertigstellungsanzeige vom 19.05.2020)
sind in dem Bereich des Carports drei nebeneinanderliegende Stellplätze
genehmigt. Der besagte Carport überdeckt diese.
Bauplanungsrechtlich
steht der Carport augenscheinlich den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes nicht
entgegen.