Herr Prof. Sommer

Bei der Neuen Hakeburg auf dem Seeberg haben die Baumaßnahmen begonnen. Jetzt wurde bekannt, dass die seinerzeit beauftragte Architektin nicht mehr dabei ist. Ist denn sichergestellt, dass die Baumaßnahme auch weitergeführt wird? Wer ist dort jetzt Architekt?

 

Herr Lutter

Gemeinde und Eigentümervertreter hatten am Do., 17.02.2022 einen Vororttermin, um das Baustellen- und Zufahrtsmanagement zu besprechen. Eine Zufahrt über die Straße Am Hochwald wird im Wesentlichen nur für die Anlieferung der Baukräne notwendig sein, sonst wird sie - wie vertraglich geregelt - ausschließlich aus Richtung Zehlendorfer Damm erfolgen.

Die Baumfällungen / Rodungen sind inzwischen abgeschlossen, aktuell wird die Baustelle eingerichtet (Gerüstbau, Zufahrten ...). Spätestens Mitte März/Anfang April sollen die Bauarbeiten starten. Der jetzt tätige Architekt heißt nach unserer Kenntnis Gerd Petzsche, Tivoliplatz 3, 10965 Berlin.

 

Herr Prof. Sommer

Die Gemeinde hat im Bannwald Schilder aufstellen lassen, mit denen die Hundebesitzer diszipliniert werden sollen. Noch besser wäre, wenn an den Schildern auch noch eine Dog-Station aufgestellt würde.

 

Herr Ernsting

Die Aufstellung der Hundewarnschilder und -toiletten erfolgt auf Veranlassung des FB Fachbereich Recht/Sicherheit/Ordnung durch den Zweckverband Bauhof, der dazu vom FB Bauen/Wohnen beauftragt wird. Der Vorschlag wurde deshalb an den Fachbereich R/S/O weitergegeben. Eine erste zusätzliche „Dog-Station“ ist bereits in Höhe Am Fuchsbau aufgestellt worden.

Aktuell sind am Bannwald an 9 Zugängen/ Wegkreuzungen insgesamt 18 Schilder aufgestellt. An jedem Schild eine Dog-Station anzubieten, ist nicht sinnvoll, bestenfalls je Einmündung/ Kreuzungspunkt eine, also in Summe maximal 9 im Bereich des Bannwaldes.

 

Herr Wolschon

Die Baumaßnahme auf einem Grundstück an der Hohen Kiefer, rechts neben der kath. Kirche, kommt seit vielen Monaten nicht voran. Es wird nicht oder nur sehr wenig gebaut. Wie lange muss die Gemeinde das Sondernutzungsrecht des Gehweges zulassen?

 

Herr Ernsting

Für das Bauvorhaben Hohe Kiefer 109 wurde auf Antrag der Bauherrschaft eine weitere Verlängerung der Gehwegnutzung bis zum 31.05.2022 genehmigt. Der Kran wird noch ca. zwei Monate stehen müssen, bis zur Fertigstellung des Daches.

Es kam während der Bauzeit immer wieder zu Verzögerungen auf Grund von Lieferschwierigkeiten, die u. a. der pandemischen Lage geschuldet waren. Noch für einige Wochen können die Beeinträchtigungen deshalb leider nicht vermieden werden.

 

Frau Masche

Auf einem Grundstück an der Straße Langendreesch neben dem vom Architekten M.-Dudler entworfenen Haus wurde ein sehr großer Carport gebaut. Ist dieser bauplanungsrechtlich zulässig?

 

Herr Lutter

Der Carport auf dem Grundstück Langendresch 12a, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-001-d, befindet sich im vorderen Grundstücksbereich, von der Straße aus betrachtet auf der rechten Seite.

Dieser Bebauungsplan trifft keine Festsetzungen zum Standort von Garagen und Carports. Gemäß der Baugenehmigung vom 23.10.2018 (Fertigstellungsanzeige vom 19.05.2020) sind in dem Bereich des Carports drei nebeneinanderliegende Stellplätze genehmigt. Der besagte Carport überdeckt diese.

Bauplanungsrechtlich steht der Carport augenscheinlich den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes nicht entgegen.