Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Befangen: 1

1.   Der Bebauungsplan KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ in der Fassung der 1. Änderung, in Kraft getreten am 16.08.2005, soll geändert werden. Die Änderung soll sich beschränken auf die textlichen Festsetzungen (TF-Nr. 9) zu Garagen und Nebenanlagen sowie die Klarstellung der TF zu Einfriedungen. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen unverändert beibehalten bleiben.

2.   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

3.  Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf zur 2. Änderung erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.

 

 

Anlagen

1.   Abgrenzung des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022

2.   Auszug aus dem rechtswirksamen B-Plan KLM-BP-022, Teil B (textliche Festsetzungen)

3.   Änderungsvorschlag Garagen und Nebenanlagen: Gegenüberstellung „TF Istzustand – Konzept“

4.   Änderungsvorschlag Einfriedungen: Gegenüberstellung „TF Istzustand – Konzept“

 

 

Ø Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

Ø Auf Grund § 22 BbgKVerf fühlt sich Herr von Wnuk-Lipinski befangen und nimmt nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 063/11 teil.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 064/11 beteiligen sich:

Frau von Törne

Herr Lippoldt

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 064/11:

Die DS-Nr. 064/11 wird mehrheitlich beschlossen.