Sitzung: 21.02.2022 Bauausschuss
Herr Liebrenz
Ausrüstung
der Wohngebiete mit weiteren Elektro-Ladesäulen für die E-Mobilität gemäß
Beschluss der Gemeindevertretung, gibt es da schon Aktivitäten der Verwaltung?
Herr
Ernsting:
Wir haben begonnen, die vorgeschlagenen Standorte zu untersuchen, ein großer
Teil ist im Eigentum der gewog, ein kleinerer im Eigentum der Gemeinde.
Noch
sind wir allerdings damit beschäftigt, die bereits beschlossene Schnellladesäule
am Rathausmarkt zu realisieren. Das bindet wegen der strengen Anforderungen des
Fördermittelgebers und wegen eines bisher nicht ausreichenden Netzanschlusses
am Rathausmarkt erheblich Arbeitskapazität, für Abstimmungen mit der ILB wegen
der Fördermittel und mit der e.dis als Netzbetreiber. Neue Projekte können mit
den bestehenden Personalkapazitäten erst daran anschließend angefangen werden.
Frau
Masche:
1.
Neubau Gärtnerei Schöwel am Zehlendorfer Damm, gegenüber der alten Dorfkirche
Wurde
bei dem Neubau bedacht, dass er sich in der Umgebung einer denkmalgeschützten Kirche
befinden wird? Oder ist das in den Hintergrund getreten? Mir stellt sich die
Frage, ob sich das z. B. mit einer Begrünung noch „retten“ lässt. War der
Verwaltung bewusst, was sie genehmigt hat?
2.
Karl-Marx-Straße / Ecke Uhlenhorst, Einhausung Mülltonnen direkt am Gehweg
Muss
man das als Bürgerin hinnehmen oder kann man sich beschweren? Ist das mit den
Händlern, die dahinter ihre Geschäfte haben, abgestimmt?
Herr
Ernsting:
zu
1.: Überlegungen zur Erweiterung der Gärtnerei am Zehlendorfer Damm gibt es
schon lange, die unterschiedlichen Entwürfe stimmte der Eigentümer immer mit
der Gemeinde und mit dem Landkreis, bei dem auch die Untere
Denkmalschutzbehörde angesiedelt ist, ab. Das Genehmigungsverfahren läuft beim
Landkreis. Ob es im Rahmen der Genehmigung Hinweise und/oder Forderungen der
Denkmalschutzbehörde gab, ist uns nicht bekannt. Allerdings ist die Anregung,
den Neubau mit Begrünung aufzuwerten, eine gute Idee, die wir dem Eigentümer
weitergeben werden.
Herr
Lutter:
zu
2.: Die aufgestellten Müllcontainer sowie deren Einhausung mit einem
Gitterkäfig im Vorgarten des Grundstückes Karl-Marx-Straße 20-24 stehen den
Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-012 entgegen und sind
bauplanungsrechtlich unzulässig. Es wird daher ein Anhörungsverfahren
durchgeführt, mit dem Ziel der Beseitigung und ggf. der Wiederherstellung des
vorherigen Zustandes, bei der die Müllcontainer im Innenhof des Gebäudes
untergebracht waren.
Frau
Sahlmann (ergänzen):
Ich
habe die gleiche Frage schon im letzten UVO-Ausschuss gestellt und hoffe auf
eine Antwort im kommenden UVO-Ausschuss, nachdem auch ich von Anwohnern
angesprochen wurde.
Herr
Ernsting:
Wir
geben unsere heutige Antwort zu dieser ‑ allerdings eher
bauplanungsrechtlichen ‑ Frage auch an Frau Leißner weiter, damit die
Beantwortung am kommenden Mittwoch zusätzlich im UVO erfolgen kann.