Herr Liebrenz

Ausrüstung der Wohngebiete mit weiteren Elektro-Ladesäulen für die E-Mobilität gemäß Beschluss der Gemeindevertretung, gibt es da schon Aktivitäten der Verwaltung?

Herr Ernsting: Wir haben begonnen, die vorgeschlagenen Standorte zu untersuchen, ein großer Teil ist im Eigentum der gewog, ein kleinerer im Eigentum der Gemeinde.

Noch sind wir allerdings damit beschäftigt, die bereits beschlossene Schnellladesäule am Rathausmarkt zu realisieren. Das bindet wegen der strengen Anforderungen des Fördermittelgebers und wegen eines bisher nicht ausreichenden Netzanschlusses am Rathausmarkt erheblich Arbeitskapazität, für Abstimmungen mit der ILB wegen der Fördermittel und mit der e.dis als Netzbetreiber. Neue Projekte können mit den bestehenden Personalkapazitäten erst daran anschließend angefangen werden.

 

Frau Masche:

1. Neubau Gärtnerei Schöwel am Zehlendorfer Damm, gegenüber der alten Dorfkirche

Wurde bei dem Neubau bedacht, dass er sich in der Umgebung einer denkmalgeschützten Kirche befinden wird? Oder ist das in den Hintergrund getreten? Mir stellt sich die Frage, ob sich das z. B. mit einer Begrünung noch „retten“ lässt. War der Verwaltung bewusst, was sie genehmigt hat?

2. Karl-Marx-Straße / Ecke Uhlenhorst, Einhausung Mülltonnen direkt am Gehweg

Muss man das als Bürgerin hinnehmen oder kann man sich beschweren? Ist das mit den Händlern, die dahinter ihre Geschäfte haben, abgestimmt?

Herr Ernsting:

zu 1.: Überlegungen zur Erweiterung der Gärtnerei am Zehlendorfer Damm gibt es schon lange, die unterschiedlichen Entwürfe stimmte der Eigentümer immer mit der Gemeinde und mit dem Landkreis, bei dem auch die Untere Denkmalschutzbehörde angesiedelt ist, ab. Das Genehmigungsverfahren läuft beim Landkreis. Ob es im Rahmen der Genehmigung Hinweise und/oder Forderungen der Denkmalschutzbehörde gab, ist uns nicht bekannt. Allerdings ist die Anregung, den Neubau mit Begrünung aufzuwerten, eine gute Idee, die wir dem Eigentümer weitergeben werden.

Herr Lutter:

zu 2.: Die aufgestellten Müllcontainer sowie deren Einhausung mit einem Gitterkäfig im Vorgarten des Grundstückes Karl-Marx-Straße 20-24 stehen den Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-012 entgegen und sind bauplanungsrechtlich unzulässig. Es wird daher ein Anhörungsverfahren durchgeführt, mit dem Ziel der Beseitigung und ggf. der Wiederherstellung des vorherigen Zustandes, bei der die Müllcontainer im Innenhof des Gebäudes untergebracht waren.

 

Frau Sahlmann (ergänzen):

Ich habe die gleiche Frage schon im letzten UVO-Ausschuss gestellt und hoffe auf eine Antwort im kommenden UVO-Ausschuss, nachdem auch ich von Anwohnern angesprochen wurde.

Herr Ernsting:

Wir geben unsere heutige Antwort zu dieser ‑ allerdings eher bauplanungsrechtlichen ‑ Frage auch an Frau Leißner weiter, damit die Beantwortung am kommenden Mittwoch zusätzlich im UVO erfolgen kann.