Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Die Gemeinde Kleinmachnow gibt das Erbbaurecht am Grundstück in Kleinmachnow, Schillerstraße 31, Flur 8, Flurstück 2085, auf.

Der Bürgermeister wird mit der Rückabwicklung des Erbbaurechtsvertrages zwischen der gemeindlichen Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH und der Gemeinde Kleinmachnow, geschlossen vor dem Notar Jens Hunger in Potsdam, zu dessen UR-Nr. 1496/2009 beauftragt.

Alle damit verbundenen Kosten trägt die Gemeinde Kleinmachnow.

Im Rahmen eines Bebauungsplan-Änderungsverfahrens zum KLM-BP-019 wird die künftige Nutzung des Grundstücks neu festzusetzen sein.

 

 

Ø Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 057/11 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 057/11:

Die DS-Nr. 057/11 wird einstimmig beschlossen.