Sitzung: 14.11.2022 Bauausschuss
Bauleitplanung
Herr Schubert
erkundigt sich nach der
Zeitplanung für die zahlreichen bauplanungsrechtlichen Verfahren, die auch mit
der heutigen Sitzung auf den Weg gebracht wurden. Ist ein zügiges Abarbeiten
seitens des Fachbereiches Bauen/Wohnen gewährleistet?
Herr Ernsting
antwortet, dass die
begonnenen und in Kürze neu zu beginnenden Bauleitplan-Verfahren entsprechend
der vorhandenen Kapazitäten nur schrittweise umsetzbar sind.
Brandschutz im
Rathaus
Herr Ernsting
Frau Braune hat zum
TOP Haushalt schon darauf aufmerksam gemacht, dass Mittel für eine
brandschutztechnische Ertüchtigung des Rathauses im Haushalt berücksichtigt
sind. Es geht darum, dass beim Bau des Rathauses 2003/04 nicht alles so
realisiert wurde, wie brandschutztechnisch erforderlich. Dazu werden wir
ausführlich in der bevorstehenden Sitzung des Hauptausschusses vortragen. Frau
Eisert, die von uns beauftragte Sachverständige für vorbeugenden
Brandschutz / Sachverständige für die brandschutztechnische Objektüberwachung wird anwesend sein. Sie hat die
Bestandsaufnahme durchgeführt und kann erläutern, wie der im Haushalt
veranschlagte Betrag von ca. 1,3 Mio. Euro kalkuliert wurde.
Bebauungsplan
KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“, Carport Friedrich-Kayssler-Straße 1
Herr Ernsting
berichtet vom
Ausgang eines Klageverfahrens vor dem OVG Berlin-Brandenburg zur Klage eines
Anwohners gegen die angeordnete Beseitigung eines Carports im Vorgartenbereich.
Nachdem die Position der Gemeinde im Verfahren vor dem VG Potsdam bestätigt
wurde, kam das OVG nun zu dem Schluss, dass die Festsetzung, gegen die der
Carport-Standort verstößt, möglicherweise trägt, nicht aber eine Festsetzung
für eine ganz andere Fläche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-019.
Damit ist der B-Plan für dieses Grundstück nicht mehr anwendbar. Dies ist eine
sehr enttäuschende und für die gestalterischen Vorgaben der Gemeinde im Bereich
Förster-Funke-Allee auch sehr problematische Entscheidung. Die Verwaltung
prüft, ob sie wegen dieser Entscheidung das Bundesverwaltungsgericht anruft.