Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Änderungsantrag

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.   Die Gemeinde Kleinmachnow setzt sich das Ziel, einen landesweit vorderen Platz bei der
Installation von Solaranlagen pro Einwohner zu erreichen.

2.   Die Gemeinde Kleinmachnow beteiligt sich offiziell an der in diesem Jahr gestarteten
Initiative „Wattbewerb“, an der schon ca. 150 deutsche Städte und Gemeinden
teilnehmen und in der es darum geht, welche Kommune als erste ihre installierte
Solarleistung verdoppelt.

3.   Zur nachhaltigen Förderung des Ausbaus von photovoltaischen Anlagen in Kleinmachnow
wird ein Budget von 75.000 Euro in den Haushalt 2022 eingestellt. Diese finanziellen
Mittel werden zielgerichtet für nachfolgende Maßnahmen eingesetzt.

4.   Die Gemeinde Kleinmachnow bietet durchgehend im Jahr 2022 eine individuelle
sachkundige Informationsmöglichkeit für die Errichtung einer Solaranlage durch
geeignete ausgewiesene Fachleute an. Mit diesen sind entsprechende Beratungsverträge
für ein Jahr abzuschließen.

5.   Die Unterstützung besteht je nach Wunsch der Beratungsperson

·       in der individuellen Beratung über die Vorteile der Errichtung einer Solaranlage. Die
lang- und mittelfristigen finanziellen Vorteile für den jeweiligen privaten Haushalt sind
durch Vergleich der Errichtungs- und Betreibungskosten sowie der voraussichtlich
erzielbaren Stromeinsparungen und Einspeisungsvergütungen deutlich darzustellen.

·       in der Besichtigung der „Vor Ort“ individuell bestehenden Möglichkeiten zur Errichtung
einer Solaranlage

·       in der Benennung von ausgewählten Referenzobjekten in Kleinmachnow und der
Besichtigung zusammen mit den Fachleuten

·       in der Information zu allen aktuell möglichen Förderprogrammen der EU, der
Bundesregierung oder des Landes Brandenburg, die in diesem Fall zur Anwendung gebracht werden könnten

·       in der konkreten fachlichen Unterstützung beim Ausfüllen der Beantragungsunterlagen

·       in der Aufklärung über die positiven klimatischen Auswirkungen und die voraussichtlich
erzielbaren CO2-Einsparungen.

6.   Die Fachleute stehen allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Kleinmachnow über regelmäßige Erst-Informationsangebote im Rathaus oder über die Kontaktaufnahme per E-Mail zur Verfügung. Die beauftragten Fachleute schließen bei weiterem Interesse einen
Beratungsvertrag mit den konkret interessierten Bürgerinnen und Bürgern ab, der für
diese kostenfrei ist. Die Abrechnung der Informationsleistung der Fachleute erfolgt
gegenüber der Gemeinde Kleinmachnow gestaffelt nach der Höhe des Aufwandes.

7.   Darüber hinaus organisiert die Gemeinde im Jahr 2022 zwei
Informationsveranstaltungen, in denen Fachleute über die klimapolitischen
Auswirkungen und finanziellen Vorteile für private Haushalte referieren.

8.   Die Gemeinde Kleinmachnow verschickt an alle Haushalte postalisch eine Information, in
der auf die bestehenden separaten Fördermöglichkeiten hingewiesen und über die Termine der regelmäßigen Beratungstage sowie der zwei Informationsveranstaltungen berichtet wird.

9.   Bei Bedarf werden, nach Bekanntgabe eventuell bestehender Fördermöglichkeiten der
neuen Bundesregierung, weitere finanzielle Unterstützungen bei der Errichtung von
Solaranlagen in Kleinmachnow nicht ausgeschlossen.


Herr Warnick, als Vertreter der Einreicher (SPD/DIE LINKE/PRO), erläutert, dass er Änderungen für den Antrag habe. Der Antrag mit den gewünschten Änderungen ist für alle auf dem Bildschirm zu sehen. Herr Warnick erläutert.

 

Folgende Punkte werden angesprochen/diskutiert:

 

  • Pkt. 2 könne gestrichen werden, da die Gemeinde bereits am „Wattbewerb“ angemeldet ist
  • neu aufgenommen unter Pkt. 5: „auch in der Information über die Nutzung von anderen alternativen Energien wie Solarthermie, Wärmepumpen, Windkraft etc.“
  • Pkt. 3: Begriff photovoltaischen Anlagen ändern in Begriff Solaranlagen
  • Beratungsangebote über die Verbraucherzentrale flexibel gestalten
  • Beratungsverträge über ein Jahr oder länger, hier flexibler gestalten
  • zu Pkt. 8: kein extra Informationsschreiben versenden, sondern mit einer anderen Aktion verbinden (z. B. Gebührenbescheide)
  • erst Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes, dann Entscheidung

 

Auf folgende Änderungen wird sich verständigt:

 

  1. Der Pkt. 2 wird ersatzlos gestrichen.

Alle anderen Punkte rutschen in der Nummerierung entsprechend nach oben.

 

  1. In Pkt. 2 (ehem. Pkt. 3), Satz 1 wird eingefügt hinter photovoltaischen Anlagen: „und von anderen Anlagen zur Erzeugung von alternativen Energien“

 

  1. In Pkt. 3 (ehem. Pkt. 4), Satz 1 wird das Wort „durchgehend“ durch das Wort „regelmäßig“ ersetzt.

 

In Satz 2 wird die Wortgruppe „für ein Jahr“ ersatzlos gestrichen.

 

  1. In Pkt. 4 wird als letzter Satz ergänzt: „- auch in der Information über die Nutzung von anderen alternativen Energien wie Solarthermie, Wärmepumpen, Windkraft etc.“

 

  1. Pkt. 7 (ehem. Pkt. 8) – Kein separates Informationsschreiben versenden, sondern mit einer anderen Aktion verbinden.

 

Abstimmungsergebnis der DS-Nr. 136/21/2 mit Änderungen:

8 Zustimmungen / 1 Ablehnung/ 0 Enthaltung – mehrheitlich empfohlen

 

An der Diskussion beteiligten sich: Herr Schubert, Herr Weis, Herr Dr. Osthaus, Frau Dr. Bastians-Osthaus, Herr Warnick, Herr Krause, Herr Dr. Braun, Frau Sahlmann