Sitzung: 12.01.2022 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Änderungsantrag
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 136/21/2
1.
Die
Gemeinde Kleinmachnow setzt sich das Ziel, einen landesweit vorderen Platz bei
der
Installation von Solaranlagen pro Einwohner zu erreichen.
2.
Die
Gemeinde Kleinmachnow beteiligt sich offiziell an der in diesem Jahr
gestarteten
Initiative „Wattbewerb“, an der schon ca. 150 deutsche Städte und Gemeinden
teilnehmen und in der es darum geht, welche Kommune als erste ihre installierte
Solarleistung verdoppelt.
3.
Zur
nachhaltigen Förderung des Ausbaus von photovoltaischen Anlagen in Kleinmachnow
wird ein Budget von 75.000 Euro in den Haushalt 2022 eingestellt. Diese
finanziellen
Mittel werden zielgerichtet für nachfolgende Maßnahmen eingesetzt.
4.
Die
Gemeinde Kleinmachnow bietet durchgehend im Jahr 2022 eine individuelle
sachkundige Informationsmöglichkeit für die Errichtung einer Solaranlage durch
geeignete ausgewiesene Fachleute an. Mit diesen sind entsprechende
Beratungsverträge
für ein Jahr abzuschließen.
5.
Die
Unterstützung besteht je nach Wunsch der Beratungsperson
·
in der
individuellen Beratung über die Vorteile der Errichtung einer Solaranlage. Die
lang- und mittelfristigen finanziellen Vorteile für den jeweiligen privaten
Haushalt sind
durch Vergleich der Errichtungs- und Betreibungskosten sowie der
voraussichtlich
erzielbaren Stromeinsparungen und Einspeisungsvergütungen deutlich
darzustellen.
·
in der
Besichtigung der „Vor Ort“ individuell bestehenden Möglichkeiten zur Errichtung
einer Solaranlage
·
in der
Benennung von ausgewählten Referenzobjekten in Kleinmachnow und der
Besichtigung zusammen mit den Fachleuten
·
in der
Information zu allen aktuell möglichen Förderprogrammen der EU, der
Bundesregierung oder des Landes Brandenburg, die in diesem Fall zur Anwendung
gebracht werden könnten
·
in der
konkreten fachlichen Unterstützung beim Ausfüllen der Beantragungsunterlagen
·
in der
Aufklärung über die positiven klimatischen Auswirkungen und die voraussichtlich
erzielbaren CO2-Einsparungen.
6.
Die
Fachleute stehen allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Kleinmachnow
über regelmäßige Erst-Informationsangebote im Rathaus oder über die
Kontaktaufnahme per E-Mail zur Verfügung. Die beauftragten Fachleute schließen
bei weiterem Interesse einen
Beratungsvertrag mit den konkret interessierten Bürgerinnen und Bürgern ab, der
für
diese kostenfrei ist. Die Abrechnung der Informationsleistung der Fachleute
erfolgt
gegenüber der Gemeinde Kleinmachnow gestaffelt nach der Höhe des Aufwandes.
7.
Darüber
hinaus organisiert die Gemeinde im Jahr 2022 zwei
Informationsveranstaltungen, in denen Fachleute über die klimapolitischen
Auswirkungen und finanziellen Vorteile für private Haushalte referieren.
8.
Die
Gemeinde Kleinmachnow verschickt an alle Haushalte postalisch eine Information,
in
der auf die bestehenden separaten Fördermöglichkeiten hingewiesen und über die Termine
der regelmäßigen Beratungstage sowie der zwei Informationsveranstaltungen
berichtet wird.
9.
Bei
Bedarf werden, nach Bekanntgabe eventuell bestehender Fördermöglichkeiten der
neuen Bundesregierung, weitere finanzielle Unterstützungen bei der Errichtung
von
Solaranlagen in Kleinmachnow nicht ausgeschlossen.
Herr Warnick, als Vertreter der Einreicher (SPD/DIE LINKE/PRO),
erläutert, dass er Änderungen für den Antrag habe. Der Antrag mit den gewünschten
Änderungen ist für alle auf dem Bildschirm zu sehen. Herr Warnick erläutert.
Folgende Punkte werden angesprochen/diskutiert:
- Pkt. 2 könne gestrichen werden, da die
Gemeinde bereits am „Wattbewerb“ angemeldet ist
- neu aufgenommen unter Pkt. 5: „auch in der Information über die
Nutzung von anderen alternativen Energien wie Solarthermie, Wärmepumpen,
Windkraft etc.“
- Pkt. 3: Begriff photovoltaischen Anlagen
ändern in Begriff Solaranlagen
- Beratungsangebote über die
Verbraucherzentrale flexibel gestalten
- Beratungsverträge über ein Jahr oder
länger, hier flexibler gestalten
- zu Pkt. 8: kein extra Informationsschreiben
versenden, sondern mit einer anderen Aktion verbinden (z. B.
Gebührenbescheide)
- erst Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes,
dann Entscheidung
Auf folgende Änderungen wird sich verständigt:
- Der Pkt. 2 wird ersatzlos gestrichen.
Alle anderen Punkte rutschen in der Nummerierung entsprechend nach oben.
- In Pkt. 2 (ehem. Pkt. 3), Satz 1 wird eingefügt hinter photovoltaischen Anlagen: „und von anderen Anlagen zur Erzeugung von alternativen Energien“ …
- In Pkt. 3 (ehem. Pkt. 4), Satz 1 wird das Wort „durchgehend“ durch das Wort „regelmäßig“ ersetzt.
In Satz 2 wird die Wortgruppe „für ein Jahr“ ersatzlos gestrichen.
- In Pkt. 4 wird als letzter Satz ergänzt: „- auch in der Information über die Nutzung von anderen alternativen Energien wie Solarthermie, Wärmepumpen, Windkraft etc.“
- Pkt. 7 (ehem. Pkt. 8) – Kein separates Informationsschreiben versenden, sondern mit einer anderen Aktion verbinden.
Abstimmungsergebnis der DS-Nr.
136/21/2 mit Änderungen:
8 Zustimmungen / 1 Ablehnung/ 0 Enthaltung – mehrheitlich empfohlen
An der Diskussion beteiligten sich: Herr Schubert, Herr Weis, Herr Dr. Osthaus,
Frau Dr. Bastians-Osthaus, Herr Warnick, Herr Krause, Herr Dr. Braun, Frau
Sahlmann