Herr Hahn, Ausschussvorsitzender, möchte ganz kurz über eine grundsätzliche Frage sprechen, und zwar die, wie es gehandhabt werden soll, mit dem Einbringen von Anträgen in die Ausschüsse. In der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Kleinmachnow stünden hierzu zwei widersprüchliche Paragraphen, wo aus seiner Sicht § 7 sagt, dass es nur möglich ist, in den Hauptausschuss oder in die Gemeindevertretung Anträge einzubringen. § 20 sagt, dass die Ausschusstagesordnung analog zur Tagesordnung der Gemeindevertretung zu erstellen ist. Was beinhalten würde, wenn thematisch passende Anträge vorhanden und schon eingebracht worden sind, diese auch auf die Tagesordnung gesetzt werden könnten. Das wäre ein Anliegen zur Besprechung im Ältestenrat, inwiefern man damit umgeht. Denn hier wäre ein Antrag gewesen, der inhaltlich gepasst und besprochen hätte werden können. Dieser Antrag wird dadurch um eine Runde verzögert. Laut Geschäftsordnung gebe es dazu unterschiedliche Meinungen.

 

Herr Gutheins führt aus: „Ich hatte diese Thematik in der letzten Sitzungsperiode auch schon einmal angesprochen gehabt. Es wurde nur leider über die Geschäftsordnung abgebügelt. Ich habe in der Brandenburgischen Kommunalverfassung, die ich über der Geschäftsordnung stehend natürlich sehe, etwas Anderes herausgelesen, so dass es eigentlich möglich ist. Aber auch wenn man über die Gemeindegrenzen wegguckt, ich weiß es aus Teltow, dort ist es sehr wohl möglich, dass Antragseinreicher es sich aussuchen können, wo sie sozusagen ihren Antrag einreichen oder beginnen, laufen zu lassen; z. B. auch in den Fachausschüssen. Dass wir das im Ältestenrat beim nächsten Mal auf die Tagesordnung nehmen und darüber sprechen, finde ich ehrlich gesagt nicht verkehrt.“

 

Herr Warnick informiert, dass er genau zu dieser Thematik im Gespräch mit der Vorsitzenden des Innenausschusses des Landtages sei und man bemühe sich, mit dem obersten Kommunalrechtler des Landes Brandenburg zur dieser Thematik ins Gespräch zu kommen. Es gebe viele Punkte, die nicht geklärt sind und falsch behandelt werden. Es bestehe Handlungsbedarf.

 

Ende der Aussprache.

 

Herr Schubert und Frau Heilmann haben die Sitzung verlassen.