Sitzung: 12.01.2022 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Herr Hahn,
Ausschussvorsitzender, möchte ganz kurz über eine grundsätzliche Frage
sprechen, und zwar die, wie es gehandhabt werden soll, mit dem Einbringen von
Anträgen in die Ausschüsse. In der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung
Kleinmachnow stünden hierzu zwei widersprüchliche Paragraphen, wo aus seiner
Sicht § 7 sagt, dass es nur möglich ist, in den Hauptausschuss oder in die
Gemeindevertretung Anträge einzubringen. § 20 sagt, dass die
Ausschusstagesordnung analog zur Tagesordnung der Gemeindevertretung zu
erstellen ist. Was beinhalten würde, wenn thematisch passende Anträge vorhanden
und schon eingebracht worden sind, diese auch auf die Tagesordnung gesetzt
werden könnten. Das wäre ein Anliegen zur Besprechung im Ältestenrat, inwiefern
man damit umgeht. Denn hier wäre ein Antrag gewesen, der inhaltlich gepasst und
besprochen hätte werden können. Dieser Antrag wird dadurch um eine Runde
verzögert. Laut Geschäftsordnung gebe es dazu unterschiedliche Meinungen.
Herr Gutheins führt
aus: „Ich hatte diese Thematik in der letzten Sitzungsperiode auch schon einmal
angesprochen gehabt. Es wurde nur leider über die Geschäftsordnung abgebügelt.
Ich habe in der Brandenburgischen Kommunalverfassung, die ich über der
Geschäftsordnung stehend natürlich sehe, etwas Anderes herausgelesen, so dass
es eigentlich möglich ist. Aber auch wenn man über die Gemeindegrenzen
wegguckt, ich weiß es aus Teltow, dort ist es sehr wohl möglich, dass
Antragseinreicher es sich aussuchen können, wo sie sozusagen ihren Antrag
einreichen oder beginnen, laufen zu lassen; z. B. auch in den Fachausschüssen.
Dass wir das im Ältestenrat beim nächsten Mal auf die Tagesordnung nehmen und darüber
sprechen, finde ich ehrlich gesagt nicht verkehrt.“
Herr Warnick
informiert, dass er genau zu dieser Thematik im Gespräch mit der Vorsitzenden
des Innenausschusses des Landtages sei und man bemühe sich, mit dem obersten
Kommunalrechtler des Landes Brandenburg zur dieser Thematik ins Gespräch zu
kommen. Es gebe viele Punkte, die nicht geklärt sind und falsch behandelt
werden. Es bestehe Handlungsbedarf.
Ende der Aussprache.
Herr Schubert und Frau
Heilmann haben die Sitzung verlassen.