2. Der Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten Änderung KLM-FNP-18 die berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der Änderung des Flächennutzungsplanes und ihre voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.
Anlagen
· Abgrenzung des Änderungsbereiches
KLM-FNP-18 für Flächen nordwestlich Schleusenbrücke
·
FNP-Vorentwurf,
Stand 24. Januar 2022
Ø Erläuterungen zur
Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert und den
Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
An der Aussprache
zur DS-Nr. 146/21/1 beteiligen sich:
Bürgermeister Herr Grubert
Frau Sahlmann
Herr Templin
Frau Schwarzkopf
Herrn Warnick
Ø Im
Ergebnis der Aussprache wird die DS-Nr. 146/21/1 durch die Verwaltung
zurückgezogen.
Persönliche Erklärung von Frau Masche
In der Schweiz habe ich wahrgenommen, dass zur Visualisierung
von Bauprojekten sogenannte Bauprofile genutzt werden. Da wird das Volumen des
zukünftigen Baukörpers mit Stangen abgebildet. Wenn das nicht hilft oder zu
hoch ist, werden noch Drahtseile gespannt. Das ist wirklich enorm anschaulich,
großartig und sehr bürgernah. Ich wollte jetzt schon mal ansprechen, ob man sich
das vorstellen kann.