1.   Der Vorentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-18 (vgl. Anlage 2) wird gebilligt.

2.   Der Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten Änderung KLM-FNP-18 die berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der Änderung des Flächennutzungsplanes und ihre voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Änderungsbereiches KLM-FNP-18 für Flächen nordwestlich Schleusenbrücke

·       FNP-Vorentwurf, Stand 24. Januar 2022

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert und den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 146/21/1 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Frau Sahlmann

Herr Templin

Frau Schwarzkopf

Herrn Warnick

 

 

Ø  Im Ergebnis der Aussprache wird die DS-Nr. 146/21/1 durch die Verwaltung zurückgezogen.

 

 

Persönliche Erklärung von Frau Masche

In der Schweiz habe ich wahrgenommen, dass zur Visualisierung von Bauprojekten sogenannte Bauprofile genutzt werden. Da wird das Volumen des zukünftigen Baukörpers mit Stangen abgebildet. Wenn das nicht hilft oder zu hoch ist, werden noch Drahtseile gespannt. Das ist wirklich enorm anschaulich, großartig und sehr bürgernah. Ich wollte jetzt schon mal ansprechen, ob man sich das vorstellen kann.