Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 1, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Herr Ernsting/Herr Lutter:

Der Eigentümer hat sich dazu bereiterklärt, auf eigene Kosten ein „Workshop“-Verfahren durchzuführen, um zu interessanten und vor allen Dingen städtebaulich vertretbaren Lösungen für die zusätzliche Bebauung seines Grundstücks zu kommen.

Das Workshop-Verfahren soll aber nur gestartet werden, wenn die Gemeindevertretung den dafür unter Federführung der Verwaltung erarbeiteten Rahmenbedingungen zustimmt. Aus Sicht der Verwaltung soll nämlich vermieden werden, dass das Ergebnis des Workshop-Verfahrens später schon deshalb abgelehnt wird, weil die formulierten Rahmenbedingungen und Maß-Obergrenzen den mehrheitlichen Vorstellungen der Gemeindevertretung nicht entsprechen. Die wesentlichen Inhalte und Vorgaben der Rahmenbedingungen wurden mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt.

Der Siegerentwurf, der vom Auswahlgremium im Workshop-Verfahren dann ausgewählt wird, soll Grundlage für den zu erarbeitenden Bebauungsplan-Entwurf sein.

 

An der Diskussion beteiligen sich

Herr Schubert, Frau Sahlmann, Herr Liebrenz, Herr Prof. Sommer

 

Diskussionspunkte:

-        Baufenster (überbaubare Grundstücksfläche): Das in der Anlage zur Drucksache skizzierte Baufenster ist, wie bei Baufenstern auch in einem Bebauungsplan üblich, wesentlich größer als die tatsächlich zugelassene Grundfläche von max. 530 m². Das Baufenster lässt den Planern einen Spielraum, wo die ergänzende Bebauung, wahlweise mit nur einem oder mit mehreren Gebäuden, tatsächlich angeordnet werden soll. Eine zusätzliche Grundfläche von 530 m² ist die absolute Schmerzgrenze.

-        Höhe: Mit den Rahmenbedingungen wird für die angedachten Neubauten eine Gebäude-Oberkante zugelassen, die rund 2,0 m unterhalb der Dach-Oberkante / dem First des Gasthauses bleibt.

-        Bestandsmaße: Welche Abmessungen hat die noch vorhandene Bodenplatte des ehemaligen „Ballsaales“? Wie groß ist die Grundfläche des Bestandsgebäudes?

-        Verkehr: Was ist mit Parkplätzen, mit einer Tiefgarage? Entsteht durch das Vorhaben nicht mehr Verkehr?

-        Wer hat die Rahmenbedingungen aufgestellt?

-        Zusammensetzung der Jury, Stimmverteilung? (Seite 4 Workshopunterlagen)

 

Antworten, weitere Erläuterungen (Herr Lutter, Herr Ernsting. Herr Schubert)

-        Für die Fläche, die im Baufenster in der Anlage rot schraffiert ist, gibt es schon eine Baugenehmigung. Genehmigt ist dort eine Erweiterung der Gaststätte, sie umfasst eine neue Küche und eine größere Toilettenanlage für das Restaurant. Die Erweiterung ist bisher aber nicht umgesetzt worden. Die Eigentümer möchten die Realisierung vom Ergebnis Workshop-Verfahrens abhängig machen. Ggf. können die Räume der benötigten und bereits genehmigten Erweiterung in eines der im Workshop-Verfahren entworfenen Gebäude integriert werden.

-        Das Baufenster für den sog. Ballsaal entspricht dessen früherer Größe, es ist 240 m² groß.

-        Die Rahmenbedingung für das Workshop-Verfahren wurden vom Fachbereich Bauen/Wohnen erarbeitet und sind das Ergebnis der Abstimmung mit dem Eigentümer, für den auch größere bzw. höhere Maße vorstellbar gewesen wären.

-        Nach Abschluss des Workshop-Verfahrens kann die Gemeindevertretung frei entscheiden, ob sie mit dem noch aufzustellenden Bebauungsplan Baurecht für den dann ausgewählten Siegerentwurf schaffen möchte oder ob sie dahinter zurückbleibt und lediglich die schon vorhandene Bebauung planungsrechtlich absichert. Es gibt dann keine Schadensersatzansprüche seitens der Eigentümerfamilie. Die können erst entstehen, wenn ein Bebauungsplan tatsächlich in Kraft getreten ist.

 

Frau Sahlmann zu Protokoll

Bei der Planung sollte unbedingt bedacht werden: Das ganze Gelände befindet sich im LSG Parforceheide. Das Haus, die Gaststätte „Zur Schleuse“, ist denkmalgeschützt. Es befindet sich neben diesem Gelände eine Kindertagesstätte, auch das sehe ich als problematisch an. Und der Verkehr, der durch Gaststätten- und Beherbergungsbetrieb erzeugt wird, den sehe ich sehr kritisch. Die vielleicht zu bauende Tiefgarage könnte möglicherweise mit dem Teltowkanal in Konflikt geraten.

Dies alles gebe ich zu bedenken und werde deswegen hier nicht zustimmen.

 

Hinweis:

Aufgrund technischer Probleme konnte Herr Bültermann ab TOP 10.2.1 nicht mehr per ZOOM an den Beratungen des Bauausschusses teilnehmen. Es sind nur noch 7 Mitglieder der Gemeindevertretung anwesend.


Abstimmungsergebnis:

2 Zustimmungen / 1 Ablehnungen / 4 Enthaltungen – mehrheitlich empfohlen