Sitzung: 21.02.2022 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 1, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 010/22
Herr
Ernsting/Herr Lutter:
Der
Eigentümer hat sich dazu bereiterklärt, auf eigene Kosten ein „Workshop“-Verfahren
durchzuführen, um zu interessanten und vor allen Dingen städtebaulich
vertretbaren Lösungen für die zusätzliche Bebauung seines Grundstücks zu kommen.
Das
Workshop-Verfahren soll aber nur gestartet werden, wenn die Gemeindevertretung
den dafür unter Federführung der Verwaltung erarbeiteten Rahmenbedingungen zustimmt.
Aus Sicht der Verwaltung soll nämlich vermieden werden, dass das Ergebnis des
Workshop-Verfahrens später schon deshalb abgelehnt wird, weil die formulierten
Rahmenbedingungen und Maß-Obergrenzen den mehrheitlichen Vorstellungen der
Gemeindevertretung nicht entsprechen. Die wesentlichen Inhalte und Vorgaben der
Rahmenbedingungen wurden mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt.
Der
Siegerentwurf, der vom Auswahlgremium im Workshop-Verfahren dann ausgewählt
wird, soll Grundlage für den zu erarbeitenden Bebauungsplan-Entwurf sein.
An
der Diskussion beteiligen sich
Herr
Schubert, Frau Sahlmann, Herr Liebrenz, Herr Prof. Sommer
Diskussionspunkte:
-
Baufenster (überbaubare Grundstücksfläche): Das
in der Anlage zur Drucksache skizzierte Baufenster ist, wie bei Baufenstern
auch in einem Bebauungsplan üblich, wesentlich größer als die tatsächlich zugelassene
Grundfläche von max. 530 m². Das Baufenster lässt den Planern einen
Spielraum, wo die ergänzende Bebauung, wahlweise mit nur einem oder mit
mehreren Gebäuden, tatsächlich angeordnet werden soll. Eine zusätzliche
Grundfläche von 530 m² ist die absolute Schmerzgrenze.
-
Höhe: Mit den Rahmenbedingungen wird für die
angedachten Neubauten eine Gebäude-Oberkante zugelassen, die rund 2,0 m unterhalb
der Dach-Oberkante / dem First des Gasthauses bleibt.
-
Bestandsmaße: Welche Abmessungen hat die
noch vorhandene Bodenplatte des ehemaligen „Ballsaales“? Wie groß ist die Grundfläche
des Bestandsgebäudes?
-
Verkehr: Was ist mit Parkplätzen, mit einer
Tiefgarage? Entsteht durch das Vorhaben nicht mehr Verkehr?
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Wer hat die Rahmenbedingungen aufgestellt?
-
Zusammensetzung der Jury, Stimmverteilung?
(Seite 4 Workshopunterlagen)
Antworten,
weitere Erläuterungen (Herr Lutter, Herr Ernsting. Herr Schubert)
-
Für die Fläche, die im Baufenster in der
Anlage rot schraffiert ist, gibt es schon eine Baugenehmigung. Genehmigt ist dort
eine Erweiterung der Gaststätte, sie umfasst eine neue Küche und eine größere Toilettenanlage
für das Restaurant. Die Erweiterung ist bisher aber nicht umgesetzt worden. Die
Eigentümer möchten die Realisierung vom Ergebnis Workshop-Verfahrens abhängig
machen. Ggf. können die Räume der benötigten und bereits genehmigten
Erweiterung in eines der im Workshop-Verfahren entworfenen Gebäude integriert
werden.
-
Das Baufenster für den sog. Ballsaal entspricht
dessen früherer Größe, es ist 240 m² groß.
-
Die Rahmenbedingung für das
Workshop-Verfahren wurden vom Fachbereich Bauen/Wohnen erarbeitet und sind das
Ergebnis der Abstimmung mit dem Eigentümer, für den auch größere bzw. höhere
Maße vorstellbar gewesen wären.
-
Nach Abschluss des Workshop-Verfahrens kann
die Gemeindevertretung frei entscheiden, ob sie mit dem noch aufzustellenden
Bebauungsplan Baurecht für den dann ausgewählten Siegerentwurf schaffen möchte
oder ob sie dahinter zurückbleibt und lediglich die schon vorhandene Bebauung
planungsrechtlich absichert. Es gibt dann keine Schadensersatzansprüche seitens
der Eigentümerfamilie. Die können erst entstehen, wenn ein Bebauungsplan
tatsächlich in Kraft getreten ist.
Frau
Sahlmann zu Protokoll
Bei
der Planung sollte unbedingt bedacht werden: Das ganze Gelände befindet sich im
LSG Parforceheide. Das Haus, die Gaststätte „Zur Schleuse“, ist
denkmalgeschützt. Es befindet sich neben diesem Gelände eine Kindertagesstätte,
auch das sehe ich als problematisch an. Und der Verkehr, der durch Gaststätten-
und Beherbergungsbetrieb erzeugt wird, den sehe ich sehr kritisch. Die vielleicht
zu bauende Tiefgarage könnte möglicherweise mit dem Teltowkanal in Konflikt geraten.
Dies
alles gebe ich zu bedenken und werde deswegen hier nicht zustimmen.
Hinweis:
Aufgrund
technischer Probleme konnte Herr Bültermann ab TOP 10.2.1 nicht mehr per ZOOM
an den Beratungen des Bauausschusses teilnehmen. Es sind nur noch 7 Mitglieder
der Gemeindevertretung anwesend.
Abstimmungsergebnis:
2 Zustimmungen / 1 Ablehnungen / 4 Enthaltungen – mehrheitlich
empfohlen