Beschluss: stimmengleichheit abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 4, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1)      Vor der Aufnahme von weiteren Beratungen zur Bauleitplanung führen der Eigentümer des Grundstücks Stahnsdorfer Damm 19 und die Gemeinde ein kooperatives Workshop-Ver­fahren zur ergänzenden Bebauung westlich / südwestlich des denkmalgeschützten Gebäudeensembles durch. Die dazu vom Eigentümer in Abstimmung mit der Gemeinde formulierten Rahmenbedingungen sind der Anlage zu entnehmen.

2)      Zu dem Workshop-Verfahren werden vier Architekturbüros eingeladen. Die Auswahl eines Workshop-Beitrages, der in die Bauleitplanung übernommen werden soll, erfolgt einvernehmlich durch den Eigentümer und die Gemeinde, vertreten durch den Bürgermeister.

3)      Im Workshop-Verfahren sind die denkmalgeschützten Gebäude zu beachten und der Baumbestand soweit möglich zu erhalten. Insbesondere die folgenden weiteren Planungsvorgaben sind einzuhalten:

a)     „Baufenster“ gemäß Lageplan in der Anlage, offene Bauweise, Nachweis der notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück gemäß Stellplatzsatzung,

b)     Ergänzung des Gebäudebestandes um ein Veranstaltungsgebäude („Ballsaal“) mit max. 240 m² Grundfläche und max. 6,5 m Traufhöhe an der südlichen Fassade,

c)     Ergänzung des Gebäudebestandes um ein oder mehrere Beherbergungsgebäude mit max. 530 m² Gesamtgrundfläche und max. 9,0 m einer Gebäudehöhe (Oberkante),

d)     Ergänzung des Gebäudebestandes um einen Verbindungsbau zwischen Denkmal und Beherbergungsgebäude mit max. 40 m² Grundfläche und max. 4,0 m Gebäudehöhe,

e)     Berücksichtigung der weiteren Bindungen und Hinweise in den Rahmenbedingungen.

 

4)    Der im Workshop-Verfahren ausgewählte Beitrag ist durch entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplan-Entwurf aufzunehmen.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

- Herr Warnick nimmt an der Beratung teil – 9 Hauptausschussmitglieder sind anwesend.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 010/22 beteiligen sich:

- Herr Bültermann

- Herr Templin

- Frau Sahlmann

- Frau Dr. Bastians-Osthaus

- Herr Warnick

- Herr Grubert

 

 

         Im Laufe der Diskussion betont Herr Grubert, dass sich aus dem Architektenwettbewerb heraus keine Ansprüche und keine Verbindlichkeiten weder für das Planungsbüro noch für den Eigentümer ergeben. Der Siegerentwurf sollte die Grundlage einer Idee für einen Bebauungsplan sein. Über den Bebauungsplan entscheidet dann letztendlich die Gemeindevertretung.

Über die Kosten des Verfahrens informiert er zur Gemeindevertretersitzung am 24.03.2022.


Der Gemeindevertretung wird mit Stimmengleichheit keine Empfehlung ausgesprochen, die DS-Nr. 010/22 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 24.03.2022 zu setzen.