Sitzung: 04.04.2022 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 016/22
Herr
Kelm:
erläutert
die Beschlussvorlage. Der B-Plan-Vorentwurf hält sich an die Vorgaben im Aufstellungsbeschluss
und orientiert sich außerdem an den Festsetzungen angrenzender B-Pläne.
An
der Diskussion beteiligen sich:
Herr
Bültermann, Frau Sahlmann, Herr Hahn, Frau Masche, Frau Dr. Fischbach
Diskussionspunkte:
-
B90/Grüne lehnen die Bebauung der
Grundstücke entlang „Wolfswerder“ und „Am Rund“ ab.
-
Welches Grundstück gehört der Gemeinde und
was soll damit geschehen?
-
Die Flurstücke 1552 und 1553 gehören derjenigen
Eigentümergemeinschaft, der auch die östlich angrenzenden Flächen, außerhalb
des B-Plan-Gebietes, gehören?
-
Wenn schon eine Grünfläche angedacht ist,
dann sollten Flurstücke 1552 und 1553 zusammen als Grünfläche vorgesehen werden.
-
Die künftigen Bauherren im Gebiet sollten
sich zur gemeinsamen Energie- und Wärmeversorgung zusammenschließen, z. B.
zwecks gemeinsamer Nutzung von Geothermie.
-
Es sollte geprüft werden, ob in den Textlichen
Festsetzungen zwingend eine bestimmte Heizungsart wie z.B. Geothermie,
Solarthermie u. ä. vorgegeben werden kann.
Ergänzende
Erläuterungen (Herr Ernsting, Herr Kelm):
-
Die Straßenverkehrsflächen „Am Rund“ und
„Wolfswerder“ sind noch privat. Im Rahmen des B-Plan-Verfahrens sollen diese
Flächen als Straße und ganz im Osten von Wolfswerder als Grünfläche festgesetzt
werden, als Übergang zur daran anschließenden freien Landschaft.
-
Es ist möglich und rechtlich zulässig, auch beide
Flurstücke (1552, 1553) als Grünfläche festzusetzen.
-
Aus dem B-Plan-Vorentwurf können noch keinerlei
Rechtsansprüche abgeleitet werden.
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Eigentum der Gemeinde ist Flurstück 548. Wie
dieses Grundstück künftig tatsächlich genutzt werden soll, kann nach
Inkrafttreten des B-Planes von der Gemeindevertretung entschieden werden.
-
Ob die Festlegung auf bestimmte
Heizungsarten in einem B-Plan möglich ist, muss geprüft werden.
Herr
Bültermann:
Ich
werde den Antrag von Frau Sahlmann, auch die Fläche Flurstück 1552 als
Grünfläche vorzusehen, nicht zustimmen. Die Festsetzung als Grünfläche stellt
einen unrechtmäßigen Eingriff in das Privateigentum dar.
Antrag
Frau Sahlmann:
Abweichende
Stellungnahme/Änderungsvorschlag zur DS-Nr.
016/22
Im
Vorentwurf zum Bebauungsplan 026 wird zusätzlich zu Flur 9 Flurstück 1553 auch
die Fläche Flurstück 1552 als öffentliche Grünfläche dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
Maßgabe
5 Zustimmungen / 2 Ablehnungen / 1 Enthaltungen – mehrheitlich empfohlen
Abstimmungsergebnis:
4 Zustimmungen / 3 Ablehnungen / 1 Enthaltungen – mehrheitlich empfohlen