Herr Kelm:

erläutert die Beschlussvorlage. Der B-Plan-Vorentwurf hält sich an die Vorgaben im Aufstellungsbeschluss und orientiert sich außerdem an den Festsetzungen angrenzender B-Pläne.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Bültermann, Frau Sahlmann, Herr Hahn, Frau Masche, Frau Dr. Fischbach

 

Diskussionspunkte:

-        B90/Grüne lehnen die Bebauung der Grundstücke entlang „Wolfswerder“ und „Am Rund“ ab.

-        Welches Grundstück gehört der Gemeinde und was soll damit geschehen?

-        Die Flurstücke 1552 und 1553 gehören derjenigen Eigentümergemeinschaft, der auch die östlich angrenzenden Flächen, außerhalb des B-Plan-Gebietes, gehören?

-        Wenn schon eine Grünfläche angedacht ist, dann sollten Flurstücke 1552 und 1553 zusammen als Grünfläche vorgesehen werden.

-        Die künftigen Bauherren im Gebiet sollten sich zur gemeinsamen Energie- und Wärmeversorgung zusammenschließen, z. B. zwecks gemeinsamer Nutzung von Geothermie.

-        Es sollte geprüft werden, ob in den Textlichen Festsetzungen zwingend eine bestimmte Heizungsart wie z.B. Geothermie, Solarthermie u. ä. vorgegeben werden kann.

 

Ergänzende Erläuterungen (Herr Ernsting, Herr Kelm):

-        Die Straßenverkehrsflächen „Am Rund“ und „Wolfswerder“ sind noch privat. Im Rahmen des B-Plan-Verfahrens sollen diese Flächen als Straße und ganz im Osten von Wolfswerder als Grünfläche festgesetzt werden, als Übergang zur daran anschließenden freien Landschaft.

-        Es ist möglich und rechtlich zulässig, auch beide Flurstücke (1552, 1553) als Grünfläche festzusetzen.

-        Aus dem B-Plan-Vorentwurf können noch keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.

-        Eigentum der Gemeinde ist Flurstück 548. Wie dieses Grundstück künftig tatsächlich genutzt werden soll, kann nach Inkrafttreten des B-Planes von der Gemeindevertretung entschieden werden.

-        Ob die Festlegung auf bestimmte Heizungsarten in einem B-Plan möglich ist, muss geprüft werden.

 

Herr Bültermann:

Ich werde den Antrag von Frau Sahlmann, auch die Fläche Flurstück 1552 als Grünfläche vorzusehen, nicht zustimmen. Die Festsetzung als Grünfläche stellt einen unrechtmäßigen Eingriff in das Privateigentum dar.

 

Antrag Frau Sahlmann:

Abweichende Stellungnahme/Änderungsvorschlag zur DS-Nr. 016/22

Im Vorentwurf zum Bebauungsplan 026 wird zusätzlich zu Flur 9 Flurstück 1553 auch die Fläche Flurstück 1552 als öffentliche Grünfläche dargestellt.

 


Abstimmungsergebnis: Maßgabe

5 Zustimmungen / 2 Ablehnungen / 1 Enthaltungen – mehrheitlich empfohlen

 

Abstimmungsergebnis:

4 Zustimmungen / 3 Ablehnungen / 1 Enthaltungen – mehrheitlich empfohlen