Die Klagen aus der Bürgerschaft über zu schnelles Fahren von Kraftfahrzeugen, auch in Wohngebieten und in Tempo-30-Zonen, reißen nicht ab.  

Deshalb frage ich den Bürgermeister:

 

1.   Gibt es eine Warteliste für Anträge von Einwohnerinnen und Einwohnern, in ihrer jeweiligen Straße Geschwindigkeitsmessungen mit den in der Verwaltung vorgehaltenen mobilen Messanlagen durchzuführen?

2.   Wer führt diese Warteliste und welche Straßen/Straßenabschnitte in der Ortslage sind darin aufgeführt?

3.   Mit welcher Zeitdauer rechnet der Bürgermeister, bis die bis jetzt vorliegenden Anträge abgearbeitet und ausgewertet sind und die jeweiligen Ergebnisse den Antragstellern und den zuständigen Fachgremien der Gemeindevertretung übermittelt werden?

 

 

Die Fragen wurden durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.