Sitzung: 05.05.2011 Gemeindevertretung
Vorlage: DS-Nr. 094/11
Auf Antrag der Fraktionen CDU, SPD/PRO,
B 90/Grüne, Die LINKE. und FDP hat die Gemeindevertretung am 23.09.2010 die
Einführung einer Einbahnstraßenregelung für die Straße Uhlenhorst im Abschnitt
zwischen Ernst-Thälmann-Straße und Karl-Marx-Straße sowie ihre Absicht zur
Teileinziehung dieses Straßenabschnitts für Lastkraftwagen mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über 3,5 t, ausgenommen Anlieger, beschlossen. Zugleich hat sie
den Bürgermeister beauftragt, die beschlossene Absicht der Teileinziehung
gemäß den Vorschriften des Brandenburgischen Straßengesetzes bekannt zu machen.
Ich frage den Bürgermeister:
1. Ist die
Absicht der Teileinziehung im Amtsblatt der Gemeinde bekannt gemacht
worden? Wenn nicht, warum?
2. Welcher
Fachbereich ist dafür verantwortlich?
3. Wann ist
jetzt spätestens mit der Teileinziehung zu rechnen?
4. Welchen
Stand hat das Verfahren der straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen
(Einbahnstraße – mit Radverkehr in Gegenrichtung frei -, Durchfahrtsverbot für
LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht)?
5. Welche
konkreten Schritte hat dazu der Bürgermeister bislang im Einzelnen unternommen?
Die Fragen wurden durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.