Auf Antrag der Fraktionen CDU, SPD/PRO, B 90/Grüne, Die LINKE. und FDP hat die Gemeindevertretung am 23.09.2010 die Einführung einer Einbahnstraßenregelung für die Straße Uhlenhorst im Abschnitt zwischen Ernst-Thälmann-Straße und Karl-Marx-Straße sowie ihre Absicht zur Teileinziehung dieses Straßenabschnitts für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, ausgenommen Anlieger, beschlossen. Zugleich hat sie den Bürgermeister beauftragt, die beschlossene Absicht der  Teileinziehung gemäß den Vorschriften des Brandenburgischen Straßengesetzes bekannt zu machen. Ich frage den Bürgermeister:

 

1.   Ist die Absicht der Teileinziehung  im Amtsblatt der Gemeinde bekannt gemacht worden? Wenn nicht, warum?

2.   Welcher Fachbereich ist  dafür verantwortlich?

3.   Wann ist jetzt spätestens mit der Teileinziehung zu rechnen?

4.   Welchen Stand hat das Verfahren der straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen (Einbahnstraße – mit Radverkehr in Gegenrichtung frei -, Durchfahrtsverbot für LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht)?

5.   Welche konkreten Schritte hat dazu der Bürgermeister bislang im Einzelnen unternommen?

 

 

Die Fragen wurden durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.