Beschluss: in Fachausschuss verwiesen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 6, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1.   Vor der Aufnahme von weiteren Beratungen zur Bauleitplanung führen der Eigentümer des Grundstücks Stahnsdorfer Damm 19 und die Gemeinde ein kooperatives Workshop-Ver­fahren zur ergänzenden Bebauung westlich/südwestlich des denkmalgeschützten Gebäudeensembles durch. Die dazu vom Eigentümer in Abstimmung mit der Gemeinde formulierten Rahmenbedingungen sind der Anlage zu entnehmen.

2.   Zu dem Workshop-Verfahren werden vier Architekturbüros eingeladen. Die Auswahl eines Workshop-Beitrages, der in die Bauleitplanung übernommen werden soll, erfolgt einvernehmlich durch den Eigentümer und die Gemeinde, vertreten durch den Bürgermeister.

3.   Im Workshop-Verfahren sind die denkmalgeschützten Gebäude zu beachten und der Baumbestand soweit möglich zu erhalten. Insbesondere die folgenden weiteren Planungsvorgaben sind einzuhalten:

a.    „Baufenster“ gemäß Lageplan in der Anlage, offene Bauweise, Nachweis der notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück gemäß Stellplatzsatzung,

b.    Ergänzung des Gebäudebestandes um ein Veranstaltungsgebäude („Ballsaal“) mit max. 240 m² Grundfläche und max. 6,5 m Traufhöhe an der südlichen Fassade,

c.    Ergänzung des Gebäudebestandes um ein oder mehrere Beherbergungsgebäude mit max. 530 m² Gesamtgrundfläche und max. 9,0 m einer Gebäudehöhe (Oberkante),

d.    Ergänzung des Gebäudebestandes um einen Verbindungsbau zwischen Denkmal und Beherbergungsgebäude mit max. 40 m² Grundfläche und max. 4,0 m Gebäudehöhe,

e.    Berücksichtigung der weiteren Bindungen und Hinweise in den Rahmenbedingungen.

4.   Der im Workshop-Verfahren ausgewählte Beitrag ist durch entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplan-Entwurf aufzunehmen.

 

 

Anlage

·       Workshop-Verfahren zur ergänzenden Bebauung westlich/südwestlich des denkmalgeschützten Gebäudeensembles, Entwurf Rahmenbedingungen (Stand 21.02.2022)

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 010/22 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Frau Masche

Frau Scheib

Frau Pichl

Frau Sahlmann

Herr Templin

Herr Bültermann

Frau Richel

Herr Gutheins

Herr Warnick

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Herrn Bültermann – Ende der Rednerliste

 

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:

Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich angenommen.

 

 

Nach Rednerliste dürfen noch reden:

Herr Templin

Frau Scheib

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Herrn Templin – Verweisung in den Bauausschuss

Frau Pichl spricht gegen den Geschäftsordnungsantrag.

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:

Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich angenommen.

 

 

Persönliche Erklärung von Herrn Gutheins

Ich finde es schon kurios, wenn ich in meinem Redebeitrag eine Frage stelle zu einer Ausgleichsabgabe, genauso was die Gerechtigkeit betrifft mit verschiedenen anderen Bauprojekten, dass ich darauf keine Antworten bekomme. Sie geben hier eine Beschlussvorlage in die Gemeindevertretung und in die Ausschüsse, da müssen Sie doch auch um die Stimmen ein bisschen werben.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Dass das Grundstück als nicht bebaubare Fläche vorgesehen ist, ist ein Versäumnis. Grundsätzlich gibt es dort ein Gebäude und auch einen Ballsaal und eigentlich hätte der B-Plan das ausweisen müssen. Wenn man an einem einzigen Grundstück eine Erweiterung macht, die das Baurecht für den Eigentümer verbessert, gibt es selbstverständlich für die Gemeinde keinen Ausgleich. Den gibt es nur, und Herr Gutheins, Sie sind Mitglied im Aufsichtsrat, wenn wir es zuvor als Entwicklungsgebiet klassifizieren und dann einen Anfangswert und einen Endwert feststellen. Das würde man für ein Grundstück nicht machen. Ansonsten ist es so, wie wenn Sie ein Grundstück haben und Sie dürfen da etwas mehr drauf bauen. Es gibt keinen Ausgleich. Das sieht das Baugesetzbuch nicht vor und das ist auch richtig so. Ich habe die Diskussion so verstanden, dass ich die Verweisung in den Bauausschuss so aufnehme, dass ich vor der Bauausschuss-Sitzung mit dem Eigentümer Kontakt aufnehme, inwieweit wir eventuell auch schon im Vorfeld die Maßgaben, die vorgesehen sind, für die neue Beschlussvorlage entweder schon vorher ändern oder im Bauausschuss einen geänderten Vorschlag einbringen. Es ist eine gute Entscheidung, dass wir es nochmal in den Ausschuss geben. Da kann man sehen, ob es einen größten gemeinsamen Nenner gibt, der dann mehrheitsfähig ist. Wenn das nicht der Fall ist, werden wir im Mai endgültig darüber entscheiden.