Frau Richel möchte nochmals wissen, ob Sie, Herr Grubert, gehört haben, ob im Landkreis oder im Land darüber gesprochen wurde, dass Gastfamilien von ukrainischen Kriegsflüchtlingen eine Erstattung erhalten. Es geht ihr nicht um die Leistungen, die die Flüchtlinge bekommen, sondern darum, ob private Haushalte für die Unterbringung von Flüchtlingen eine Erstattung bekommen. Die privaten Haushalte haben höhere Energiekosten, Wasserkosten usw..

Herr Grubert teilt mit, dass es im Moment die Auffassung des Landes ist, dass diejenigen, die Kriegsflüchtlinge aufgenommen haben, eine soziale Leistung erbringen, die sie im Augenblick so lange, wie kein Mietvertrag oder ähnliches besteht, freiwillig als Spende erbringen. Im Landtag soll auf Antrag im Moment diskutiert werden, dass ein pauschales Entgelt gezahlt werden soll.  Derzeitig ist es aber noch so, wer selbständig Kriegsflüchtlinge aufnimmt, macht dies freiwillig.