Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 4, Nein: /, Enthaltungen: 2, Befangen: /

Beschlussvorschlag:

 

Auf Grundlage des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung einschließlich des 1. Nachtragshaushaltsplans für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2022 in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 

 


Frau Braune erläutert die vorliegende Beschlussvorlage anhand einer Präsentation.

Die Präsentation wird als Anlage zum Protokoll gegeben.

Vorab informierte die Kämmerin, dass die heutige Sondersitzung notwendig ist, weil die Bindefrist für die Beauftragung der Firmen, für die Sommerfeldsiedlung, am 12. April 2022 endet.

Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht wurde dieser Nachtragshaushalt aufgestellt.

 

Ø  Herr Grubert nimmt ab 16:10 Uhr an dieser Sitzung teil.

 

Des Weiteren informiert Frau Braune, dass die Wertgrenze von 600.000,00 € auf 1 Mio. € angehoben werden soll.

Herr Gutheins bittet zukünftig darum, dass an die Planer herangetreten werden sollte, dass sich die Bindefristen der Firmen an die Sitzungstermine der Gremien anpassen, um Sondersitzungen zu vermeiden.

Diese Anregung nimmt die Kämmerin auf.

Herr Krüger hat ein Problem damit, die Wertgrenze von 600 TEUR auf 1 Mio. zu setzen. Warum ist dies dem Zeitproblem geschuldet?

Frau Braune merkt dazu an, dass natürlich immer die Information an die Gemeindevertreter erfolgt, wenn  über- und außerplanmäßige Ausgaben erforderlich sind.

Mit der Erhöhung der Wertgrenze ersparen wir uns die Erstellung eines Nachtragshaushaltes und die Verwaltung wäre flexibler. Wird die Wertgrenze nicht angehoben, wird voraussichtlich in Zukunft öfter ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden müssen.

Der Bürgermeister ergänzt die Aussage der Kämmerin dahingehend, wenn bei einer geplanten Investitionsmaßnahme eine Kostenüberschreitung vorhanden ist, muss sowieso ein Beschluss der Gemeindevertretung einholt werden. Wird die Wertgrenze nicht angehoben, muss immer ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden. Jeder zu erstellende Nachtragshaushalt verbraucht auch Personalressourcen. Er bittet darum, dass der Verwaltung die Arbeit erleichtert wird.

Herr Warnick merkt an, dass auch die Gemeindevertreter viel Zeit investieren müssen, wenn jedes Mal ein Nachtragshaushalt beraten und beschlossen werden muss. Das zieht immer Sondersitzungen nach sich. Er spricht sich für die Erhöhung der Wertgrenze aus. Aus seiner Sicht gehen keine Informationen verloren. Die Kämmerin könnte gebeten werden, dass zu jeder Sitzung des Finanzausschusses die Information gegeben wird, welche Baumaßnahmen teurer werden.

Frau Richel sieht die Wertgrenze auch als eine Art Sichtgrenze. Für die Gemeindevertreter wird dadurch nachvollziehbar, warum etwas teurer wird. Sie kann sich grundsätzlich eine Erhöhung der Wertgrenze vorstellen, jedoch nicht auf 1 Mio. €.

Sie möchte gern wissen, welche Investitionen gerade durchgeführt werden, die tatsächlich in dieser Größenordnung liegen. Des Weiteren möchte Sie wissen, seit wann der Verwaltung bekannt ist, dass eine Gewerbesteuernachzahlung eines Steuerzahlers zu erwarten ist.

Heute liegt ein Nachtragshaushalt vor, weil eine Kostenüberschreitung beim Bauvorhaben Sommerfeldsiedlung vorliegt. Gleichfalls hatten wir eine Kostenüberschreitung beim geplanten Bauvorhaben Hortneubau. Dafür wurde kein Nachtragshaushalt aufgestellt. Das kann Frau Richel nicht nachvollziehen und deshalb wird sie den vorliegenden Nachtragshaushalt ablehnen.

Der Bürgermeister kritisiert die Aussage von Frau Richel. Aus seiner Sicht versucht Frau Richel mit ihm eine Diskussion über den Hortneubau anzufangen, obwohl der Nachtragshaushalt für das Bauvorhaben Sommerfeldsiedlung vorliegt. Der Bürgermeister macht nochmals deutlich, dass der Hortneubau nicht daran gescheitert ist, dass kein Nachtragshaushalt vorgelegt wurde, sondern weil die Kinderzahlen rückläufig sind und die Baukosten für ein zu betreuendes Kind bei ca. 100.000,00 € liegen würden.

Frau Braune teilt mit, dass erst seit ca. 1 ½ Wochen bekannt ist, dass eine Gewerbesteuernachzahlung eines Steuerzahlers ansteht. Herr Grubert merkt dazu noch an, dass da aber noch ein Widerspruchsverfahren läuft.

Weiter berichtet Frau Braune, dass der Ersatzhortneubau einen zweiten Nachtragshaushalt nach sich ziehen wird.

 

Frau Richel gibt zu Protokoll:

Wir haben seit 2017 einen Beschluss für den Bau eines Hortes. Seit 2017 sind eine ganze Menge Jahre vergangen. Seit 2017 gab es Ruhenderklärungen und Aussetzungen des Hortneubaus. Ja es gibt steigende Baukosten. Die gab es aber auch schon 2017. Die Baukosten sind grundsätzlich immer gestiegen. Das ist für mich kein Argument. Die Schulentwicklungsplanung die wir in diesem Jahr hatten, 2022, gibt eigentlich keine großartigen Veränderungen zum Beschlussjahr 2017 her, in der Veränderung der Schüler- und Hortzahlen. Ich verstehe die Aussage an der Stelle nicht und ich werde keiner Nachtragssatzung zustimmen, wenn nicht geregelt ist, was mit dem Hort passiert. Denn tatsächlich ist hier ein Nachtragshaushalt möglich, für eine Sommerfeldsiedlung, die auch wichtig ist, will ich gar nicht abstreiten, aber der Hortneubau ist genauso wichtig und bedürfe im Zweifel auch eines Nachtragshaushaltes. Dankeschön.

 

Herr Gutheins gibt zu bedenken, dass im Zusammenhang mit der Erhöhung der Wertgrenze auch die Deckungsreserve betrachtet werden muss.

Herr Warnick macht ebenfalls nochmals deutlich, dass der Hortneubau aus einer Sicht nicht abgelehnt wurde, weil er zu teuer war, sondern weil er auf Dauer  nicht mehr benötigt wird. Die Zahlen der Kinder sinken. Aus seiner Sicht kann der Hortneubau und die Sommerfeldsiedlung nicht verglichen werden.

Der Bürgermeister stellt klar, dass er bei diesem Nachtragshaushalt keine Diskussion mehr zum Hortneubau führen wird. Hier geht es um die Sommerfeldsiedlung.

Der Bürgermeister weist daraufhin, wenn diesem Nachtragshaushalt nicht zugestimmt wird, kann er den Beschluss der STRABAG nicht annehmen. Dies wird dazu führen, wenn die Sommerfeldsiedlung saniert werden soll, dass andere Wege gefunden werden müssen, die eindeutig teurer sein werden.          

 

Frau Richel gibt zu Protokoll:

Ich möchte zu Protokoll geben, dass der Hort Am Seeberg mit einer Ausnahmegenehmigung läuft und zwar bis zum Sommer diesen Jahres. Wir brauchen dringend Klärung der Hortmöglichkeiten.

 

Frau Braune erläutert nochmals, warum der vorliegende Nachtragshaushalt gemacht werden musste. Die Bindefrist für die Angebote enden am 12. April 2022. Die Bindefrist soll aber eingehalten werden um weitere Kostenerhöhungen zu vermeiden.

Über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben erhalten Sie, wie jedes Jahr, eine Übersicht.

Frau Pichl kann die Sorge von Frau Richel zwecks Hortneubau teilen. Die Entscheidung darüber ist aber bereits getroffen worden.

Frau Pichl möchte gern wissen, wie es mit den Fördertöpfen der PV-Anlagen aussieht.

Dazu kann Frau Braune informieren, dass dies in den 2. Nachtragshaushalt aufgenommen wird.

Herr Gutheins möchte gern noch abschließend wissen, wann die Submission für das Bauvorhaben Sommerfeldsiedlung war.

Dazu kann die Kämmerin berichten, dass die Submission im Februar 2022 war, jedoch erst nach dem 24. Februar 2022.

 

 


Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr. 033/22 zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 033/22 erfolgt mit 4 Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen und 2-Enthaltungen.    

 

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Herr Gutheins, Herr Krüger, Herr Warnick, Frau Richel und Frau Pichl.