Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Ernsting: Die Drucksache wurde bereits in der letzten Bauausschusssitzung und in der Sitzung der Gemeindevertretung beraten, dort aber in den BA zurückverwiesen.

Nach der Sitzung der Gemeindevertretung erklärte der Eigentümer und Auslober des Workshop-Verfahrens, dass er der Gemeinde die Auswahl bzw. Auslosung von Architekturbüros überlässt. Außerdem reduzierte er die Fläche für das angedachte Beherbergungsgebäude von 530 m² auf 495 m².

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Frau Scheib, Frau Sahlmann, Herr Dr. Braun

 

Diskussionspunkte:

-        Durch geschickte Bebauung mit einem Beherbergungsgebäude kann Lärmminderung gegenüber dem angrenzenden Wohngebiet erzielt werden.

 

19:19 Uhr Frau Masche verlässt die Sitzung, es sind noch 7 Gemeindevertreter anwesend.

 

Abweichende Stellungnahme/ Änderung:

Den Rahmenbedingungen zum Workshop-Verfahren (vgl. Anlage zu DS-Nr. 010/22) wird die folgende zusammenfassende Erläuterung hinzugefügt.

 

Das Workshop-Verfahren dient zur Klärung der Verträglichkeit einer zusätzlichen Bebauung mit den städtebaulichen und landschaftlichen Gegebenheiten des Grundstückes.

Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf folgenden Punkten:

1. Erhalt des Baumbestandes und Einpassung der neuen Bebauung in die natürliche Topographie und Charakteristik des Landschaftsbezuges, sowie der Eigenart der bestehenden Gebäude.

2. Schutz der Nachbarschaft vor Emissionen, sowie verträgliche Anordnung der Stellplätze und Zufahrten.

3. Verwendung von nachhaltigen Baumaterialien und Ausarbeitung eines Energiekonzeptes, das auch den Bestand mit einbezieht.

4. Die Planung der neuen baulichen Anlagen betreffend:

4.1 den "Ballsaal" auf dem historischen Grundriss,

4.2 das Ergänzungsgebäude für Beherbergungsräume und Nebenräume mit möglicher Verbindung zum Bestand.

In Abhängigkeit zum vorgestellten Entwurf ist die Gebäudehöhe zu wählen, die sich ausdrücklich dem Bestand unterordnen soll.

Die Ausdehnung und damit Grundfläche des neuen Beherbergungsgebäudes ist auf Verträglichkeit zu prüfen. Eine genaue Vorgabe wird dazu nicht gemacht, der Entwurf soll eine vernünftige und verträgliche Abwägung zwischen dem Schutz des landschaftsbezogenen Standortes und einem vernünftigen, wirtschaftlichen Betreiberkonzept liefern.

 

Die in DS-Nr. 010/22 genannten Maß-Obergrenzen bleiben verbindlich in dem Sinne, dass sie auch unterschritten, jedoch nicht überschritten werden dürfen.


Abstimmungsergebnis:

5 Zustimmungen / 2 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – mehrheitlich empfohlen

 

Abstimmungsergebnis: Maßgabe

5 Zustimmungen / 1 Ablehnungen / 1 Enthaltungen – mehrheitlich empfohlen