Sitzung: 02.05.2022 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 010/22/1
1)
Vor
der Aufnahme von weiteren Beratungen zur Bauleitplanung führen der Eigentümer
des Grundstücks Stahnsdorfer Damm 19 und die Gemeinde ein kooperatives
Workshop-Verfahren zur ergänzenden Bebauung westlich / südwestlich des
denkmalgeschützten Gebäudeensembles durch. Die dazu vom Eigentümer in
Abstimmung mit der Gemeinde formulierten Rahmenbedingungen sind der Anlage
zu entnehmen.
2)
Zu
dem Workshop-Verfahren werden vier Architekturbüros eingeladen. Die Auswahl
eines Workshop-Beitrages, der in die Bauleitplanung übernommen werden soll,
erfolgt einvernehmlich durch den Eigentümer und die Gemeinde, vertreten durch
den Bürgermeister.
3)
Im
Workshop-Verfahren sind die denkmalgeschützten Gebäude zu beachten und der
Baumbestand soweit möglich zu erhalten. Insbesondere die folgenden weiteren
Planungsvorgaben sind einzuhalten:
a) „Baufenster“ gemäß Lageplan in der
Anlage, offene Bauweise, Nachweis der notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück
gemäß Stellplatzsatzung,
b) Ergänzung des Gebäudebestandes um ein
Veranstaltungsgebäude („Ballsaal“) mit max. 240 m² Grundfläche und
max. 6,5 m Traufhöhe an der südlichen Fassade,
c) Ergänzung des Gebäudebestandes um ein
oder mehrere Beherbergungsgebäude mit max. 495 m² Gesamtgrundfläche
und max. 9,0 m einer Gebäudehöhe (Oberkante),
d) Ergänzung des Gebäudebestandes um
einen Verbindungsbau zwischen Denkmal und Beherbergungsgebäude mit max.
40 m² Grundfläche und max. 4,0 m Gebäudehöhe,
e)
Berücksichtigung
der weiteren Bindungen und Hinweise in den Rahmenbedingungen.
4)
Der
im Workshop-Verfahren ausgewählte Beitrag ist durch entsprechende Festsetzungen
in den Bebauungsplan-Entwurf aufzunehmen.
Herr Ernsting, Fachbereichsleiter
Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 010/22/1 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung
am 19.05.2022 zu setzen.