Beschlussvorschlag

1)      Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“ (vgl. Anl. 2 und 3) wird gebilligt.

2)      Der Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

Daran anschließend ist unter Berücksichtigung der Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegen­heit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unter­scheidende Lösungen, die für die Neugestaltung bzw. Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Den Bürgerinnen und Bürgern ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

Es gibt eine Maßgabe aus dem Bauausschuss, die aber zur heutigen Sitzung nicht verteilt wurde. Sie lautet:

 

Maßgabe Bauausschuss:

Im Vorentwurf zum Bebauungsplan 026 wird zusätzlich zu Flur 9 Flurstück 1553 auch die Fläche Flurstück 1552 als öffentliche Grünfläche dargestellt.

Die Maßgabe fand im Bauausschuss mehrheitlich Zustimmung.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 016/22 beteiligen sich:

- Herr Bültermann

- Frau Scheib

- Herr Hahn       bittet nachdrücklich um Beachtung der Maßgabe bei erneuter Diskussion

- Frau Pichl

- Frau Sahlmann

- Herr Templin

- Herr Grubert

- Herr Ernsting

 

Antrag von Herrn Bültermann,

diese Beschlussvorlage nicht in die Gemeindevertretung zu delegieren, sondern nochmals im Bauausschuss zu diskutieren, um gemeinsam Lösungen zu erreichen.

 

Frau Scheib schließt sich dem Antrag von Herrn Bültermann an.

 

 

         Die Beschlussvorlage wird von der Verwaltung zurückgezogen und erneut in den Bauausschuss     eingebracht.

 

 

Persönliche Erklärung von Herrn Grubert zu Protokoll:

„Ich bin gegen die Bebauung des hinteren Wolfswerders aus persönlicher Überzeugung, da es im Augenblick nicht angemessen ist. Ich maße mir aber nicht an zu entscheiden, was in 10 oder 15 Jahren ist. Deshalb halte ich es für sinnvoll, das Flurstück 1553 als Grünfläche auszuweisen und das Flurstück 1552 offen zu lassen als Verkehrsfläche, falls eine Gemeindevertretung in 10 oder 15 Jahren etwas Anderes entscheidet, weil sich andere Situationen ergeben haben, dann maße ich mir nicht an, das jetzt zu entscheiden. Deshalb habe ich die Beschlussvorlage zurückgezogen. Wenn die Entscheidung nach einer weiteren Beratungsrunde wieder so ist, dass das Flurstück 1552 öffentliche Grünfläche werden soll, dann hat die Mehrheit so entschieden. Nur werden wir dann etwas Unangenehmes erreichen. Nämlich, wir werden dann seitens des Eigentümers in ein langes Verfahren gehen, und ob das zielführend ist, weiß ich auch nicht. Deshalb sollten wir uns in dem Beschluss positionieren und einen Konsens finden, dass wir gegen die Bebauung des hinteren Wolfswerders sind.“


Die DS-Nr. 016/22 wird von der Verwaltung zurückgezogen und in den Bauausschuss verwiesen.