Sitzung: 02.05.2022 Hauptausschuss
Beschluss: in Fachausschuss verwiesen mit Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 016/22
1)
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes
KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“ (vgl. Anl. 2 und 3) wird gebilligt.
2)
Der Bürgermeister wird beauftragt, zu dem
Vorentwurf die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Daran anschließend ist unter
Berücksichtigung der Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über
allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende
Lösungen, die für die Neugestaltung bzw. Entwicklung des Gebietes in Betracht
kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Den Bürgerinnen
und Bürgern ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im
Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig
öffentlich bekanntzumachen.
Herr Ernsting, Fachbereichsleiter
Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
Es gibt eine Maßgabe aus dem
Bauausschuss, die aber zur heutigen Sitzung nicht verteilt wurde. Sie lautet:
Maßgabe
Bauausschuss:
Im Vorentwurf zum Bebauungsplan 026
wird zusätzlich zu Flur 9 Flurstück 1553 auch die Fläche Flurstück 1552 als
öffentliche Grünfläche dargestellt.
Die Maßgabe fand im Bauausschuss
mehrheitlich Zustimmung.
An
der Aussprache zur DS-Nr. 016/22 beteiligen sich:
- Herr Bültermann
- Frau Scheib
- Herr Hahn bittet nachdrücklich um
Beachtung der Maßgabe bei erneuter Diskussion
- Frau Pichl
- Frau Sahlmann
- Herr Templin
- Herr Grubert
- Herr Ernsting
Antrag
von Herrn Bültermann,
diese Beschlussvorlage nicht in die
Gemeindevertretung zu delegieren, sondern nochmals im Bauausschuss zu
diskutieren, um gemeinsam Lösungen zu erreichen.
Frau Scheib schließt sich dem Antrag
von Herrn Bültermann an.
→ Die Beschlussvorlage wird von der Verwaltung zurückgezogen
und erneut in den Bauausschuss eingebracht.
Persönliche
Erklärung von Herrn Grubert zu Protokoll:
„Ich bin gegen die Bebauung des
hinteren Wolfswerders aus persönlicher Überzeugung, da es im Augenblick nicht
angemessen ist. Ich maße mir aber nicht an zu entscheiden, was in 10 oder 15
Jahren ist. Deshalb halte ich es für sinnvoll, das Flurstück 1553 als
Grünfläche auszuweisen und das Flurstück 1552 offen zu lassen als
Verkehrsfläche, falls eine Gemeindevertretung in 10 oder 15 Jahren etwas
Anderes entscheidet, weil sich andere Situationen ergeben haben, dann maße ich
mir nicht an, das jetzt zu entscheiden. Deshalb habe ich die Beschlussvorlage
zurückgezogen. Wenn die Entscheidung nach einer weiteren Beratungsrunde wieder
so ist, dass das Flurstück 1552 öffentliche Grünfläche werden soll, dann hat
die Mehrheit so entschieden. Nur werden wir dann etwas Unangenehmes erreichen.
Nämlich, wir werden dann seitens des Eigentümers in ein langes Verfahren gehen,
und ob das zielführend ist, weiß ich auch nicht. Deshalb sollten wir uns in dem
Beschluss positionieren und einen Konsens finden, dass wir gegen die Bebauung
des hinteren Wolfswerders sind.“
Die
DS-Nr. 016/22 wird von der Verwaltung zurückgezogen und in den Bauausschuss
verwiesen.