Sitzung: 02.05.2022 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: DS-Nr. 022/22
1)
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete
Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis, gemäß § 10
Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch
Art. 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I
S. 4147) – BauGB ‑den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
KLM-VEP-003 „Kanalweg 4“ (vgl. Anlagen 2 und 3) als Satzung.
2)
Die
Begründung wird gebilligt.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.
Herr Ernsting, Fachbereichsleiter
Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
Der Gemeindevertretung wird
einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 022/22 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
19.05.2022 zu setzen.