Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung v. 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes v. 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) - BauGB - i. V. m. § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) v. 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes v. 23. Juni 2021 (GVBl. I/21, [Nr. 21]), wird die in der Anlage beigefügte

Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich „Gebiet östlich OdF-Platz“

beschlossen.

 

Die Veränderungssperre ist ortsüblich bekanntzumachen. Sie tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 023/22 beteiligen sich:

- Herr Templin

- Frau Scheib

- Herr Grubert


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 023/22 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 19.05.2022 zu setzen.