Herrn Musiol liegt eine Einwendung zur Niederschrift von Frau von Törne vor.

 

Frau von Törne mahnt den TOP 3 Satz 2: „Weiterhin wurde sich darüber verständigt, dass in der Regel auch die Struktur der TO eingehalten wird;…“ betreffend an. Sie schreibt, dass es einen Widerspruch gibt zwischen der Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten und den Aussagen des Ältestenrates. Herr Musiol informierte Frau von Törne per E-Mail darüber, dass in der Niederschrift des Ältestenrates dazu ausgeführt ist, dass sich die Mitglieder des Ältestenrates darüber einig sind, dass die veröffentlichte Tagesordnung nur in begründeten Einzelfällen verändert werden sollte. Herr Musiol sieht keinen Widerspruch. Ferner ist die Niederschrift des Ältestenrates noch nicht bestätigt und damit eine vorläufige Niederschrift ist.

 

Herr Musiol stellt die Einwendung zurück, bis die Niederschrift des Ältestenrates bestätigt wurde.

 

Der Verwaltung liegt eine weitere schriftliche Einwendung vor. Sie wurde von Herrn Bittroff fristgemäß am 02.05.2011 an die Schriftführerin, Frau Huckshold, per E-Mail gesandt. Die Einwendung betrifft TOP 8.4.5 „Auswertung Geschwindigkeitsmessung Am Fuchsbau".. Zitat: „…auf Seite 9 ist meines Erachtens der Satz ´Herr Bittroff empfiehlt bei der nächsten Messung eine Stummschaltung´. Das habe ich so nicht gesagt. Ich bin der Meinung, daß wir jetzt wo uns Zahlen der Stummschaltung vorliegen, keine weitere Messung als Stummschaltung mehr vornehmen sollten. Wir wollen dem Verkehrsteilnehmer auf sein pflichtwidriges Verhalten (Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit) aufmerksam machen um eine Verhaltensänderung zu erreichen.“