Sitzung: 19.05.2022 Gemeindevertretung
1.
Herr Biese,
Am Mooskissen 28
1.1 Ich
wohne seit 1997 mit der Familie in der Stolper-Weg-Siedlung an der unmittelbaren
Grenze zur Schleuse bzw. zum Restaurant BAPU. Meine Fragen beziehen sich auf
das Thema Restaurant. Wie ist der Verfahrens- und Kenntnisstand in Bezug auf
die laufenden Verfahren was Lärmbeschwerden betrifft oder auch das Versagen der
Terrassennutzung und des Betriebs der Außengastronomie? Dort gibt es
Erweiterungen der Außenterrasse, Baumfällarbeiten und noch andere Punkte. Es
geht auch darum, dass dort, wahrscheinlich auch ohne Genehmigung,
Aufschüttungen von Kiesflächen erfolgt sind, um dort eine große Parkfläche für
weitere Autos und Gäste zu erstellen. Außerhalb der Terrasse sind auch weitere
Tische aufgestellt worden. Dann ist ein Zaun in unsere Richtung gezogen worden,
der wahrscheinlich als Lärmschutz fungieren soll. Dieser ist mittlerweile
Richtung Landschaftsschutzgebiet ziemlich zerfallen. Die Widersprüche gegen die
Untersagungsverfügung sind mittlerweile von der Unteren Bauaufsichtsbehörde in
Teltow abgelehnt worden. Das heißt, es gibt zwei Nicht-Abhilfe-Bescheide, die
Maßnahmen sind sofort vollstreckbar und bisher aber nicht vollstreckt worden.
Mir ist nicht bekannt, dass dort ein Zwangsgeld erlassen worden ist. Wie hat
die Gemeinde vor, mit dem Restaurantbetreiber in Gespräche zu gehen,
insbesondere, weil man nicht das Gefühl hat, dass sich dort an Recht und
Ordnung gehalten wird?
Bürgermeister
Herr Grubert
Die Verfahren sind uns zum Teil
bekannt. Wie Sie wissen, ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises mit
Sitz in Teltow dafür zuständig. Wir konferieren mit dem Landkreis. Das Problem
ist, dass ich im öffentlichen Teil dazu nichts sagen kann. Vor der Behandlung
der Beschlussvorlage werde ich beim Vorsitzenden der Gemeindevertretung
beantragen, kurz die Nichtöffentlichkeit herzustellen, um die Mitglieder der
Gemeindevertretung über den neusten Stand zu informieren. Vor der Entscheidung
sollte jeder Gemeindevertreter den neusten Stand kennen. Der Tagesordnungspunkt
11 unterliegt dem kommunalen Bestimmungsrecht und die Gemeindevertretung wird
nach der Diskussion entscheiden, ob sie in den Dialog tritt oder nicht. Ich
kann Ihre Bedenken verstehen und werde über das berichten, was mir bekannt ist.
In einigen Bereichen deckt es sich mit dem, was Sie gesagt haben. Mehr kann ich
leider im öffentlichen Teil nicht dazu sagen.
2.
Frau
Däuper, Blachfeld 25
2.1 Ich
bin hier als Elternvertreterin der Eigenherd-Grundschule. Meine Frage richtet
sich dahingehend, ob unsere Kinder den nächsten Pandemie-Winter, der ja zu
erwarten ist, besser ausgerüstet erleben werden. Wird die Schule mit
Luftfiltern ausgestattet werden?
In der letzten Woche haben wir Ihnen dazu
schon ein Schreiben zukommen lassen und morgen gibt es dazu ein Gespräch mit
dem Bürgermeister. Ich möchte dieses Schreiben hier nicht wiedergeben, sondern
nur zwei Punkte ergänzend dazu vortragen.
Die hier zu sehende Seeberg-Grundschule ist
mit einer Luftfilteranlage ausgestattet. Sie wurde so neu gebaut. Die Kosten
hat die Gemeinde getragen und das ist auch richtig so, weil es Baustandard ist.
Schon vor der Pandemie bestand aus Gleichberechtigungs- und
Gleichbehandlungsgrundsätzen ein Anspruch der anderen Schulen, entsprechend
aufgerüstet zu werden. Das heißt, ganz unabhängig von Pandemiefragen ist es aus
unserer Sicht geboten, auch den Schülern der Eigenherd-Grundschule eine gute
Raumlufthygiene zu gewähren.
Den zweiten Punkt den ich anmerken möchte,
ist das Lüften. Es wird ja immer argumentiert Lüften reicht. Es stimmt, das
Lüften ausreicht und ein gutes Mittel und auch notwendig ist, ganz unabhängig
vom Vorhandensein von Luftfilteranlagen. Aber es ist der Mindeststandard. Die
Frage ist, ob uns das ausreicht. Und Lüften ist auch mit Kosten verbunden, die
allerdings bei den Kindern zu finden sind und das möchte ich Ihnen gerne näher
erläutern. Das Bundesumweltamt sagt, dass in Räumen mit der Kategorie I, um die
es sich bei uns handelt, ein Zusatznutzen durch Luftreiniger entsteht, weil
eine Reduzierung der Viruslast erreicht wird. Die Luftreiniger wirken einfach
unterstützend, weil man weniger oft lüften muss und die Lufttemperatur
gleichbleibt und die Lufthygiene gewährleistet ist. Das ist so wichtig, weil
unsere Kinder einen ungestörten Unterricht brauchen. Ich möchte kurz erläutert,
wie es im Winter aussieht, wenn die Kinder Unterricht haben. Es muss mindestens
zwei Mal gelüftet werden und konkret bedeutet das, dass sich die
Lehrerinnen/Lehrer zwischen den Stühlen zum Fenster hinbewegen müssen. Das
erste Fenster wird geöffnet, Blätter fliegen durch die Luft, zum nächsten
Fenster gehen und öffnen. Ich muss das so im Detail darstellen, damit Sie sich
das bildlich vorstellen. Dann werden das dritte und das vierte Fenster geöffnet.
Manchmal werden auch die Kinder unterbrochen und akquiriert, die Fenster zu
öffnen. Die Kinder ziehen sich warm an und nach fünf Minuten das ganze
Prozedere wieder umgekehrt, Fenster schließen und die Kinder ziehen sich wieder
aus. Nach 20 Minuten wird das wiederholt im Winter. Für die Kinder bedeutet das
jedes Mal eine Unterrichtsunterbrechung. Der normale Gewohnheitsstandard im
Winter ist jetzt, dass man zwei Mal komplett im Unterrichtsfluss unterbrochen
wird. Das ist für die Kinder nicht zumutbar. Die Kinder haben den ersten Winter
kaum in der Schule erlebt. Sie saßen zu Hause im Lockdown. Das wollen wir alle
nicht mehr. Im zweiten Winter, der jetzt hinter uns liegt, ist diese
unzumutbare Unterrichtsgestaltung in der Gestalt gewesen, wie ich es gerade
beschrieben habe. Es kann keinen dritten Winter in der Art geben und deshalb
bitte ich Sie noch einmal inständig, sich intensiv mit dieser Frage zu
beschäftigten. Wir zeigen Ihnen gerne die Räume und stehen für Fragen zur
Verfügung. Die Kinder erzählen Ihnen auch gerne, wie sie das empfinden. Für die
Zukunft dieser Kinder ist es wichtig, dass sie, trotz Pandemie, ordentlich
unterrichtet werden, damit sie gut in die Zukunft starten können. Herzlichen
Dank.
Bürgermeister
Herr Grubert
Frau Däuper, vielen Dank für den
Brief und Ihre Fragen. Wir haben eine unterschiedliche Auffassung. Für den
Winter 2022/2023 werde ich die Anschaffung von Luftfiltern gar nicht mehr
realisieren können, da die Voraussetzungen nicht erfüllbar sind. Die
Ausgangssituation, die Sie hinsichtlich der mobilen Luftfilter ausgeführt
haben, stimmt so nicht. Die mobilen Luftfilter sind eine Unterstützung der
Maßnahme, werden aber keine bessere Situation bringen. Bei den Luftfiltern gibt
es nämlich mehrere Probleme. Das erste Problem bei den Luftfiltern ist die
Lautstärke. Die Lautstärke, die nach der Arbeitsstättenschutzverordnung und des
Umweltbundesamtes für dauerhafte Lärmbelästigung in einem Klassenraum zulässig
ist, beträgt maximal 35 Dezibel. Selbst in der untersten Stufe gibt es kein
Lüftungsgerät, was unter 40 Dezibel arbeitet. Das Lüftungsgerät arbeitet dann
aber nur mit 25 Prozent seiner Leistungsfähigkeit bezüglich des Austausches der
Luft. Um ein vernünftiges Ergebnis zu erzielen, müssten zwei Luftfiltergeräte
pro Klassenraum aufgestellt werden, da sie wegen der Lautstärkte auf unterster
Stufe laufen müssen. Weitere Probleme sind die Luftzirkulation, der
Stromverbrauch, die Nachhaltigkeit und Wartung und dass die Geräte nicht mehr
bis zum Herbst zu bekommen sind. Durch die Kostengröße ist eine europaweite
Ausschreibung vorzunehmen. Für den Winter 2022/2023 ist das nicht mehr
erzielbar. Wegen des geringen Nutzens würde ich davon abraten. Es ist klar,
dass wir beide eine unterschiedliche Auffassung haben. Das Umweltbundesamt
empfiehlt übrigens keine Aufstellung von mobilen Luftfiltern in Klassenräumen,
die ordnungsgemäß gelüftet werden können. Die Förderung des Landes Brandenburg
bezieht sich auch nur auf Klassenräume, die nicht ordnungsgemäß gelüftet werden
können. Zusätzlich habe ich beim Landkreis und beim Land Brandenburg
nachgefragt, ob es Untersuchungen der Inzidenzen gibt, bezüglich Klassenräumen,
die fest eingebaute Lüftungsanlagen haben und Klassenräumen mit mobilen
Luftfilteranlagen. Diese Auswertung steht noch aus. Aber wir werden morgen ein
Gespräch führen, wo wir dezidierter darüber sprechen können. Wenn Sie die
Literatur unter „Mobile Luftfilteranlagen in Schulräumen und mobile
Luftfilteranlagen mit Corona in Schulklassen“ lesen, dann sehen Sie, dass das Umweltbundesamt
dieses nicht empfiehlt. Ihre Aussage stimmt so nicht.
Ø
Der Wortbeitrag von Herrn Templin,
Vorsitzender der BIK-Fraktion, konnte auf Grund eines ausgefallenen Mikrofones
nicht in die Niederschrift aufgenommen werden. Das Mikrofon wurde nach erneutem
Ausfall im weiteren Verlauf der Sitzung ausgetauscht.
Frau Scheib, CDU-Fraktion
Meine Kinder gingen auch auf die
Eigenherd-Schule, aber nicht mehr unter Pandemiebedingungen. Ich verstehe das
gut. Wir müssen da wirklich unterscheiden, der Einbau von festen
Lüftungsanlagen ist etwas sehr Kostenintensives. Das wird man zukünftig an
Schulen und Kindergärten machen. Dieser Punkt hat auch immer einen emotionalen
Aspekt. Es gibt Eltern, die etwas härter im Nehmen sind und es gibt Eltern, in
deren Familie es vielleicht Risikopatienten gibt oder die Kinder selbst vielleicht
ein gewisses Risiko tragen. Ich schlage vor, dass wir das Thema als Punkt auf
die Tagesordnung des KuSo-Ausschusses setzen. Letztes Jahr gab es auch Eltern
in der Steinweg-Grundschule, die auf eigene Kosten Lüfter kaufen wollten. Diese
sind aber auch aus mehreren Gründen gescheitert. Vielleicht könnte man
herausfiltern, wo es besonders problematische Klassen oder Situationen gibt und
für diese eine Sonderlösung finden. Jede Klasse grundsätzlich mit Geräten
auszustatten, sehe ich momentan auch als schwierig an. In Berlin wurde es
teilweise versucht, ist dann aber auch gescheitert. Aber vielleicht ist das ja
ein Weg, dass man das in einem Gespräch herausfindet und ein bisschen
vermitteln kann.
Bürgermeister
Herr Grubert
Der Winter 2022/2023 ist in keiner
Phase mehr rettbar. Aber vielleicht kann man in einem Gespräch ja vermitteln.
Das, was Herr Templin vorgeschlagen hat, ist mit 100.000 Euro nicht zu machen.
Da liegen wir in Millionenhöhe.
3.
Frau
Hölscher, Heideweg
3.1 Ich
bin Mitglied einer Nachbarschaftsgruppe im Heideweg und wir treffen uns seit
Beginn der Corona-Krise, tauschen uns aus, helfen und unterstützen uns. In dem
Rahmen haben wir uns nun die Frage gestellt, was passiert bei Stromausfall? Das
bezieht sich ja auch auf das Wasser. Man hat dann erstmal kein Wasser mehr. Ich
weiß von einigen Kleinmachnowern, die sich jetzt einen Brunnen bauen wollen
oder schon gebaut haben. Wir haben uns überlegt, dass es keinen Sinn macht,
wenn jeder Haushalt sich einen Brunnen baut. Ich habe es nicht
kommunalrechtlich überprüft, aber es gibt bestimmt Rechtsgrundlagen, dass es
zum einen zur Daseinsvorsorge der Gemeinde gehört, Wasser bereitzustellen und
zum anderen halten wir es auch nicht für ressourcenschonend und ökologisch
sinnvoll, wenn da jeder bohrt und sich vielleicht die Nachbarn gegenseitig das
Wasser abgraben könnten. Wir haben uns überlegt, dass man doch flächendeckend
für ganz Kleinmachnow Brunnen bauen könnte, die man mechanisch bedienen kann
oder die allenfalls solarbetrieben sind, sodass man nicht vom Strom abhängig
ist, aber auf jeden Fall im Krisenfall jeder Haushalt mit Wasser versorgt
werden kann. Wir denken, dass vielleicht ein Gemeinschaftsdenken erfolgen
sollte, weg von der Invalidisierung hin dazu, dass man als Gemeinschaft agiert,
so wie wir das im Kleinen im Heideweg auch machen.
Bürgermeister Herr Grubert
Die Fragen zum Katastrophenschutz
werden in letzter Zeit von der öffentlichen Verwaltung, vom Landkreis und der
MWA diskutiert. Was Ihre Anregung angeht, gehen wir im Moment hinsichtlich der
Variante nach Notversorgung. Es ist nicht so, dass man für zwei, drei Straßen
einen Pumpbrunnen baut. Aber es ist so, dass wir schon Pläne entwerfen für die
Notversorgung der einzelnen Kommunen. Über diese Pläne heute zu sprechen, würde
aber den Rahmen der Gemeindevertretersitzung sprengen. Ihre Anregung werde ich
aufnehmen, sodass wir vielleicht im II. Halbjahr 2022 eine
Informationsveranstaltung im Bürgersaal durchführen zu den Themen
Katastrophenschutz, Brunnenschaffung, Ansprechpartner bei Ausfällen etc. Über
die Bekanntmachungskästen und unsere Website werden wird dann dazu einladen.
Frau Schwarzkopf, Fraktion B 90/Grüne
Ergänzend dazu möchte ich ausführen,
dass das Land Brandenburg ein Niedrigwasserkonzept entworfen hat. Das
Niedrigwasserkonzept ist auf der Homepage nachzulesen. Ich selbst bin
Kreistagsmitglied und Mitglied in dem Arbeitskreis „Wasserkonzept“. Wir
bereiten einiges vor, damit die Bürger auch klar erkennen können wie die
Richtlinien sind. Sie können Brunnen anlegen. Das muss angemeldet werden. Da
gibt es bestimmte Richtlinien und es ist im Grunde genommen in Vorbereitung.
4.
Frau Thiele,
Stolper Weg
4.1 Zu
den Problemen mit dem Restaurant BAPU hat Herr Biese ja schon das meiste
gesagt. Im letzten Sommer haben wir sehr unter dem Lärm gelitten. Wer schützt
uns in diesem Sommer an den Wochenenden? Wir können nicht jedes Mal die Polizei
rufen.
Ich habe gelesen, dass dieses Haus
denkmalgeschützt ist. Wie sieht es aus mit dem Denkmalschutz? Warum wurde der
Charakter des Hauses so verändert? Wenn das Haus unter Denkmalschutz steht,
müsste der Charakter des Hauses doch auch unter Denkmalschutz stehen. Ansonsten
habe ich die gleichen Probleme wie Herr Biese und möchte das nicht alles noch
einmal wiederholen.
Bürgermeister Herr Grubert
Ich möchte kurz aufklären. Die
Durchsetzung von Ansprüchen läuft in Deutschland leider über folgenden Weg:
Widerspruch, abgelehnter Widerspruch, Klage, Untersagung. Wenn es so laut ist,
kann ich Ihnen nur raten, dass Sie die Polizei rufen. Das stärkt das
gerichtliche Verfahren in der Sache. Es ist nicht anders machbar. Wir befinden
uns in einigen Punkten nach abgelehnten Widerspruchsbescheiden im
Klageverfahren.
5.
Herr Görtz,
Im Hagen 47
5.1 Herr
Grubert, ist Ihnen bekannt, dass sich am 3. Mai 2022 in der Eigenherd-Schule
ein Stromunfall ereignet hat? Der Unfall ist glimpflich ausgegangen. Der
Schüler ist mit Stromeintritts- und Stromaustrittsmerkmalen an der Hand ins
Krankenhaus eingeliefert worden. Er ist dort über Nacht zur Kontrolle geblieben
und es geht ihm soweit wieder gut. Die Ursache war, dass ein Sensorkasten der
Heizungselektronik an der Wand offen lag. Die Abdeckhaube oder der Abdeckkasten
ist anscheinend abgefallen. Innenliegend befand sich ein freiliegendes
stromführendes Kabel. Der betreffende Schüler ist mit diesem Kabel in Berührung
gekommen und hat entsprechend einen Stromdurchfluss erlitten. Ist Ihnen der
Vorfall bekannt? Welche Maßnahmen wurden oder werden ergriffen, damit sich so
ein Vorfall in der Eigenherd-Schule und in den anderen Schulen Kleinmachnows
auf keinen Fall wiederholt?
Bürgermeister Herr Grubert
Der Vorfall ist mir bekannt. Die
Firma wurde aufgefordert, den Schaden umgehend zu beseitigen. Mehr als die
regelmäßigen Kontrollen der Verkehrssicherungspflicht durch die Hausmeister
nachzuweisen, können wir leider nicht tun. Alles Erforderliche wurde
veranlasst. So etwas darf natürlich nicht passieren und wir bedauern den
Vorfall sehr.
Nachfrage
von Herrn Görtz,
Das
Entscheidendste aus dem technischen Aspekt ist, dass die ausführende Firma hier
einen Fehler gemacht hat. Es gibt technisch kein Bauteil, wo ein stromführendes
freies Kabel in der Luft hängt. Dem muss die Gemeinde rigoros nachgehen und
denjenigen zur Rechenschaft ziehen.
Bürgermeister Herr Grubert
Das machen wir natürlich. Das
Verschulden der Gemeinde Kleinmachnow in dem Fall, unter Berücksichtigung der
Verkehrssicherungspflicht, ist gleich null. Wir führen Abnahmen und regelmäßige
Prüfungen, Brandschauen und Arbeitsstättenuntersuchungen durch, beauftragen
Architekten. Der Vorfall tut uns leid und wir versuchen alles, um zu
verhindern, dass es erneut zu so einem Vorfall kommt.
Frau
Sahlmann, Fraktion B 90/Grüne
Ich wollte noch etwas ergänzen zum
Wortbeitrag der Vorrednerin, Frau Thiele. Ich habe mitbekommen, dass sich
Anwohner des Stolper Weges Sorgen um die jetzige Situation in der Gaststätte an
der Schleuse machen, die ja eine historische Gaststätte ist und eng mit der
Historie von Kleinmachnow verknüpft ist. Ich kann das durchaus verstehen, ich
bin hier im Ort geboren und ich hänge an solch alten Gebäuden. Heute geht es in
einem Punkt der Tagesordnung darum, wie noch Veränderungen hinter der
Gaststätte an der Schleuse getroffen werden können. Wir sollten die Bürger gut
hören und uns damit beschäftigen, welche Sorgen sie haben. Man muss sich genau
überlegen, was das für die Anwohnerschaft bedeutet und ob das wirklich von uns
befürwortet werden soll oder nicht.
6.
Frau
Drechsler, Am Mooskissen 30
6.1.
Auch ich
bin hier in Kleinmachnow geboren und lebe seitdem auch hier. Seit 1998 wohne
ich am Stolper Weg, direkt benachbart mit dem indischen Restaurant BAPU. Auch
wir machen uns darüber Sorgen und haben im letzten Sommer häufiger die Polizei
rufen müssen. Es kommt zu extremen Lärmbelästigungen, gerade an Samstagen. Das
Restaurant BAPU wirbt auch weiterhin mit großen Veranstaltungen am Samstag. Es
bereitet mir Angst und große Sorgen, wenn ich an die Baumaßnahmen denke. Auch
ich sehe den Bereich Kleinmachnower Schleuse, das Gasthaus an der Schleuse und
das Gebäude geradeüber als Eingangsbereich und als Bild von Kleinmachnow. Ich
würde es extrem schade finden, wenn das durch Baumaßnahmen verbaut wird. Das
ist dann nicht mehr mein Kleinmachnow und ich muss mir nach 52 Jahren dann überlegen,
ob das noch mein Wohngebiet ist. Weiterhin möchte ich zu bedenken geben, dass
in Kleinmachnow, gerade dort am Landschaftsschutzgebiet, Tiere leben, die schon
seit einiger Zeit nicht mehr zu sehen sind. Regelmäßig flogen viele Fledermäuse
umher, aber seit es die Beleuchtung am BAPU gibt, habe ich keine mehr gesehen.
Ich finde, Kleinmachnow ist ein grüner Ort und sollte das auch bleiben. Bitte
bedenken Sie das. Weiterhin möchte ich zu bedenken geben, dass es auch auf
Stahnsdorfer Seite Restaurants gibt z. B. das griechische und das italienische
Restaurant. Diese Restaurants dürfen keinerlei Musikveranstaltungen
durchführen. Warum kann man das in Kleinmachnow nicht durchsetzen?
Bürgermeister Herr Grubert
Ich möchte erwähnen, dass wir heute
nicht das Bauvorhaben genehmigen, sondern, wenn überhaupt, würden wir die Diskussion
zum Prozess mit BAPU über die Entwicklung des Grundstückes beschließen. Danach
gäbe es noch die Entscheidung, ob der Kompromiss oder was da gefunden wird,
überhaupt beschlossen wird. Sie haben als Anwohner Ihre Sorgen heute vor der
Gemeindevertretung gut vorgetragen. Mehrmals habe ich schon erwähnt, dass für
die Durchsetzung der Untersagungen der Landkreis, vertreten durch die Untere
Bauaufsicht, zuständig ist. Die Gemeinde kann da nur unterstützen. Ich werde
die Gemeindevertretung zu dem Fall informieren und ich denke, dazu ist jetzt
auch alles gesagt.
Herr Schubert, Fraktion SPD/DIE
LINKE/PRO, Vorsitzender des Bauausschusses
Ich mache mir auch große Sorgen um
diesen Bereich. Der Bürgermeister hat es auch schon gesagt, man muss da zwei
Dinge auseinanderhalten. Einerseits das Planungsrecht, über das wir
entscheiden. Was dort künftig gebaut werden kann, regelt man mit einem B-Plan
oder wir regeln es nicht. Dann kann nichts gebaut werden. Die andere Seite ist
die Außengastronomie und die Gaststätte. Die Gaststättenerlaubnis erteilt der
Landkreis und da gibt es eine Auflage, wann die Außengastronomie betrieben
werden kann. Ich kenne die nicht, aber ich denke, sie geht wie üblich bis 22:00
Uhr. Wenn das nicht eingehalten wird, müssen sie die Polizei anrufen. Und dann
tun Sie das immer wieder. Steter Tropfen höhlt den Stein, das ist leider so bei
uns. Wenn das Bauvorhaben verändert wird, gibt es vielleicht eine neue
Gaststättenverordnung. Dann müsse man darauf achten, der Landkreis ist da aber
zuständig. Wir sind aber für die Baugenehmigung zuständig. Als Vorsitzender des
Bauausschusses werde ich mich sehr stark dafür einsetzen, dass das Bauvorhaben,
was hinter dem denkmalgeschützten Ensemble entsteht, eine Art
Abriegelungswirkung zur Siedlung Stolper Weg bekommt. Das haben wir den
Eigentümern und der Architektin auch schon gesagt. Das mit dem Schotter, was
Sie angesprochen haben, finde ich jetzt nicht so schlimm. Es ist ein
Gewerbegrundstück. Grundsätzlich hat man durch den zugelassenen Bedarf
Ansprüche auf Parkplätze. Es handelt sich um eine bestandsgeschützte
Gaststätte, die bekommt auch Stellplätze. Allerdings ist es nicht zulässig,
einfach Stellplätze einzurichten. Dafür braucht man Genehmigungen. Wir werden
der Familie auch deutlich machen, dass sie sich die Genehmigung einholen muss.
Aber letztlich sind die Stellplätze, die dort eingerichtet wurden,
wahrscheinlich formell illegal, aber nicht materiell. Also, sie sind letztlich
genehmigungsfähig. Es ist ein Gewerbegrundstück und insofern ist das Eigentumsrecht
der Familie auch zu berücksichtigen. Es ist komplex, aber ich denke, viele hier
in der Gemeindevertretung wissen, dass wir sehr sensibel und behutsam damit
umgehen müssen.