1.             Herr Biese, Am Mooskissen 28

1.1       Ich wohne seit 1997 mit der Familie in der Stolper-Weg-Siedlung an der unmittelbaren Grenze zur Schleuse bzw. zum Restaurant BAPU. Meine Fragen beziehen sich auf das Thema Restaurant. Wie ist der Verfahrens- und Kenntnisstand in Bezug auf die laufenden Verfahren was Lärmbeschwerden betrifft oder auch das Versagen der Terrassennutzung und des Betriebs der Außengastronomie? Dort gibt es Erweiterungen der Außenterrasse, Baumfällarbeiten und noch andere Punkte. Es geht auch darum, dass dort, wahrscheinlich auch ohne Genehmigung, Aufschüttungen von Kiesflächen erfolgt sind, um dort eine große Parkfläche für weitere Autos und Gäste zu erstellen. Außerhalb der Terrasse sind auch weitere Tische aufgestellt worden. Dann ist ein Zaun in unsere Richtung gezogen worden, der wahrscheinlich als Lärmschutz fungieren soll. Dieser ist mittlerweile Richtung Landschaftsschutzgebiet ziemlich zerfallen. Die Widersprüche gegen die Untersagungsverfügung sind mittlerweile von der Unteren Bauaufsichtsbehörde in Teltow abgelehnt worden. Das heißt, es gibt zwei Nicht-Abhilfe-Bescheide, die Maßnahmen sind sofort vollstreckbar und bisher aber nicht vollstreckt worden. Mir ist nicht bekannt, dass dort ein Zwangsgeld erlassen worden ist. Wie hat die Gemeinde vor, mit dem Restaurantbetreiber in Gespräche zu gehen, insbesondere, weil man nicht das Gefühl hat, dass sich dort an Recht und Ordnung gehalten wird?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Die Verfahren sind uns zum Teil bekannt. Wie Sie wissen, ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises mit Sitz in Teltow dafür zuständig. Wir konferieren mit dem Landkreis. Das Problem ist, dass ich im öffentlichen Teil dazu nichts sagen kann. Vor der Behandlung der Beschlussvorlage werde ich beim Vorsitzenden der Gemeindevertretung beantragen, kurz die Nichtöffentlichkeit herzustellen, um die Mitglieder der Gemeindevertretung über den neusten Stand zu informieren. Vor der Entscheidung sollte jeder Gemeindevertreter den neusten Stand kennen. Der Tagesordnungspunkt 11 unterliegt dem kommunalen Bestimmungsrecht und die Gemeindevertretung wird nach der Diskussion entscheiden, ob sie in den Dialog tritt oder nicht. Ich kann Ihre Bedenken verstehen und werde über das berichten, was mir bekannt ist. In einigen Bereichen deckt es sich mit dem, was Sie gesagt haben. Mehr kann ich leider im öffentlichen Teil nicht dazu sagen.

 

 

2.             Frau Däuper, Blachfeld 25

2.1       Ich bin hier als Elternvertreterin der Eigenherd-Grundschule. Meine Frage richtet sich dahingehend, ob unsere Kinder den nächsten Pandemie-Winter, der ja zu erwarten ist, besser ausgerüstet erleben werden. Wird die Schule mit Luftfiltern ausgestattet werden?

In der letzten Woche haben wir Ihnen dazu schon ein Schreiben zukommen lassen und morgen gibt es dazu ein Gespräch mit dem Bürgermeister. Ich möchte dieses Schreiben hier nicht wiedergeben, sondern nur zwei Punkte ergänzend dazu vortragen.

Die hier zu sehende Seeberg-Grundschule ist mit einer Luftfilteranlage ausgestattet. Sie wurde so neu gebaut. Die Kosten hat die Gemeinde getragen und das ist auch richtig so, weil es Baustandard ist. Schon vor der Pandemie bestand aus Gleichberechtigungs- und Gleichbehandlungsgrundsätzen ein Anspruch der anderen Schulen, entsprechend aufgerüstet zu werden. Das heißt, ganz unabhängig von Pandemiefragen ist es aus unserer Sicht geboten, auch den Schülern der Eigenherd-Grundschule eine gute Raumlufthygiene zu gewähren.

Den zweiten Punkt den ich anmerken möchte, ist das Lüften. Es wird ja immer argumentiert Lüften reicht. Es stimmt, das Lüften ausreicht und ein gutes Mittel und auch notwendig ist, ganz unabhängig vom Vorhandensein von Luftfilteranlagen. Aber es ist der Mindeststandard. Die Frage ist, ob uns das ausreicht. Und Lüften ist auch mit Kosten verbunden, die allerdings bei den Kindern zu finden sind und das möchte ich Ihnen gerne näher erläutern. Das Bundesumweltamt sagt, dass in Räumen mit der Kategorie I, um die es sich bei uns handelt, ein Zusatznutzen durch Luftreiniger entsteht, weil eine Reduzierung der Viruslast erreicht wird. Die Luftreiniger wirken einfach unterstützend, weil man weniger oft lüften muss und die Lufttemperatur gleichbleibt und die Lufthygiene gewährleistet ist. Das ist so wichtig, weil unsere Kinder einen ungestörten Unterricht brauchen. Ich möchte kurz erläutert, wie es im Winter aussieht, wenn die Kinder Unterricht haben. Es muss mindestens zwei Mal gelüftet werden und konkret bedeutet das, dass sich die Lehrerinnen/Lehrer zwischen den Stühlen zum Fenster hinbewegen müssen. Das erste Fenster wird geöffnet, Blätter fliegen durch die Luft, zum nächsten Fenster gehen und öffnen. Ich muss das so im Detail darstellen, damit Sie sich das bildlich vorstellen. Dann werden das dritte und das vierte Fenster geöffnet. Manchmal werden auch die Kinder unterbrochen und akquiriert, die Fenster zu öffnen. Die Kinder ziehen sich warm an und nach fünf Minuten das ganze Prozedere wieder umgekehrt, Fenster schließen und die Kinder ziehen sich wieder aus. Nach 20 Minuten wird das wiederholt im Winter. Für die Kinder bedeutet das jedes Mal eine Unterrichtsunterbrechung. Der normale Gewohnheitsstandard im Winter ist jetzt, dass man zwei Mal komplett im Unterrichtsfluss unterbrochen wird. Das ist für die Kinder nicht zumutbar. Die Kinder haben den ersten Winter kaum in der Schule erlebt. Sie saßen zu Hause im Lockdown. Das wollen wir alle nicht mehr. Im zweiten Winter, der jetzt hinter uns liegt, ist diese unzumutbare Unterrichtsgestaltung in der Gestalt gewesen, wie ich es gerade beschrieben habe. Es kann keinen dritten Winter in der Art geben und deshalb bitte ich Sie noch einmal inständig, sich intensiv mit dieser Frage zu beschäftigten. Wir zeigen Ihnen gerne die Räume und stehen für Fragen zur Verfügung. Die Kinder erzählen Ihnen auch gerne, wie sie das empfinden. Für die Zukunft dieser Kinder ist es wichtig, dass sie, trotz Pandemie, ordentlich unterrichtet werden, damit sie gut in die Zukunft starten können. Herzlichen Dank.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Frau Däuper, vielen Dank für den Brief und Ihre Fragen. Wir haben eine unterschiedliche Auffassung. Für den Winter 2022/2023 werde ich die Anschaffung von Luftfiltern gar nicht mehr realisieren können, da die Voraussetzungen nicht erfüllbar sind. Die Ausgangssituation, die Sie hinsichtlich der mobilen Luftfilter ausgeführt haben, stimmt so nicht. Die mobilen Luftfilter sind eine Unterstützung der Maßnahme, werden aber keine bessere Situation bringen. Bei den Luftfiltern gibt es nämlich mehrere Probleme. Das erste Problem bei den Luftfiltern ist die Lautstärke. Die Lautstärke, die nach der Arbeitsstättenschutzverordnung und des Umweltbundesamtes für dauerhafte Lärmbelästigung in einem Klassenraum zulässig ist, beträgt maximal 35 Dezibel. Selbst in der untersten Stufe gibt es kein Lüftungsgerät, was unter 40 Dezibel arbeitet. Das Lüftungsgerät arbeitet dann aber nur mit 25 Prozent seiner Leistungsfähigkeit bezüglich des Austausches der Luft. Um ein vernünftiges Ergebnis zu erzielen, müssten zwei Luftfiltergeräte pro Klassenraum aufgestellt werden, da sie wegen der Lautstärkte auf unterster Stufe laufen müssen. Weitere Probleme sind die Luftzirkulation, der Stromverbrauch, die Nachhaltigkeit und Wartung und dass die Geräte nicht mehr bis zum Herbst zu bekommen sind. Durch die Kostengröße ist eine europaweite Ausschreibung vorzunehmen. Für den Winter 2022/2023 ist das nicht mehr erzielbar. Wegen des geringen Nutzens würde ich davon abraten. Es ist klar, dass wir beide eine unterschiedliche Auffassung haben. Das Umweltbundesamt empfiehlt übrigens keine Aufstellung von mobilen Luftfiltern in Klassenräumen, die ordnungsgemäß gelüftet werden können. Die Förderung des Landes Brandenburg bezieht sich auch nur auf Klassenräume, die nicht ordnungsgemäß gelüftet werden können. Zusätzlich habe ich beim Landkreis und beim Land Brandenburg nachgefragt, ob es Untersuchungen der Inzidenzen gibt, bezüglich Klassenräumen, die fest eingebaute Lüftungsanlagen haben und Klassenräumen mit mobilen Luftfilteranlagen. Diese Auswertung steht noch aus. Aber wir werden morgen ein Gespräch führen, wo wir dezidierter darüber sprechen können. Wenn Sie die Literatur unter „Mobile Luftfilteranlagen in Schulräumen und mobile Luftfilteranlagen mit Corona in Schulklassen“ lesen, dann sehen Sie, dass das Umweltbundesamt dieses nicht empfiehlt. Ihre Aussage stimmt so nicht.

 

Ø  Der Wortbeitrag von Herrn Templin, Vorsitzender der BIK-Fraktion, konnte auf Grund eines ausgefallenen Mikrofones nicht in die Niederschrift aufgenommen werden. Das Mikrofon wurde nach erneutem Ausfall im weiteren Verlauf der Sitzung ausgetauscht.

 

 

Frau Scheib, CDU-Fraktion

Meine Kinder gingen auch auf die Eigenherd-Schule, aber nicht mehr unter Pandemiebedingungen. Ich verstehe das gut. Wir müssen da wirklich unterscheiden, der Einbau von festen Lüftungsanlagen ist etwas sehr Kostenintensives. Das wird man zukünftig an Schulen und Kindergärten machen. Dieser Punkt hat auch immer einen emotionalen Aspekt. Es gibt Eltern, die etwas härter im Nehmen sind und es gibt Eltern, in deren Familie es vielleicht Risikopatienten gibt oder die Kinder selbst vielleicht ein gewisses Risiko tragen. Ich schlage vor, dass wir das Thema als Punkt auf die Tagesordnung des KuSo-Ausschusses setzen. Letztes Jahr gab es auch Eltern in der Steinweg-Grundschule, die auf eigene Kosten Lüfter kaufen wollten. Diese sind aber auch aus mehreren Gründen gescheitert. Vielleicht könnte man herausfiltern, wo es besonders problematische Klassen oder Situationen gibt und für diese eine Sonderlösung finden. Jede Klasse grundsätzlich mit Geräten auszustatten, sehe ich momentan auch als schwierig an. In Berlin wurde es teilweise versucht, ist dann aber auch gescheitert. Aber vielleicht ist das ja ein Weg, dass man das in einem Gespräch herausfindet und ein bisschen vermitteln kann. 

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Der Winter 2022/2023 ist in keiner Phase mehr rettbar. Aber vielleicht kann man in einem Gespräch ja vermitteln. Das, was Herr Templin vorgeschlagen hat, ist mit 100.000 Euro nicht zu machen. Da liegen wir in Millionenhöhe.

 

 

3.             Frau Hölscher, Heideweg

3.1       Ich bin Mitglied einer Nachbarschaftsgruppe im Heideweg und wir treffen uns seit Beginn der Corona-Krise, tauschen uns aus, helfen und unterstützen uns. In dem Rahmen haben wir uns nun die Frage gestellt, was passiert bei Stromausfall? Das bezieht sich ja auch auf das Wasser. Man hat dann erstmal kein Wasser mehr. Ich weiß von einigen Kleinmachnowern, die sich jetzt einen Brunnen bauen wollen oder schon gebaut haben. Wir haben uns überlegt, dass es keinen Sinn macht, wenn jeder Haushalt sich einen Brunnen baut. Ich habe es nicht kommunalrechtlich überprüft, aber es gibt bestimmt Rechtsgrundlagen, dass es zum einen zur Daseinsvorsorge der Gemeinde gehört, Wasser bereitzustellen und zum anderen halten wir es auch nicht für ressourcenschonend und ökologisch sinnvoll, wenn da jeder bohrt und sich vielleicht die Nachbarn gegenseitig das Wasser abgraben könnten. Wir haben uns überlegt, dass man doch flächendeckend für ganz Kleinmachnow Brunnen bauen könnte, die man mechanisch bedienen kann oder die allenfalls solarbetrieben sind, sodass man nicht vom Strom abhängig ist, aber auf jeden Fall im Krisenfall jeder Haushalt mit Wasser versorgt werden kann. Wir denken, dass vielleicht ein Gemeinschaftsdenken erfolgen sollte, weg von der Invalidisierung hin dazu, dass man als Gemeinschaft agiert, so wie wir das im Kleinen im Heideweg auch machen.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Die Fragen zum Katastrophenschutz werden in letzter Zeit von der öffentlichen Verwaltung, vom Landkreis und der MWA diskutiert. Was Ihre Anregung angeht, gehen wir im Moment hinsichtlich der Variante nach Notversorgung. Es ist nicht so, dass man für zwei, drei Straßen einen Pumpbrunnen baut. Aber es ist so, dass wir schon Pläne entwerfen für die Notversorgung der einzelnen Kommunen. Über diese Pläne heute zu sprechen, würde aber den Rahmen der Gemeindevertretersitzung sprengen. Ihre Anregung werde ich aufnehmen, sodass wir vielleicht im II. Halbjahr 2022 eine Informationsveranstaltung im Bürgersaal durchführen zu den Themen Katastrophenschutz, Brunnenschaffung, Ansprechpartner bei Ausfällen etc. Über die Bekanntmachungskästen und unsere Website werden wird dann dazu einladen.

 

 

Frau Schwarzkopf, Fraktion B 90/Grüne

Ergänzend dazu möchte ich ausführen, dass das Land Brandenburg ein Niedrigwasserkonzept entworfen hat. Das Niedrigwasserkonzept ist auf der Homepage nachzulesen. Ich selbst bin Kreistagsmitglied und Mitglied in dem Arbeitskreis „Wasserkonzept“. Wir bereiten einiges vor, damit die Bürger auch klar erkennen können wie die Richtlinien sind. Sie können Brunnen anlegen. Das muss angemeldet werden. Da gibt es bestimmte Richtlinien und es ist im Grunde genommen in Vorbereitung.

 

 

4.             Frau Thiele, Stolper Weg

4.1       Zu den Problemen mit dem Restaurant BAPU hat Herr Biese ja schon das meiste gesagt. Im letzten Sommer haben wir sehr unter dem Lärm gelitten. Wer schützt uns in diesem Sommer an den Wochenenden? Wir können nicht jedes Mal die Polizei rufen.

Ich habe gelesen, dass dieses Haus denkmalgeschützt ist. Wie sieht es aus mit dem Denkmalschutz? Warum wurde der Charakter des Hauses so verändert? Wenn das Haus unter Denkmalschutz steht, müsste der Charakter des Hauses doch auch unter Denkmalschutz stehen. Ansonsten habe ich die gleichen Probleme wie Herr Biese und möchte das nicht alles noch einmal wiederholen.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Ich möchte kurz aufklären. Die Durchsetzung von Ansprüchen läuft in Deutschland leider über folgenden Weg: Widerspruch, abgelehnter Widerspruch, Klage, Untersagung. Wenn es so laut ist, kann ich Ihnen nur raten, dass Sie die Polizei rufen. Das stärkt das gerichtliche Verfahren in der Sache. Es ist nicht anders machbar. Wir befinden uns in einigen Punkten nach abgelehnten Widerspruchsbescheiden im Klageverfahren.

 

 

5.             Herr Görtz, Im Hagen 47

5.1       Herr Grubert, ist Ihnen bekannt, dass sich am 3. Mai 2022 in der Eigenherd-Schule ein Stromunfall ereignet hat? Der Unfall ist glimpflich ausgegangen. Der Schüler ist mit Stromeintritts- und Stromaustrittsmerkmalen an der Hand ins Krankenhaus eingeliefert worden. Er ist dort über Nacht zur Kontrolle geblieben und es geht ihm soweit wieder gut. Die Ursache war, dass ein Sensorkasten der Heizungselektronik an der Wand offen lag. Die Abdeckhaube oder der Abdeckkasten ist anscheinend abgefallen. Innenliegend befand sich ein freiliegendes stromführendes Kabel. Der betreffende Schüler ist mit diesem Kabel in Berührung gekommen und hat entsprechend einen Stromdurchfluss erlitten. Ist Ihnen der Vorfall bekannt? Welche Maßnahmen wurden oder werden ergriffen, damit sich so ein Vorfall in der Eigenherd-Schule und in den anderen Schulen Kleinmachnows auf keinen Fall wiederholt?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Der Vorfall ist mir bekannt. Die Firma wurde aufgefordert, den Schaden umgehend zu beseitigen. Mehr als die regelmäßigen Kontrollen der Verkehrssicherungspflicht durch die Hausmeister nachzuweisen, können wir leider nicht tun. Alles Erforderliche wurde veranlasst. So etwas darf natürlich nicht passieren und wir bedauern den Vorfall sehr.

 

 

 

Nachfrage von Herrn Görtz,

Das Entscheidendste aus dem technischen Aspekt ist, dass die ausführende Firma hier einen Fehler gemacht hat. Es gibt technisch kein Bauteil, wo ein stromführendes freies Kabel in der Luft hängt. Dem muss die Gemeinde rigoros nachgehen und denjenigen zur Rechenschaft ziehen.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Das machen wir natürlich. Das Verschulden der Gemeinde Kleinmachnow in dem Fall, unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht, ist gleich null. Wir führen Abnahmen und regelmäßige Prüfungen, Brandschauen und Arbeitsstättenuntersuchungen durch, beauftragen Architekten. Der Vorfall tut uns leid und wir versuchen alles, um zu verhindern, dass es erneut zu so einem Vorfall kommt.

 

 

Frau Sahlmann, Fraktion B 90/Grüne

Ich wollte noch etwas ergänzen zum Wortbeitrag der Vorrednerin, Frau Thiele. Ich habe mitbekommen, dass sich Anwohner des Stolper Weges Sorgen um die jetzige Situation in der Gaststätte an der Schleuse machen, die ja eine historische Gaststätte ist und eng mit der Historie von Kleinmachnow verknüpft ist. Ich kann das durchaus verstehen, ich bin hier im Ort geboren und ich hänge an solch alten Gebäuden. Heute geht es in einem Punkt der Tagesordnung darum, wie noch Veränderungen hinter der Gaststätte an der Schleuse getroffen werden können. Wir sollten die Bürger gut hören und uns damit beschäftigen, welche Sorgen sie haben. Man muss sich genau überlegen, was das für die Anwohnerschaft bedeutet und ob das wirklich von uns befürwortet werden soll oder nicht.

 

 

6.             Frau Drechsler, Am Mooskissen 30

6.1.         Auch ich bin hier in Kleinmachnow geboren und lebe seitdem auch hier. Seit 1998 wohne ich am Stolper Weg, direkt benachbart mit dem indischen Restaurant BAPU. Auch wir machen uns darüber Sorgen und haben im letzten Sommer häufiger die Polizei rufen müssen. Es kommt zu extremen Lärmbelästigungen, gerade an Samstagen. Das Restaurant BAPU wirbt auch weiterhin mit großen Veranstaltungen am Samstag. Es bereitet mir Angst und große Sorgen, wenn ich an die Baumaßnahmen denke. Auch ich sehe den Bereich Kleinmachnower Schleuse, das Gasthaus an der Schleuse und das Gebäude geradeüber als Eingangsbereich und als Bild von Kleinmachnow. Ich würde es extrem schade finden, wenn das durch Baumaßnahmen verbaut wird. Das ist dann nicht mehr mein Kleinmachnow und ich muss mir nach 52 Jahren dann überlegen, ob das noch mein Wohngebiet ist. Weiterhin möchte ich zu bedenken geben, dass in Kleinmachnow, gerade dort am Landschaftsschutzgebiet, Tiere leben, die schon seit einiger Zeit nicht mehr zu sehen sind. Regelmäßig flogen viele Fledermäuse umher, aber seit es die Beleuchtung am BAPU gibt, habe ich keine mehr gesehen. Ich finde, Kleinmachnow ist ein grüner Ort und sollte das auch bleiben. Bitte bedenken Sie das. Weiterhin möchte ich zu bedenken geben, dass es auch auf Stahnsdorfer Seite Restaurants gibt z. B. das griechische und das italienische Restaurant. Diese Restaurants dürfen keinerlei Musikveranstaltungen durchführen. Warum kann man das in Kleinmachnow nicht durchsetzen?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Ich möchte erwähnen, dass wir heute nicht das Bauvorhaben genehmigen, sondern, wenn überhaupt, würden wir die Diskussion zum Prozess mit BAPU über die Entwicklung des Grundstückes beschließen. Danach gäbe es noch die Entscheidung, ob der Kompromiss oder was da gefunden wird, überhaupt beschlossen wird. Sie haben als Anwohner Ihre Sorgen heute vor der Gemeindevertretung gut vorgetragen. Mehrmals habe ich schon erwähnt, dass für die Durchsetzung der Untersagungen der Landkreis, vertreten durch die Untere Bauaufsicht, zuständig ist. Die Gemeinde kann da nur unterstützen. Ich werde die Gemeindevertretung zu dem Fall informieren und ich denke, dazu ist jetzt auch alles gesagt.

Herr Schubert, Fraktion SPD/DIE LINKE/PRO, Vorsitzender des Bauausschusses

Ich mache mir auch große Sorgen um diesen Bereich. Der Bürgermeister hat es auch schon gesagt, man muss da zwei Dinge auseinanderhalten. Einerseits das Planungsrecht, über das wir entscheiden. Was dort künftig gebaut werden kann, regelt man mit einem B-Plan oder wir regeln es nicht. Dann kann nichts gebaut werden. Die andere Seite ist die Außengastronomie und die Gaststätte. Die Gaststättenerlaubnis erteilt der Landkreis und da gibt es eine Auflage, wann die Außengastronomie betrieben werden kann. Ich kenne die nicht, aber ich denke, sie geht wie üblich bis 22:00 Uhr. Wenn das nicht eingehalten wird, müssen sie die Polizei anrufen. Und dann tun Sie das immer wieder. Steter Tropfen höhlt den Stein, das ist leider so bei uns. Wenn das Bauvorhaben verändert wird, gibt es vielleicht eine neue Gaststättenverordnung. Dann müsse man darauf achten, der Landkreis ist da aber zuständig. Wir sind aber für die Baugenehmigung zuständig. Als Vorsitzender des Bauausschusses werde ich mich sehr stark dafür einsetzen, dass das Bauvorhaben, was hinter dem denkmalgeschützten Ensemble entsteht, eine Art Abriegelungswirkung zur Siedlung Stolper Weg bekommt. Das haben wir den Eigentümern und der Architektin auch schon gesagt. Das mit dem Schotter, was Sie angesprochen haben, finde ich jetzt nicht so schlimm. Es ist ein Gewerbegrundstück. Grundsätzlich hat man durch den zugelassenen Bedarf Ansprüche auf Parkplätze. Es handelt sich um eine bestandsgeschützte Gaststätte, die bekommt auch Stellplätze. Allerdings ist es nicht zulässig, einfach Stellplätze einzurichten. Dafür braucht man Genehmigungen. Wir werden der Familie auch deutlich machen, dass sie sich die Genehmigung einholen muss. Aber letztlich sind die Stellplätze, die dort eingerichtet wurden, wahrscheinlich formell illegal, aber nicht materiell. Also, sie sind letztlich genehmigungsfähig. Es ist ein Gewerbegrundstück und insofern ist das Eigentumsrecht der Familie auch zu berücksichtigen. Es ist komplex, aber ich denke, viele hier in der Gemeindevertretung wissen, dass wir sehr sensibel und behutsam damit umgehen müssen.