Am 1.3.2022 teilte der
Hauptverwaltungsbeamte den Firmen mit, die Angebote für den Bau des Hortneubaus
der Grundschule „Auf dem Seeberg“ abgegeben hatten, dass die Ausschreibung
aufgehoben wurde, weil kein wirtschaftliches Angebot eingegangen wäre.
1.
Wer hat festgestellt, dass kein
wirtschaftliches Angebot eingegangen ist – der Hauptverwaltungsbeamte resp.
seine Verwaltung oder die Planungsfirma PST?
2.
Auf welcher Basis wurde festgestellt,
dass die abgegebenen Angebote nicht wirtschaftlich sind?
3.
Wenn die Angebote, die zum Zeitpunkt
der Ausschreibung abgegeben wurden, nicht wirtschaftlich, d. h. nicht der
Marktlage im Baugewerbe entsprechend waren, zu welchem Zeitpunkt ist dann nach
Einschätzung des Planungsbüros mit einem günstigeren Angebot zu rechnen gewesen
bzw. welche Anstrengungen wurden unternommen, zu einem günstigeren Angebot zu
kommen?
4.
Welche Erklärung hat die
Planungsfirma PST dafür abgegeben, dass Angebote, die im Durchschnitt 20% über
den berechneten Kosten liegen, unwirtschaftlich, nicht der Marktlage im
Bausektor entsprechend sind, während sechs Wochen später Angebote, die ca. 50%
über den berechneten Kosten lagen, als der aktuellen Marktlage entsprechend
bewertet wurden?
Mit
DS-Nr. 025/22 begehrt der Hauptverwaltungsbeamte die Einstellung des geplanten
Bauvorhabens. Damit wären die bisher für das Vorhaben verausgabten Mittel für
die Gemeinde verloren und durch die Aufhebung der Ausschreibung und die
Nichtweiterverfolgung des Bauvorhabens wäre der Gemeinde ein Schaden in hohem
sechsstelligen Bereich entstanden.
5.
Wie hoch sind die bisher für das
Bauvorhaben „Neubau Hort-Erweiterung“ verausgabten Mittel? Wieviel davon hat
das Planungsbüro PST erhalten?
6.
Wen sieht der Hauptverwaltungsbeamte
verantwortlich für den entstandenen Schaden und werden Schadensersatzansprüche
z. B. gegen das Planungsbüro PST oder andere Schadensverursacher bzw.
Schadensverursacherinnen geprüft?
7.
Wenn keine Schadensersatzansprüche
von Seiten der Verwaltung geprüft werden, wer ist dann zuständig, diese
möglichen Schadensersatzansprüche zu prüfen und geltend zu machen?
Die
Fragen werden durch die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung der
Gemeindevertretung beantwortet.
Ø Herr Templin bittet die Verwaltung,
die Beantwortung der Fragen mit der Ladung zur nächsten Sitzung zu verteilen.