Sitzung: 13.06.2022 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 056/22
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Kleinmachnow als Mitgliedskommune des Zweckverbandes Bauhof TKS vereinbart mit den Nachbarmitgliedskommunen Teltow und Stahnsdorf die Ergänzung der Vereinbarung über die Kooperation der Stadt Teltow, der Gemeinde Kleinmachnow und der Gemeinde Stahnsdorf bezüglich der Gründung eines gemeinsamen Zweckverbands „Zweckverband Bauhof TKS“ (Anlage).
Die Gemeinde Kleinmachnow verpflichtet sich, vorbehaltlich der Beschlussfassungen in den Nachbarmitgliedskommunen und der damit verbundenen, einstimmigen Ergänzung der Kooperationsvereinbarung, die anteilige 1/3-Zahlung des Kapitalzuschusses entsprechend dem in der Ergänzung aufgeführten Zahlungsplan vorzunehmen.
Die Gemeinde Kleinmachnow zahlt ihren Anteil i. H. v. von 5.153.662,61 EUR als Einmalzahlung im Jahr 2022 nach Veranschlagung und Beschlussfassung des 2. Nachtragshaushaltes 2022. Die Stadt Teltow und die Gemeinde Stahnsdorf zahlen ihren Anteil in jährlichen Raten.
Frau Braune, Fachbereichsleiterin Bauen/Wohnen, erläutert die
vorliegende Beschlussvorlage.
An der Aussprache zur DS-Nr.
056/22 beteiligen sich:
- Herr Templin
- Frau Richel
- Herr Grubert
•Frau Richel und
Herr Templin finden das vorgeschlagene Modell bedenklich, auch hinsichtlich der
bestehenden Kooperationsvereinbarung § 3 Einlage bei Gründung des
Zweckverbandes Bauhofes. Eine Finanzierung über die Einlage wird für sinnvoll
erachtet. Weiterhin wird für bedenklich gehalten, dass damit der Kommunale
Haushalt belastet wird – und damit auch die Bürger. Der höhere Anteil der
Gemeinde Kleinmachnow wird kritisiert sowie die Zahlungsmodalitäten
(Kleinmachnow in einem Betrag/Teltow und Stahnsdorf Ratenzahlung) und die damit
verbundene Abzinsung. Ihrer Ansicht nach bestehen noch nicht aufgelöste
Unklarheiten. Es wird befürchtet, dass die Kleinmachnower für die erhöhten
Finanzierungskosten der anderen beiden Kommunen hier anteilig mehr Geld für die
gleichen Leistungen bezahlen müssen.
Herr Templin zu Protokoll:
Wenn bis zur Gemeindevertretersitzung am 30.06.2022 diese Dinge geklärt
werden können, würde er dem zustimmen.
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 056/22 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
30.06.2022 zu setzen.