Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Kleinmachnow als Mitgliedskommune des Zweckverbandes Bauhof TKS vereinbart mit den Nachbarmitgliedskommunen Teltow und Stahnsdorf die Ergänzung der Vereinbarung über die Kooperation der Stadt Teltow, der Gemeinde Kleinmachnow und der Gemeinde Stahnsdorf bezüglich der Gründung eines gemeinsamen Zweckverbands „Zweckverband Bauhof TKS“ (Anlage).

Die Gemeinde Kleinmachnow verpflichtet sich, vorbehaltlich der Beschlussfassungen in den Nachbarmitgliedskommunen und der damit verbundenen, einstimmigen Ergänzung der Kooperationsvereinbarung, die anteilige 1/3-Zahlung des Kapitalzuschusses entsprechend dem in der Ergänzung aufgeführten Zahlungsplan vorzunehmen.

Die Gemeinde Kleinmachnow zahlt ihren Anteil i. H. v. von 5.153.662,61 EUR als Einmalzahlung im Jahr 2022 nach Veranschlagung und Beschlussfassung des 2. Nachtragshaushaltes 2022. Die Stadt Teltow und die Gemeinde Stahnsdorf zahlen ihren Anteil in jährlichen Raten.


Frau Braune, Fachbereichsleiterin Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 056/22 beteiligen sich:

- Herr Templin

- Frau Richel

- Herr Grubert

 

Frau Richel und Herr Templin finden das vorgeschlagene Modell bedenklich, auch hinsichtlich der bestehenden Kooperationsvereinbarung § 3 Einlage bei Gründung des Zweckverbandes Bauhofes. Eine Finanzierung über die Einlage wird für sinnvoll erachtet. Weiterhin wird für bedenklich gehalten, dass damit der Kommunale Haushalt belastet wird – und damit auch die Bürger. Der höhere Anteil der Gemeinde Kleinmachnow wird kritisiert sowie die Zahlungsmodalitäten (Kleinmachnow in einem Betrag/Teltow und Stahnsdorf Ratenzahlung) und die damit verbundene Abzinsung. Ihrer Ansicht nach bestehen noch nicht aufgelöste Unklarheiten. Es wird befürchtet, dass die Kleinmachnower für die erhöhten Finanzierungskosten der anderen beiden Kommunen hier anteilig mehr Geld für die gleichen Leistungen bezahlen müssen.

 

Herr Templin zu Protokoll:

Wenn bis zur Gemeindevertretersitzung am 30.06.2022 diese Dinge geklärt werden können, würde er dem zustimmen.


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 056/22 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 30.06.2022 zu setzen.