Beschlussvorschlag:

1)      Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“ (vgl. Anl. 2 und 3) wird gebilligt.

2)      Der Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

Daran anschließend ist unter Berücksichtigung der Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegen­heit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unter­scheidende Lösungen, die für die Neugestaltung bzw. Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Den Bürgerinnen und Bürgern ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 016/22 beteiligen sich:

- Herr Bültermann

- Frau Sahlmann

- Herr Ernsting

- Herr Grubert

- Herr Krüger

- Herr Templin

- Herr Gutheins

- Herr Hahn

 

Änderungsantrag von Herrn Hahn, Fraktion B90/Grüne:

Im Vorentwurf zum Bebauungsplan-Vorentwurf KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“ wird zusätzlich zu Flur 9 Flurstück 1553 auch die Fläche Flurstück 1552 als öffentliche Grünfläche dargestellt.

         Der Änderungsantrag wird mit Stimmengleichheit abgelehnt.

 

 

Maßgabe des Hauptausschusses:

Im Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-026 wird Flurstück 1553 der Flur 9 als Wohnbaufläche (WR – reines Wohngebiet) und als im Zusammenhang mit Flurstück 547 bebaubar (gemeinsame überbaubare Grundstücksfläche – „Baufenster“) dargestellt.

Flurstück 1552 der Flur 9 bleibt entsprechend Änderungsvorschlag vom 04.04.2022 als öffentliche Grünfläche dargestellt.

         Der Maßgabe wird mehrheitlich nicht zugestimmt.


Der Gemeindevertretung wird mit 7 Nein-Stimmen und 4 Ja-Stimmen keine Empfehlung für die Behandlung der DS-Nr. 016/22 auf der Gemeindevertretersitzung am 30.06.2022 ausgesprochen.

 

 

- Herr Bültermann verlässt die Sitzung – 10 Hauptausschussmitglieder sind anwesend.