Sitzung: 30.05.2011 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: DS-Nr. 081/11
Beschluss:
1.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“ wird um die
in Anlage 2 durch Schraffur hervorgehobenen Flächen verringert. Er soll damit
den in Anl. 1 gekennzeichneten Bereich umfassen. Der
Neuzuschnitt des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.
2.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes
KLM-BP-045 „BBIZ Kleinmachnow“ wird in der in Anl. 3 vorliegenden Fassung
gebilligt.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an Hand des Vorentwurfes über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende
Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen und die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung zu unterrichten (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung).
4.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen
Städtebaulichen Vertrag mit der Grundstückseigentümerin abzuschließen, durch
den diese insbesondere verpflichtet wird, ein Geh- und Radfahrrecht zugunsten
der Allgemeinheit auf ihren Flächen zu dulden (Uferweg Teltowkanal) sowie, nach
Fertigstellung des neu zu errichtenden Mehrzweckgebäudes auf dem mittleren
Grundstücksteil, die auf der rückwärtigen Fläche (künftig Grünfläche)
vorhandenen baulichen Anlagen zu beseitigen. Im Vertrag sind auch die dazu
erforderlichen Sicherungen vorzusehen. Der abgeschlossene Vertrag ist der
Gemeindevertretung mit dem Abwägungsbeschluss über diesen Bebauungsplan zur
Kenntnis vorzulegen.
→ Der Gemeindevertretung wird einstimmig
empfohlen, die DS-Nr. 081/11 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 16. 06. 11
zu setzen.