Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Nein: 4, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Die Gemeinde Kleinmachnow als Mitgliedskommune des Zweckverbandes Bauhof TKS vereinbart mit den Nachbarmitgliedskommunen Teltow und Stahnsdorf die Ergänzung der Vereinbarung über die Kooperation der Stadt Teltow, der Gemeinde Kleinmachnow und der Gemeinde Stahnsdorf bezüglich der Gründung eines gemeinsamen Zweckverbands „Zweckverband Bauhof TKS“ (Anlage).

Die Gemeinde Kleinmachnow verpflichtet sich, vorbehaltlich der Beschlussfassungen in den Nachbarmitgliedskommunen und der damit verbundenen, einstimmigen Ergänzung der Kooperationsvereinbarung, die anteilige 1/3-Zahlung des Kapitalzuschusses entsprechend dem in der Ergänzung aufgeführten Zahlungsplan vorzunehmen.

Die Gemeinde Kleinmachnow zahlt ihren Anteil i. H. v. von 5.153.662,61 EUR als Einmalzahlung im Jahr 2022 nach Veranschlagung und Beschlussfassung des 2. Nachtragshaushaltes 2022. Die Stadt Teltow und die Gemeinde Stahnsdorf zahlen ihren Anteil in jährlichen Raten.

 

 

Anlage

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

Ø  19:10 Uhr – Frau Heilmann nimmt an der Sitzung teil.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 056/22 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Frau Dr. Bastians-Osthaus

Herr Templin

Frau Scheib

Herr Krüger

Herr Gutheins

Herr Schubert

 

 

Änderungsantrag von Frau Schwarzkopf - Zahlung eines Kapitalzuschusses

Die PV-Anlage, das Regenrückhaltebecken, die Hackschnitzelheizung sowie alle weiteren geplanten technischen Anlagen, die der klimagerechten und nachhaltigen Ver- und Entsorgung durch den Zweckverband Bauhof dienen werden, müssen beibehalten und umgesetzt werden.

 

Begründung:

Auf Grund der gestiegenen Preise ist die Umsetzung des geplanten Neubaus des Zweckverbands Bauhof in Stahnsdorf ohne Kapitalzuschuss schwer zu verwirklichen. Die aktuelle Energiekrise und der Klimawandel erfordern eine Abkehr von fossilen Brennstoffen und einen sorgfältigen Umgang mit der Ressource Wasser. Obwohl die Installation nachhaltiger Energiever- und –entsorgung einen kurz- und mittelfristigen finanziellen Mehraufwand bedeutet, wird langfristig Geld eingespart und werden langfristig natürliche Ressourcen geschont. Der Kapitalzuschuss durch die Gemeinde Kleinmachnow wird nur dann gewährt, wenn dieser Änderung entsprochen wird.

Ich bitte darum, diese Änderung mit in diese Beschlussvorlage zu integrieren.

 

 

Herr Grubert zu Protokoll

Die Kommunalaufsicht wird in ihrer Begutachtung und Unterstützung des Bürgermeisters auf achten, dass die Einzahlung der fünf Millionen Euro der Gemeinde Kleinmachnow auf jeden Fall werthaltig sind, wenn sich in den nächsten Jahren bis 2042 etwas ereignet. Der Kommunalaufsicht ist es, so habe ich es bisher verstanden, egal, ob die Gemeinde Kleinmachnow bei den Zinsleistungen in Zukunft etwas mehr Geld leisten würde über einen anderen Weg als die anderen Kommunen. Dafür ist die Kommunalaufsicht nicht verantwortlich.

Frau Schwarzkopf, Sie sind Mitglied in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Bauhof. In der Verbandsversammlung wird das Bauvorhaben beschlossen und auch das weitere gemacht. Ihren Antrag sollten Sie am Montag in der Zweckverbandsversammlung einreichen und schauen, ob Sie dafür eine Mehrheit bekommen. Sie können mit diesem Änderungsantrag, wenn Sie ihn hier machen, auch das Projekt „Regionale Zusammenarbeit“ beerdigen. Wenn Sie mir jetzt einen Änderungsantrag zu meinem Vertrag mit auf den Weg geben, bin ich handlungsunfähig, weil wir zwei Kommunen haben, die genau diesen Vertrag abgeschlossen haben und nur die Berechtigung haben, so zu handeln. Wenn ich dann mit einem Vertrag komme, der noch etwas Anderes enthält, haben wir keine drei identischen Verträge. Herr Schmidt und Herr Albers können als Gesellschafter meinem Vertrag gar nicht zustimmen, weil sie keine Vollmacht dafür haben. Es gibt jetzt die Möglichkeit den Vertrag abzulehnen, dann haben wir eine richtige schwierige Situation oder anzunehmen. Ich unterstütze Sie aber als Gemeinde Kleinmachnow, wenn Sie Ihren Änderungsantrag am Montag in die Zweckverbandsversammlung einbringen. Hier in der Gemeindevertretung können Sie den Änderungsantrag leider nicht stellen.

 

 

Ø Frau Schwarzkopf fragt Herrn Bültermann, ob er den Änderungsantrag in der Zweckverbandsversammlung unterstützen würde. Herr Bültermann bejaht das.

 

 

Ø Nach den Wortmeldungen von Herrn Bürgermeister Grubert und Herrn Bültermann zieht Frau Schwarzkopf den Änderungsantrag zurück.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 056/22 beteiligen sich:

Herr Gutheins

Herr Krüger

Herr Schubert

Herr Templin

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Herrn Baumgraß – Ende der Rednerliste

Der Vorsitzende stellt fest, dass die Rednerliste abgearbeitet ist. Es erfolgt somit keine Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 056/22:

Die DS-Nr. 056/22 wird mehrheitlich beschlossen.