Sitzung: 30.06.2022 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Nein: 4, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 056/22
Die
Gemeinde Kleinmachnow als Mitgliedskommune des Zweckverbandes Bauhof TKS
vereinbart mit den Nachbarmitgliedskommunen Teltow und Stahnsdorf die Ergänzung
der Vereinbarung über die Kooperation der Stadt Teltow, der Gemeinde
Kleinmachnow und der Gemeinde Stahnsdorf bezüglich der Gründung eines
gemeinsamen Zweckverbands „Zweckverband Bauhof TKS“ (Anlage).
Die
Gemeinde Kleinmachnow verpflichtet sich, vorbehaltlich der Beschlussfassungen
in den Nachbarmitgliedskommunen und der damit verbundenen, einstimmigen Ergänzung
der Kooperationsvereinbarung, die anteilige 1/3-Zahlung des Kapitalzuschusses
entsprechend dem in der Ergänzung aufgeführten Zahlungsplan vorzunehmen.
Die
Gemeinde Kleinmachnow zahlt ihren Anteil i. H. v. von 5.153.662,61 EUR als
Einmalzahlung im Jahr 2022 nach Veranschlagung und Beschlussfassung des 2.
Nachtragshaushaltes 2022. Die Stadt Teltow und die Gemeinde Stahnsdorf zahlen
ihren Anteil in jährlichen Raten.
Anlage
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage
durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
Ø 19:10 Uhr – Frau Heilmann nimmt an
der Sitzung teil.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 056/22 beteiligen sich:
Bürgermeister
Herr Grubert
Frau
Dr. Bastians-Osthaus
Herr
Templin
Frau
Scheib
Herr
Krüger
Herr
Gutheins
Herr
Schubert
Änderungsantrag
von Frau Schwarzkopf - Zahlung eines Kapitalzuschusses
Die
PV-Anlage, das Regenrückhaltebecken, die Hackschnitzelheizung sowie alle
weiteren geplanten technischen Anlagen, die der klimagerechten und nachhaltigen
Ver- und Entsorgung durch den Zweckverband Bauhof dienen werden, müssen
beibehalten und umgesetzt werden.
Begründung:
Auf
Grund der gestiegenen Preise ist die Umsetzung des geplanten Neubaus des
Zweckverbands Bauhof in Stahnsdorf ohne Kapitalzuschuss schwer zu
verwirklichen. Die aktuelle Energiekrise und der Klimawandel erfordern eine
Abkehr von fossilen Brennstoffen und einen sorgfältigen Umgang mit der
Ressource Wasser. Obwohl die Installation nachhaltiger Energiever- und
–entsorgung einen kurz- und mittelfristigen finanziellen Mehraufwand bedeutet,
wird langfristig Geld eingespart und werden langfristig natürliche Ressourcen
geschont. Der Kapitalzuschuss durch die Gemeinde Kleinmachnow wird nur dann
gewährt, wenn dieser Änderung entsprochen wird.
Ich
bitte darum, diese Änderung mit in diese Beschlussvorlage zu integrieren.
Herr
Grubert zu Protokoll
Die
Kommunalaufsicht wird in ihrer Begutachtung und Unterstützung des
Bürgermeisters auf achten, dass die Einzahlung der fünf Millionen Euro der
Gemeinde Kleinmachnow auf jeden Fall werthaltig sind, wenn sich in den nächsten
Jahren bis 2042 etwas ereignet. Der Kommunalaufsicht ist es, so habe ich es
bisher verstanden, egal, ob die Gemeinde Kleinmachnow bei den Zinsleistungen in
Zukunft etwas mehr Geld leisten würde über einen anderen Weg als die anderen
Kommunen. Dafür ist die Kommunalaufsicht nicht verantwortlich.
Frau
Schwarzkopf, Sie sind Mitglied in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Bauhof. In der Verbandsversammlung wird das Bauvorhaben beschlossen und auch
das weitere gemacht. Ihren Antrag sollten Sie am Montag in der
Zweckverbandsversammlung einreichen und schauen, ob Sie dafür eine Mehrheit
bekommen. Sie können mit diesem Änderungsantrag, wenn Sie ihn hier machen, auch
das Projekt „Regionale Zusammenarbeit“ beerdigen. Wenn Sie mir jetzt einen
Änderungsantrag zu meinem Vertrag mit auf den Weg geben, bin ich handlungsunfähig,
weil wir zwei Kommunen haben, die genau diesen Vertrag abgeschlossen haben und
nur die Berechtigung haben, so zu handeln. Wenn ich dann mit einem Vertrag
komme, der noch etwas Anderes enthält, haben wir keine drei identischen
Verträge. Herr Schmidt und Herr Albers können als Gesellschafter meinem Vertrag
gar nicht zustimmen, weil sie keine Vollmacht dafür haben. Es gibt jetzt die
Möglichkeit den Vertrag abzulehnen, dann haben wir eine richtige schwierige
Situation oder anzunehmen. Ich unterstütze Sie aber als Gemeinde Kleinmachnow,
wenn Sie Ihren Änderungsantrag am Montag in die Zweckverbandsversammlung
einbringen. Hier in der Gemeindevertretung können Sie den Änderungsantrag
leider nicht stellen.
Ø Frau Schwarzkopf fragt Herrn
Bültermann, ob er den Änderungsantrag in der Zweckverbandsversammlung
unterstützen würde. Herr Bültermann bejaht das.
Ø Nach den Wortmeldungen von Herrn
Bürgermeister Grubert und Herrn Bültermann zieht Frau Schwarzkopf den
Änderungsantrag zurück.
An der weiteren Aussprache
zur DS-Nr. 056/22 beteiligen sich:
Herr
Gutheins
Herr
Krüger
Herr
Schubert
Herr
Templin
Geschäftsordnungsantrag
von Herrn Baumgraß – Ende der Rednerliste
Der
Vorsitzende stellt fest, dass die Rednerliste abgearbeitet ist. Es erfolgt
somit keine Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag.
Abstimmung zur DS-Nr.
056/22:
Die
DS-Nr. 056/22 wird mehrheitlich beschlossen.